Zitat:
Zitat von silbermond
Kannst Du mir den Unterschied erklären?
Soweit ich weiss gibt es in Deutschland ein "schuldig" oder "unschuldig/nicht schuldig".
Oder kennst Du neben "schuldig" auch noch "schuldig trotz mangels an Beweisen"?
Heinrich
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Es gibt die beiden großen Kategorien "schuldig"/"unschuldig". Und dazwischen gibt es eine ganze Menge.
(Vorsicht, jetzt spricht der Laie):
- Du kommst vor den Richter, bist aber erwiesenermaßen unschuldig sein.
- Du kommst vor den Richter, Dir kann eine Schuld nicht nachgewiesen werden
- eigentlich haben sie Dich am Haken, aber irgendwelche Verfahrenssachen (Verjährung, ...) verhindern einen Schuldspruch
- das Verfahren wird (vor Anklage) aus "Nettigkeit" eingestellt (bspw. Diversionsverfahren)
- das Verfahren wird (vor Anklage) gegen Geldbuße eingestellt
- das Verfahren wird (vor Anklage) gegen Strafbefehl eingestellt
- Du wirst verknackt
Wie Du siehst gibt es mehrere Zwischenstufen zwischen Schuldig/Nicht schuldig, auch wenn das Ergebnis (Strafe/Nicht Strafe) vielleicht gleich sein mag.
Deine Anspielung "Schuldig trotz Mangel an Beweisen" - Indizien genügen doch auch, wenn kein sinnvoller Zweifel mehr besteht, oder bin ich jetzt zu sehr TV-Show geschädigt?
Unbeachtet davon bleibt auch noch die emotionale Komponente. Ich denke, dem Herrn Leder wäre eine solches Ergebnis lieber gewesen: "Die Untersuchungskommission hat festgestellt, dass Herr Leder sich nichts zu schulden kommen lassen hat."