Zitat:
Zitat von TriManu
Der Vorbesitzer meint, dass er in diesem Jahr noch Roth mit dem Rad gefahren ist und nix gemerkt hat
Von einem Vorschaden will er also nix wissen und das Rad auch nicht zurück nehmen.
Die Unterstellung, dass er den Schaden verursacht hat ist vielleicht schwierig, kann ja auch bei einer Inspektion passiert sein oder tatsächlich ein Materialfehler sein, aber er muss ihn auf jeden Fall bemerkt haben. Denn sobald man sich drauf setzt bzw. damit fährt, merkt man, dass die Sattelstütze viel zu viel Spiel hat.
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Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum du/ihr den Verkäufer mit Samthandschuhe anfasst. Er hat scheinbar einen Rahmen/ein Rad verkauft, das einen (versteckten) Mangel hat, den er deinem Kumpel beim Kauf nicht mitgeteilt hat. Wenn dein Kumpel nicht direkt beim Kauf Klauseln wie "gekauft wie gesehen" unterschrieben hat, sollte da doch rechtlich was zu machen sein. Ich würde da durchaus mal einen Anwalt zu Rate ziehen, da es ja vermutlich nicht um einen kleinen Betrag geht (Auch wenn es ein PX-Rahmen ist

)
Entweder hat der Verkäufer tatsächlich von dem Mangel keine Ahnung gehabt, dann hat er dennoch defekte Ware verkauft. Oder er hat deinem Kumpel bewußt seinen kaputten Rahmen verkauft, dann würde ich das als Betrug einordnen.
Selbst dran rumbasteln würde ich erst, wenn alle rechtlichen Fragen mit dem Vorbesitzer geklärt sind und da nichtst zu holen ist. Wenn du den Rahmen beim Versuch ihn selbst zu reparieren zusätzlich beschädigst, könnte es mit einer eventuellen Rückabwicklung Probleme geben.
Matthias