gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?
Die Gemeinden dürfen zwar Radwege nur benutzungspflichtig machen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen und eine besondere Gefährdung von der Fahrbahn ausgeht.
Wenn die Straße benutzungspflichtig ist, dann ist sie benutzungspflichtig. Du kannst aber vorm Verwaltungsgericht dagegen vorgehen.
Gruseliges Posting... Als Teilnehmerin am Straßenverkehr solltest Du wirklich die Verkehrsregeln kennen. Du gefährdest sonst nicht nur Dich selbst, was schlimm genug wäre, sondern unter Umständen auch andere.
Grüße,
Arne
Also naja, wieso das? Ich weiß, dass man auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht fahren darf und ich kann die Schilder dazu auch zuordnen (ich fahr schließlich auch Auto). Aber bei allen anderen Fragen ist ja hier auch noch nicht entgültig geklärt, wie das jetzt genau rechtlich geregelt ist.