Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
Warum sollte er das Recht nicht haben? Soll der Kundendienstmitarbeiter vom MediaMarkt das Motherboard im Notebook austauschen? Mir ist es lieber, wenn das der HP-Service macht.
Ok und mir ist es lieber wenn ich ein komplett neues Notebook bekomme, wenn mein Vertragspartner zur Reparatur nicht in der Lage ist. Und das gibt das Gesetz eben her. Mit dem Herateller habe ich keine Vertragsbeziehung.
OP fragte nach einen Rücktrittsrecht. Seinen Angaben zu Folge folgt das aus: 433, 434, 437 Nr. 2, 323, ggf. 440 S.2 BGB
Ich setze in ähnlichen Fällen zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist. Freundlich, aber bestimmt.
Bis zum nn.01.2020 möchte ich mein Fahrrad in vereinbartem Zustand oder ein gleichwertiges Ersatzgerät haben, andernfalls trete ich vom Kauf zurück. Die Nennung der einschlägigen Rechtsnormen zu diesem Zeitpunkt kann überzeugend wirken, aber aber auch (unnötig?) eskalierend.
Viel Erfolg!
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Ob der Händler versucht, die technischen Probleme selbst oder mit dem Hersteller zu lösen, sollte dir erstmal egal sein. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller (da versuchen Händler sich ja auch gerne mal aus der Verantwortung zu stehlen und verweisen darauf, dass man sich an den Hersteller wenden soll). Was der Händler mit dem Hersteller ausmacht, ist deren Sache, nicht deine.
Das „Dumme“ ist jetzt erstmal, dass du vermutlich mit dem Händler keine Frist vereinbart hast, bis zu der das Problem gelöst sein soll. Daher ist er auch erstmal nicht im Verzug. Wie PabT schon geschrieben hat, wäre daher der erste Schritt eine Fristsetzung. Diese aus Nachweisgründen möglichst schriftlich. Wichtig: Konkretes (realistisches) Datum, keine Zeitraum wie z.B. „In zwei Wochen“ (Da streitest du dich nur nachher, wann die zwei Wochen begonnen haben), konkrete Angabe, was bis dahin erledigt sein soll (nur ein Lösungsvorschlag oder soll das Rad bis dahin fahrfertig dastehen?) und geg. Androhung der Folgen bei Nichteinhaltung der Frist.
Ok und mir ist es lieber wenn ich ein komplett neues Notebook bekomme, wenn mein Vertragspartner zur Reparatur nicht in der Lage ist. Und das gibt das Gesetz eben her. Mit dem Herateller habe ich keine Vertragsbeziehung.
Ähm, Du willst nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass der Fotofachladen entweder die 3000 Euro teure DSLR selbst reparieren oder Dir sonst eine komplett neue Kamera hinstellen muss?
Ähm, Du willst nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass der Fotofachladen entweder die 3000 Euro teure DSLR selbst reparieren oder Dir sonst eine komplett neue Kamera hinstellen muss?
In angemessenen Fristen. Sonst Rücktritt vom Kauf oder es muss vorneweg explizit kein Verlauf sondern ein Vermittlungsvertrag statt gefunden haben.