Wir sollten akzeptieren, dass für das TeamChallenge heute, am Freitag vor dem Rennen, andere Dinge im Vordergrund stehen, als hier im Forum zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen.
Im Moment können wir den Sachverhalt nur aus einseitiger Perspektive einer Betroffenen betrachten. Das reicht meistens nicht aus, um sich ein faires Urteil zu bilden, denn jedes Ding hat zwei Seiten.
Grüße,
Arne
Wollte ich auch schon schreiben. Dann fiel mir ein, dass man doch offenbar Zeit genug hat, in einschlägigen Foren nach missliebigen Äußerungen zu suchen.
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Goals without plans are wishes.
Warum sollte er das akzeptieren müssen wenn er in seinen AGBs ganz klar etwas anderes festlegt? Macht jetzt jeder seine eigenen Bedingungen wie es ihm passt?
Google mal ein bisschen, Da wirst Du jede Menge
Urteile finden, in denen AGBs oder zumindestens Teile
daraus für ungültig erklärt wurden.
Und eine AGB in der steht "Zahl Du mal, ich behalte mir
aber vor keine Leistung meinerseits zu bringen"
wird einen Richter nur zum Lachen bringen.
Genau darum geht's ja. Horrende Startgelder Verlangen und nur das Allernötigste dafür tun.
Darf ich mal fragen was/wo du arbeitest? Im "wahren Leben" fragt keiner ob's einfach ist. Er will - zu Recht - seinen Service.
(Oder meinst du es ist einfach Geräte in den hintersten Winkeln der Erde [und ich meine wirklich gaaaanz hinten ] zu servicen?)
Woher weißt du dass die Startgelder horrend sind? Wieviel bleibt nach Abzug aller Kosten über? Wie viel Service kann man kurz vor einer Veranstaltung dann noch bieten ohne zusätzliche Leute die Geld kosten?
Im wahren Leben ist das nicht anders, tollen Service gibt´s da wo man bereit ist ihn zu bezahlen. Das ist bei unseren Kunden nicht anders, da wo wir Geld verdienen gibt es guten Service. Aber ich kann nicht eine halbe Stunde "kostenlosen" Service bieten wenn nur 5€ in der Kasse bleibt, dann ist die Firma schnell pleite.
@huibuh: Doch, den Betrugsversuch hast du mit dem Aushang gestartet. (ohne jetzt zu wissen ob juristisch der Begriff Betrug passt).
Um es mal auf den Punkt zu bringen: Wenn ich mich irgendwo anmelde akzeptiere ich die AGBs der Veranstaltung.
In eine AGB kann man aber auch alles nicht reinschreiben. Der Satz mit "aus für den Veranstalter wichtigem Grund sperren" riecht mir sehr nach Unwirksamkeit. Sehr vage und benachteiligt den Kunden einseitig.
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Goals without plans are wishes.
Google mal ein bisschen, Da wirst Du jede Menge
Urteile finden, in denen AGBs oder zumindestens Teile
daraus für ungültig erklärt wurden.
Und eine AGB in der steht "Zahl Du mal, ich behalte mir
aber vor keine Leistung meinerseits zu bringen"
wird einen Richter nur zum Lachen bringen.
Stimmt, aber die Leistung - den möglichen Start - stellt der Veranstalter ja bereit. Wenn man den nicht nutzen will/kann ... Leistungsverweigerung trotz Zahlung liegt ja nunmal nicht vor.
Aber da können sich ja Juristen mit beschäftigen ob das so zulässig ist oder nicht. Wenn ich irgendwas kaufe und die Umtauschfrist abgelaufen ist habe ich auch Pech wenn ich das gekaufte doch nicht nutzen möchte.
Letztlich läuft es doch auf eins hinaus: LESEN
Ob Versicherungen, Verträge oder Anmeldung bei Veranstaltungen. Bevor ich etwas anstelle, ändere oder unterschreibe empfiehlt es sich vorher die AGBs zu lesen.
Woher weißt du dass die Startgelder horrend sind? ...
Im wahren Leben ist das nicht anders, tollen Service gibt´s da wo man bereit ist ihn zu bezahlen. ...
Vergleiche mal die Startgelder z.B. Podersdorf und Roth. Beide WK auf dem "platten Land" also keine teuren Sperrungen in Ballungsräumen notwendig. (Da Podersdorf schon zum 22igste mal ausgetragen wird werden sie da vermutlich nicht draufzahlen.)
Wenn da in Roth kein Service mit drin ist dann kann ich's auch nicht machen. Dann sollten sich Walchshöfer und Co. DRINGEND einen BWLer ins Team holen.
__________________ ... Da wird das Herz noch gewogen. Da tritt kein anderer für ihn ein ...