Gut, die Sache mit dem Fahranfänger hatte er zuerst nicht erwähnt.
Könnte ein Argument sein.
Ich schildere jetzt mal - nicht weil ich denke, daß es so kommt, aber weil das Leben nicht nett war - folgendes Szenario:
Du bekommst ein Schreiben vom Anwalt des "Täters", in dem du sinngemäß beschuldigt wirst, absichtlich und ohne zu Schauen in sein Auto gelaufen zu sein. Das Fahrzeug habe bereits gestanden, als es zu dem "Zusammenstoß" kam. Daher macht der Fahrer Dich verantwortlich für folgenden Schaden: Lackierarbeiten am Fahrzeug, Ausfallkosten wg Werkstattaufenthalt, Wertminderung und Anwaltskosten.
Man ist allerdings bereit, großzügig darauf zu verzichten, wenn Du Deine Ansprüche zurücknimmst (Vergleich).
Na, was sagst du jetzt?
Ich drück Dir wirklich die Daumen, daß du an einen ehrlichen Fahranfänger geraten bist.
(Das Szenario ist übertrieben, ich weiß, Fußgänger haben einen Bonus...

)