Hi Mikala,
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Zitat von Mikala
Entschuldige, wenn ich das jetzt so komisch ausdrücke.
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Zauberei! Schon geschehen.
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Zitat von Mikala
Aber bei so einen schwerwiegenden Personenschaden, dachte ich, käme es zum Prozess, weil die Schuldfrage geklärt werden muss. Es geht ja um hohe Versicherungsbeträge.
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Das ist schon richtig, Nur sind die Geschichten der Versicherungsbeträge eine Frage des Zivilrechts, da muss Thomas im Zweifelsfalle prozessieren.
Das andere ist die des Strafrechtes, da geht es eher darum ob grobe Fahrlässigkeit bei dem Verhalten der Dame vorlag oder nicht. Erst bei grober Fahrlässigkeit wird es mbMn. für die Staatsanwaltschaft interessant.
Da geht es um Vorstrafe oder so, also Tagessätze Geldstrafe oder tatsächlich Haftstrafe oder so.
Das ist auch wahrscheinlich recht unabhängig von den Verletzungen. Eine grobe Fahrlässigkeit kann ich nach den Schilderungen von StanX bei der Dame nicht erkennen.
Die Zivilrechtliche Schuldfrage ist das wo es darum geht wer welchen Schuldanteil trägt und damit anteilig Kosten zu tragen hat.