Zitat:
Zitat von Mandarine
Klamotten darfst du auch annehmen  , eine Freundin von mir lässt sich immer Käsebrötchen reichen.
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[Kampfrichtermodus an]
Vorsicht mit solchen "Ratschlägen", die können unter Umständen ins Auge gehen.
Das Anreichen von Kleidung ist, egal wo und von wem, verboten.
=> SpO G.1 Allgemeine Bestimmungen
=> h) Es ist verboten, sich auf der Radstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen. Als Betreuung sind insbesondere zu werten:
• das Voraus- oder Nebenherfahren oder -laufen
• das Personengebundene Reichen von Verpflegung, Getränken, Schwämmen und Bekleidungsstücken. Siehe hierzu auch D.1 f) und D.1 h) SpO.
=> H.1 Allgemeines
Es ist verboten, sich auf der Laufstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen (siehe hierzu auch D.1.f und D.1.h SpO).
Das Anreichen von Verpflegung nur an ausgewiesenen Verpflegungsstellen durch eigene Helfer erlaubt. Trotzdem gelten hier insbesondere die Regelungen des Veranstalters.
=> SpO D.1 Allgemeines.
=> h) Persönliche Verpflegung darf nur bei Mittel- und Langdistanzwettbewerben und dort ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Veranstalters oder eigenen Betreuern angereicht werden.
[Kampfrichtermodus aus]