Kann man ja nur hoffen, dass sie dort in zweiter Instanz Recht bekommen - falls Ihnen das bei der Geschwindigkeit der deutschen Gericht noch was bringt.
Aber vielleicht sollte man die Bande mal mit Ihren eigenen Waffen schlagen - die Bezeichnung "Ironman" verstößt doch sicher gegen das deutsch AGG (Allg. Gleichbehandlungsgesetz), das müsste doch korrekt dann mindestens "Iron(wo)man" heißen
Ein Markeninhaber darf und muss sogar seine Marke gegen "Verwässerung" und Verwechselungsgefahr verteidigen. Wenn er es nicht tut, kann er sogar irgendwann den Markenschutz verlieren.
Die diversen "IronXXX"- und "XXXman"-Veranstaltungen setzen ja gerade auf den Ruf der Marke "Ironman". Das nennt man, glaube ich, Rufausnutzung.
Kann man doof finden oder auch nicht, aber so ist die Lage.
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Goals without plans are wishes.
Die diversen "IronXXX"- und "XXXman"-Veranstaltungen setzen ja gerade auf den Ruf der Marke "Ironman". Das nennt man, glaube ich, Rufausnutzung.
Kann man doof finden oder auch nicht, aber so ist die Lage.
Aber solange die Kleinen bloß die Großen ausnutzen ist alles in Ordnung, erst andersherum schreien alle