So hatte ich mir das auch irgendwie vorgestellt - es gibt ggfs Strafzahlungen. Diese trägt schlussendlich der Steuerzahler. Da der Steuerzahler und der Wähler aber identisch sind, können über das Kreuzchen bei der Wahl die Regierung indirekt gezwungen werden etwas zu tun. Die Regierung, die nichts macht und dadurch (direkt) Kosten beim Wähler verursacht, sollte doch schnell abgewählt werden. Die indirekten Kosten der Verschleppung des Klimaschutzes interessiert aktuell ja noch keinen so richtig.
Weder im KSG noch im StGB gibt es entsprechende Straftatbestände. Damit ist es ausgeschlossen jemanden deswegen aus strafrechtlicher Sicht zu verklagen. Völlig abgesehen davon, dass Minister Immunität genießen, die erst aufgehoben werden müsste.
Klingt plausibel. Aber ich wäre mir da nicht zu sicher. Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit des Staates vor, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Regress beim handelnden "Amtswalter" zu nehmen.
Bundesbeamtengesetz (BBG) § 75 Pflicht zum Schadensersatz
Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben zwei oder mehr Beamtinnen und Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch.
Natürlich habe ich mir das ergoogelt, ich bin juristischer Volllaie. Ich weiß nicht, ob dieses Gesetz hier eine Rolle spielt. Aber wer weiß, vielleicht gibt es auf der Ebene der EU einen juristischen Hebel? Die klagenden Verbände sind schlau und haben es mittlerweile gut drauf, strategisch zu klagen. Als politisch Verantwortlicher hätte ich die nicht gerne an der Backe.
Genau. Für Beamte, die Angestellte des Staates sind, gilt grob dasjenige, das für normale Arbeitnehmer bzgl. Schadenersatz auch gilt. Normal haftet der AG, wenn der AN aber grob fahrlässig handelt, is es möglich, dass er selbst haften muss.
Politiker sind aber ja keine keine Beamte/AN. Sie sind nur, und das entbehrt im Zusammenhang Klimaschutz nicht einer gewissen Ironie, ihrem Gewissen verpflichtet.
Politiker sind aber ja keine keine Beamte/AN. Sie sind nur, und das entbehrt im Zusammenhang Klimaschutz nicht einer gewissen Ironie, ihrem Gewissen verpflichtet.
Wozu dann die Immunität, wenn sie ohnehin über dem Gesetz stehen?
Wozu dann die Immunität, wenn sie ohnehin über dem Gesetz stehen?
Nein, sie stehen nicht über dem Gesetz. Das von dir zitierte BBG ist nur nicht einschlägig.
Ergänzung: zwischen AG und AN gibt es ja ein Schuldverhältnis („Arbeitsvertrag“). Der AG ist vor diesem Hintergrund auch weisungsbefugt. Politiker haben in ihrer Rolle keinen Arbeitsvertrag mit dem Staat. Sie haben also auch keinen Dienstherren, dem sie verpflichtet sind.
Fragt doch einfach mal eure Lieblings-KI, wie es mit Immunität und Indemnität bei Politikern und Politikerinnen steht. Ich spreche jetzt mal als juristischer Volllaie, der ich bin, und es ist vollkommen klar, dass es Regeln gibt – dass wenn grobe Verletzungen im Amt passieren, das natürlich zu Strafen führen kann. Das ist recht klar definiert wo das anfängt und endet ….
Aber niemand wird irgendjemanden individuell auf Strafen verklagen können, weil irgendeine Entscheidung irgendwie letztlich dem X, sei es Klimaschutz oder etwas andrem, entgegenspricht. Ich meine: Was soll denn die Strafe sein? Für was sollen die denn zahlen – für die nächsten zehn Generationen?