@barbossa
Einen Widerspruch bekommt der eh, weil es ja ein Testament gibt und der Erbfall ja eigentlich auch schon abgewickelt ist. Mehr als im Grundbuch stehen geht ja nunmal nicht bei nem Haus. Somit hat er ja das Erbe anerkannt. Was jetzt ja nur noch fehlt ist die Auflösung der Erbengemeinschaft aber das hat ja mit der eigentlichen Erbschaft nix mehr zu tun.
Vielleicht will er den Schein aber auch haben um sich bei einer Bank Geld leihen zu können um dann selber mit um das Haus zu bieten, aber dafür müsste eigentlich auch der Grundbucheintrag reichen.
Das er die Versteigerung noch stoppen kann kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, denn so ein Amtsgericht ist ja nun auch kein Kindergarten der mal hüh mal hott macht; und wenn so ein Prozess einmal läuft dann läuft er halt...
Echt keinen Schimmer was der vor hat.
Ich hoffe der Anwalt weiß es.
Soo und jetzt genug über die bösen Onkel geärgert. Jetzt geh ich mal ein bissel Frust wegpumpen und anschliessend das Laufband quälen....
