.....Wenn das korrekt sein sollte, ist nebeneinander fahren de-fakto ausgeschlossen Weil jedes von hinten herannahende Fahrzeug nicht mehr mit ausreichendem Seitenabstand überholen kann und damit behindert wird.
ist halt eine definitionsfrage, vielleicht muss man dann erst einmal ein paar grundsatzurteile abwarten, was "behindern" konkret heisst.
woanders habe ich gelesen "das der Autofahrer den Mindestabstand zum Radfahrer beim Überholen einhalten kann". sprich nach dieser deutung muss der autofahrer, wenn er komplett auf den anderen strassenrand fährt die chance haben 2m abstand zum nächsten radfahrer zu haben. das sollte locker ausreichen für 2 radler nebeneinander.
...Aber wenn ich im Pkw sitze und zwei Fahrräder vor mir fahren, ziehe ich das Hupkonzert gerne auf mich, wenn ich mangels 1,50m Abstand nicht überholen kann.
Zitat:
Zitat von felixb
...
Richtig so. Mach ich genauso und die Leute drehen halt hinter einem durch. Aber eben mit Knautschzone und der Rad/Rollerfahrer vor mir hats wenigstens paar Sekunden besser. Wie du mir, so ich dir. Ist jedenfalls die Hoffnung, daher sollte man selbstverständlich bei sich selber anfangen
Vielen Dank für eure Rücksicht.
Als Autofahrer verhalte ich mich natürlich auch so. Problematisch in der obigen Situation ist, dass sobald mehrere Autofahrer durch einen rücksichtsvollen Überholer zu kurzem Abbremsen gezwungen sind, fast immer einer der hinteren Autofahrer plötzlich meint, "erzieherisch" tätig werden zu müssen und dann, während der erste Autofahrer perfekten Abstand einhält, maximal eng überholt, um damit ostentativ zu demonstrieren, dass man doch problemlos auch ohne Lücke im Gegenverkehr vorbei gekommen wäre.
Seit ich mit dem Radar-Rücklicht fahre und somit den Verkehr hinter mir mehr im Blick habe, steigt mein Aufmerksamkeitspegel immer gravierend an, wenn ich mehr als einen Leuchtpunkt hinter mir sehe und der erste Fahrer in der Reihe sich Zeit lässt mit dem Überholen.
Die neuen Regeln sind überfällig. Allerdings glaube ich nicht daran, dass dieses seitens der Autofahrer eingehalten werden. Insbesondere gilt das von den Mindesabstand. Meine Wahrnehmung ist, dass immer öfter Regeln missachtet werden. Zumal deren Einhaltung auch wohl selten überwacht wird.
Sinnvoll wäre gewesen, wenn man festgelegt hätte, dass beim Überholen komplett auf die nächste Spur zu wechseln ist, oder sofern nicht vorhanden, zumindest unter Einhaltung eines angemessenen Abstandes und im angemessenen Tempo komplett am linken Fahrbahnrand zu überholen ist.
Gerade ersteres lässt sich ja super einfach kontrollieren und auch die Autofahrer wüssten sofort, ob sie Regelkonform unterwegs sind oder nicht. Irgendwie vorbei mogeln, "weil der Abstand ja doch ausgereicht hat", ging dann halt nicht mehr bzw. gäbs da dann gar keine Diskussionsgrundlage mehr. Nen Unterschied zu den 2m (oder auch 1,5m) würde es auch nicht machen, zumindest wenn man sich wirklich dran hält....
Kriminell ist häufig auch das Überholen von Radfahrern, die auf einer markierten Radspur auf der Straße fahren. Wegen der Linie, welche die Radspur von der Straße trennt, halten die Autos oft gar keinen zusätzlichen Abstand. Am häufigsten und gefährlichsten ist das für mein Empfinden bei LKWs und Linienbussen.
Ein Gericht hat bereits klargestellt, dass die Abstandsregelung auch bei diesen Radstreifen gilt. Und zwar besonders dort, denn sie sollen ja besonderen Schutz bieten. Für LKWs und große Busse in der Stadt bedeutet dies, dass sie auf die linke Fahrspur wechseln müssen bzw. in den Gegenverkehr. Auf verkehrsreichen einstreifigen Straßen kommt das teilweise einem Überholverbot gleich.
Ich begrüße die Regeln. Gehöre ja zu dem Verein, der diese überwacht. Für mich besteht allerdings weiterhin das Problem, wie kann ich jemand die 1,5m nachweisen ? Nur weil mein Streifenkollege und ich dies als zu wenig einschätzen ist das absolut nichtmal ansatzweise Gerichtsfest. Dadrüber lacht jeder Jurist.
Daher ist die Regel zwar nett, wird in der Praxis keinerlei Anwendung finden.
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Das nebeneinander Radfahren soll erlaubt werden, mit der Einschränkung, niemanden zu behindern
Wenn das korrekt sein sollte, ist nebeneinander fahren de-fakto ausgeschlossen Weil jedes von hinten herannahende Fahrzeug nicht mehr mit ausreichendem Seitenabstand überholen kann und damit behindert wird.
Ich dachte diese Regelung gibt es bisher auch schon so (Imo steht, ich darf niemanden behindern. Aber es steht nicht das ich nicht nebeneinander fahren darf. Wenn ich nebeneinander fahre und niemanden behindere, ist doch alles ok, oder?)? Oder liege ich da falsch? Ich habe es dann so gehalten, dass wenn Auto auch nicht vorbei kommt, wenn wir hintereinander fahren, dann kann ich auch nebeneinander weiter fahren.
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