Zitat:
Zitat von HenryHell
Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
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Ich denk, das fragste am besten nen Rechtsanwalt...
Wenn ich mich recht erinnere: generell hat der Händler erstmal das Recht zur Nachbesserung. 2 oder 3x, das hängt von seinen AGB ab und was er sich da zugesteht.
Danach kannst du die Sache wandeln oder eine Minderung verlangen, wenn die Büchse vom Händler nicht einwandfrei hergerichtet werden kann.
Soweit meine Infos von der andren Seite des Tresens und wie immer (...

) ohne Gewähr für Richtigkeit.
Zitat:
Dann ging das Rad zurück an den Hersteller, ca 10 Monate nach Kauf. Dort ist es jetzt seit 3 Monaten.
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Also prinzipiell ist DEIN Ansprechpartner ja der Händler.
Was der mit dem Hersteller oder Deutschlandvertrieb ausdealt, ist sein Ding.
Allgemein und nach deinen drei Sätzen dazu würd ich sagen, dass er ne Pfeife ist.
Erstens sollte er, wenn er Ahnung hat, ne 80-90%e Wahrscheinlichkeit haben, selbst rauszufinden, woran es krankt.
Normalerweise sind jegliche Fehlfunktionen ja auf überschrittene Toleranzen des Rahmenherstellers zurückzuführen, darauf, dass nicht miteinander kompatible Teile verbaut wurden oder beim Aufbau des Bikes geschlampt wurde.
Diesen Szenarien kommt man in ner vernünftig ausgerüsteten Werkstatt in der nicht nur lässige Luppies den ganzen Tag Kaffee trinken (und die auch von nix anderem Ahnung haben, wenn überhaupt), auf die Spur und auch in deutlich weniger als 10 Monaten.
Ich würde mal ein klärendes Gespräch führen, wo es hängt und zunächst mündlich ne Frist setzen mit dem Hinweis, die nötigenfalls auch nochmal schriftlich und rechtssicher zu fixieren und das weitere Vorgehen danach festzulegen, was dann (fristgerecht) passiert.