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Was mache ich.....
wenn er sich Quer stellt? Abgesehen von meinen Rechtschreibfehlern :cool: Poste ich hier mal eine Mail die ich gerade versendet habe. Meine Frage ist was mache ich wenn sich der Fahrer Quer stellt? Ist jemanden beim Joggen schon mal so etwas ähnliches passiert?
eMail: Zitat:
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Das ist leider im Vorfeld schon falsch gelaufen.
Sobald Verletzungen im Spiel sind, sollte man die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Ist zwar nicht schön, in der heutigen Zeit aber unerläßlich. Du kannst im Nachhinein nicht mehr nachweisen, welche Schäden Dir entstanden sind. Also kann der Mann genausogut behaupten, die Schäden wären schon vorher dagewesen. Das gilt natürlich auch für die reinen Sachschäden. Wenn er zahlt, ist der Drops gelutscht, wenn nicht, erstatte umgehend Anzeige. Dann hättest du wenigstens die Möglichkeit, mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. :confused: |
Zu sagen wäre wohl noch das er sein Führerschein noch nicht so lange hat und Führeschein auf Probe. Wollte ihn nun nicht alzu sehr leiden lassen..
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Meine Freundin meint:
Hast du sehr gut gemacht, und sie glaubt, dass sich (dank deiner sehr höflichen E-Mail) der Fall schnell und gütlich löst. Meine Freundin ist eine sehr ehrliche und (leider) naive Maus. Ich meine: das gleiche wie barbossa. ich bin desillusioniert und fatalistisch. Ich hoffe für dich, und wünsche dir, das meine Freundin recht hat. |
Ich bin bei tobi_nb und an sich auch barbossa:
wenn sich das so ausgeht, ok, die erfahrung spricht dagegen. Iss heute leider so. Und ich hab null Mitleid mit Führerscheinanfängern.Iss in dem Fall zwar Pech für den, aber so sind die Regeln. Diese Erkenntnis war nicht ganz billig und ich bin sicher kein Spiesser, aber jede Erfahrung spricht dagegen, dass du locker und unkompliziert deinen Schaden ersetzt und mit ner Packung oder nem Riesenkarton Rocher versüsst bekommst. Leider. Da die Hoffnung aber zuletzt stirbt, wünsche ich dir viel Glück! |
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Zitat:
Dein Verhalten ist mehr als fair ihm Gegenüber! :Blumen: Anzeige erstatten ist m.W. nicht nötig um den materiellen Schaden bezahlt zu bekommen. Mehr als die Sachlage nach dem Unfall aufnehmen können die auch nicht. Die Klärung der Schuldfrage ist nicht Aufgabe der Polizei. Am besten jetzt zügig (!!) im Internet oder bei Händlern die Neupreise der Teile in Erfahrung bringen und die Summe per Einschreiben mit Fristsetzung (14 Tage m.W.) für die erwünschte Bezahlung hinschicken. Und KEIN Kommentar deinerseits zum Unfallhergang. Und erwähnen dass du dann die Sache deinem Rechtsanwalt übergibst. Anzeige erstatten und zum Anwalt kannst du dann immer noch. Dank Zeugen und eindeutiger Schuldfrage zahlt die gegnerische Versicherung auch den. Die Anzeige wird dann auch der Anwalt übernehmen. Den Anwalt kann ich dir nur dringend empfehlen wenn es dein Unfallgegner über die Versicherung abwickeln will. Da könnt ich dir Geschichten erzählen ... :Nee: Gruß Meik |
Zitat:
Da der Anwalt aber nach streitwert bezahlt wird und nicht nach dem, was der Geschädigte letztlich bekommt, gibt es ne menge schwarzer Schafe, die den letzten Rest gar nimmer einfordern. In dem Fall also auf die Tube drücken und dem Anwalt Beine machen. |
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