Für mich drückt es die Absicht und den Wunsch der damaligen Richter aus. In einer Demokratie ist jede juristische und/oder politische Entscheidung einer möglichen Änderung ausgesetzt, wenn sich dafür nur eine Mehrheit findet. Nichts ist für die Ewigkeit auch wenn jeder sich das wünscht. Und natürlich gibt es in einer freien Demokratie immer eine Opposition, die nicht der Ansicht der Mehrheit ist, ohne deshalb moralisch minderwertig zu sein - das ist auch unabänderbar.
Du vergaloppierst Dich damit.
Änderungen im GG benötigen eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Desweiteren kennt das GG eine sog. Ewigkeitsklausel (nicht änderbar, z.B. der Art. 20 GG), die allerdings für den 20a nur deshalb nicht gilt, weil er später eingefügt worden ist. Die Einfügung bei Art. 20 als 20a bedeutet, dass es sich um ein fundamentales Staatsziel Deutschlands handelt. (Sonst hätte der GG-Geber so etwas wie Art. 147 gewählt.). Der 20a gilt für alle politischen Parteien, Organisationen, Bürger etc., natürlich auch für die Opposition.
Nur die auf dem 20a beruhenden Gesetze bedürfen einer einfachen Mehrheit in den legislativen Organen.
Zitat:
20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen* und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Die Einordnung unter und als 20a bedeutet, dass es sich um ein fundamentales Staatsziel Deutschlands handelt. (Sonst hätte der GG-Geber so etwas wie Art. 147 gewählt.)
Das scheint mir auch das Bundesverfassungsgericht zu betonen. Es verweist auf den Artikel 2 des Grundgesetzes und leitet aus ihm die Verpflichtung zum Umweltschutz ab:
Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen.
Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
Änderungen im GG benötigen eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. .
Ja und? Es wurden schon Änderungen mit 2/3 Mehrheit durchgesetzt, und wir wissen nicht, welche noch in Zukunft hinzukommen. Es ist nun mal kein Naturgesetz, das zwingend ewig gültig ist, sondern menschengemacht, und kann somit von Menschen geändert werden. Wir wissen nicht, was die Zukunft noch bringt. Nach dem, was sich Politiker in den letzten 5 - 10 Jahren erlaubt haben, über welche fest geglaubten Regeln sie sich hinweggesetzt haben, schließe ich nichts aus, weder Positives noch Negatives. Das ist alles, was ich meine.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Ja und? Es wurden schon Änderungen mit 2/3 Mehrheit durchgesetzt, und wir wissen nicht, welche noch in Zukunft hinzukommen. Es ist nun mal kein Naturgesetz, das zwingend ewig gültig ist, sondern menschengemacht, und kann somit von Menschen geändert werden.
Und bis das geschieht, gelten verbindlich für alle die jetzigen GG-Artikel.
Kürzlich meinte unser BK Merz in einer Rede vor einer großen Zuhörerschaft: Europa hat in den nächsten Jahren 2 Herausforderungen:
1. Sicherheit und Frieden
2. Wirtschaft
Über Klimawandel kein Wort.
Entscheidend sind doch die vorhandenen EU-Gesetze und die entsprechenden nationalen Umsetzungen und weniger die Wahlpropaganda von Merz, mit der er der AFD Stimmen abwerben will. Also z.B. die vorgesehene schrittweise Erhöhung der CO2-Taxierung etc.
Merz ist das genauso egal wie einem anderen hier, bis das richtig doof wird sind die eh gestorben, da kann einem der scheiss, den man sehenden Auges (von wegen was weiß ich was kommende Generationen erwartet, bullshit!!) den nächsten Generationen vor die Füße kippt, „egal“ sein.
Egoismus pur.
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Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
Entscheidend sind doch die vorhandenen EU-Gesetze und die entsprechenden nationalen Umsetzungen und weniger die Wahlpropaganda von Merz, mit der er der AFD Stimmen abwerben will. Also z.B. die vorgesehene schrittweise Erhöhung der CO2-Taxierung etc.
Ja, ich weiß. Klimamaßnahmen sind z.T. gedeckelt durch Gelder von der EU.
Dass man nicht an die russischen Milliarden ran geht, war auch klar. Bisschen Meetings, bisschen Gerede, Wichtigtuerei.