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Rechtsfrage: Wie lange darf eine Rad Reparatur dauern? - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 13.12.2019, 09:03   #1
PattiRamone
Vormals Henry Hell
 
Benutzerbild von PattiRamone
 
Registriert seit: 21.06.2013
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 1.098
Rechtsfrage: Wie lange darf eine Rad Reparatur dauern?

Moin,

ich habe mal eine rechtliche Frage.

Ich habe ein Rad gekauft. Es gab von Anfang an ein technisches Problem.
Der Händler hat mehrfach versucht, das Problem zu lösen. Ohne Erfolg.

Dann ging das Rad zurück an den Hersteller, ca 10 Monate nach Kauf. Dort ist es jetzt seit 3 Monaten.

Wie ihr euch denken könnt, bin ich mittlerweile etwas sauer.

Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
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PattiRamone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 09:11   #2
Bommel91
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 476
Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
__________________
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Bommel91 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 09:20   #3
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Bommel91 Beitrag anzeigen
Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
Warum sollte er das Recht nicht haben? Soll der Kundendienstmitarbeiter vom MediaMarkt das Motherboard im Notebook austauschen? Mir ist es lieber, wenn das der HP-Service macht.
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Alt 13.12.2019, 09:35   #4
Bommel91
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 476
Ok und mir ist es lieber wenn ich ein komplett neues Notebook bekomme, wenn mein Vertragspartner zur Reparatur nicht in der Lage ist. Und das gibt das Gesetz eben her. Mit dem Herateller habe ich keine Vertragsbeziehung.

OP fragte nach einen Rücktrittsrecht. Seinen Angaben zu Folge folgt das aus: 433, 434, 437 Nr. 2, 323, ggf. 440 S.2 BGB
__________________
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Bommel91 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 09:42   #5
PabT
Szenekenner
 
Benutzerbild von PabT
 
Registriert seit: 10.06.2015
Ort: Hannover
Beiträge: 900
Zitat:
Zitat von HenryHell Beitrag anzeigen
Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
Ich setze in ähnlichen Fällen zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist. Freundlich, aber bestimmt.
Bis zum nn.01.2020 möchte ich mein Fahrrad in vereinbartem Zustand oder ein gleichwertiges Ersatzgerät haben, andernfalls trete ich vom Kauf zurück. Die Nennung der einschlägigen Rechtsnormen zu diesem Zeitpunkt kann überzeugend wirken, aber aber auch (unnötig?) eskalierend.

Viel Erfolg!
__________________
"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)

Ember Sea \m/

Geändert von PabT (13.12.2019 um 09:42 Uhr). Grund: tag
PabT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 10:03   #6
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.274
Ob der Händler versucht, die technischen Probleme selbst oder mit dem Hersteller zu lösen, sollte dir erstmal egal sein. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller (da versuchen Händler sich ja auch gerne mal aus der Verantwortung zu stehlen und verweisen darauf, dass man sich an den Hersteller wenden soll). Was der Händler mit dem Hersteller ausmacht, ist deren Sache, nicht deine.

Das „Dumme“ ist jetzt erstmal, dass du vermutlich mit dem Händler keine Frist vereinbart hast, bis zu der das Problem gelöst sein soll. Daher ist er auch erstmal nicht im Verzug. Wie PabT schon geschrieben hat, wäre daher der erste Schritt eine Fristsetzung. Diese aus Nachweisgründen möglichst schriftlich. Wichtig: Konkretes (realistisches) Datum, keine Zeitraum wie z.B. „In zwei Wochen“ (Da streitest du dich nur nachher, wann die zwei Wochen begonnen haben), konkrete Angabe, was bis dahin erledigt sein soll (nur ein Lösungsvorschlag oder soll das Rad bis dahin fahrfertig dastehen?) und geg. Androhung der Folgen bei Nichteinhaltung der Frist.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2019, 10:18   #7
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Bommel91 Beitrag anzeigen
Ok und mir ist es lieber wenn ich ein komplett neues Notebook bekomme, wenn mein Vertragspartner zur Reparatur nicht in der Lage ist. Und das gibt das Gesetz eben her. Mit dem Herateller habe ich keine Vertragsbeziehung.
Ähm, Du willst nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass der Fotofachladen entweder die 3000 Euro teure DSLR selbst reparieren oder Dir sonst eine komplett neue Kamera hinstellen muss?
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Alt 13.12.2019, 10:39   #8
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Ähm, Du willst nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass der Fotofachladen entweder die 3000 Euro teure DSLR selbst reparieren oder Dir sonst eine komplett neue Kamera hinstellen muss?
In angemessenen Fristen. Sonst Rücktritt vom Kauf oder es muss vorneweg explizit kein Verlauf sondern ein Vermittlungsvertrag statt gefunden haben.
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