Angeblich soll ja jahrelang Steuergeld von ahnungslosen Bürgern für’s Kindergeld verwendet worden sein, obwohl die selbst gar keine Kinder haben!!!
Och Arne. Bleib doch bitte sachlich. Das hast du nicht nötig. Warum fällt es dir dem Anschein nach, so schwer zuzugeben wenn eine Idee von den Grünen schlicht Grütze ist?
Angeblich soll ja jahrelang Steuergeld von ahnungslosen Bürgern für’s Kindergeld verwendet worden sein, obwohl die selbst gar keine Kinder haben!!!
Eben. Das ist das Prinzip "Steuern": die werden für die Allgemeinheit verwendet, ohne dem einzelnen Steuerzahler in direktem Bezug zu seinen persönlich gezahlten Steuern etwas zu bieten.
Sozialabgaben sind aber sehr wohl Personen-Orientiert: nur der bekommt Arbeitslosengeld, der auch dafür eingezahlt hat; nur der bekommt (die meisten) medizinischen Leistungen erstattet, der auch Krankenversicherung zahlt; nur der bekommt Rente, der auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Und anders herum: wer in eines dieser Systeme einzahlt, hat einen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen. Das Prinzip dieser Zusammenhänge muß dann auch bei der Ausweitung der Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge gelten, außer man schafft die Sozialversicherungsbeiträge generell ab und führt nur noch allgemeine Steuern ein, aus denen alles Soziale finanziert wird. Wäre natürlich auch ein möglicher Weg, Komplexität aus dem System zu nehmen. Die Frage des Umgangs mit diesem Problem muß aber vor der Einführung, ja vor der Publikation der Idee einer solchen Belastung der Kapitalerträge geklärt werden.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Das Prinzip dieser Zusammenhänge muß dann auch bei der Ausweitung der Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge gelten
Logisch, das muss die Konsequenz sein. Halte ich aber nicht für einen Nachteil, warum soll jemand der mit Kapital sein Leben finanziert nicht in die Rente einzahlen und hinterher logischerweise auch Rente bekommen?
Letztlich ist das doch ein nicht unerhebliches Problem im Alter. Wir reden jetzt nicht von den Multimillionären sondern auch von vielen Kleinselbstständigen, Leuten mit 1 oder 2 Mietwohnungen, noch ein 450€-Job, ... und im Alter ist nichts da weil nichts eingezahlt wurde. Dann wird über die mickrige Rente, die teure private Krankenversicherung etc.. gemeckert.
Eigentlich brauchen wir keine Rente, aber die Leute bekommen es alleine halt nicht auf die Kette. Wenn man sich das durchrechnet ist das doch im Grunde für den Einzelnen nichts als ein staatlich verordnetes Zwangsssparen für das Alter.
Ich verstehe da grundsätzlich auch nicht warum da nach Art des Einkommens unterschieden wird. Die Basis sollte IMHO die gleiche sein, egal ob Arbeit, Beamtenstatus, Selbstständig oder Kapitalanleger.
Logisch, das muss die Konsequenz sein. Halte ich aber nicht für einen Nachteil, warum soll jemand der mit Kapital sein Leben finanziert nicht in die Rente einzahlen und hinterher logischerweise auch Rente bekommen?
Grundsätzlich kein Nachteil - außer für die, die ihre Rente eben selbst ansparen wollen außerhalb des staatlichen Systems; bisher ist das bei bestimmten Einkommensklassen und Lebensmodellen möglich.
Zitat:
Zitat von Meik
Eigentlich brauchen wir keine Rente, aber die Leute bekommen es alleine halt nicht auf die Kette. Wenn man sich das durchrechnet ist das doch im Grunde für den Einzelnen nichts als ein staatlich verordnetes Zwangsssparen für das Alter.
Es gibt sicher immer Menschen, die nicht in der Lage sind, vorausschauend zu wirtschaften. Aber es ist auch eine Grundsatzfrage, ob man dies allen Menschen abnehmen muß, oder ob man dies nur bis zur Höhe einer Minimalrente zum Überleben tut, und den Rest der Eigenverantwortung überläßt (wobei dann die Rahmenbedingungen passen müssen, damit die Leute auch etwas zum Zurücklegen haben), oder ob man für den Rest zumindest eine breitere Palette an Möglichkeiten vorgibt, als nur die Einzahlung in ein Einheitssystem. Ich könnte mit letzteren Modellen auch gut leben; ich hatte aber auch das Glück, sogar in Teilzeit in einer Einkommensklasse zu sein, bei zusätzliche Rücklagen möglich waren.
Zitat:
Zitat von Meik
Ich verstehe da grundsätzlich auch nicht warum da nach Art des Einkommens unterschieden wird. Die Basis sollte IMHO die gleiche sein, egal ob Arbeit, Beamtenstatus, Selbstständig oder Kapitalanleger.
Dafür hätte ich auch viel Verständnis, aber festgefahrene Privilegien faßt kein Politiker gerne an, fürchte ich.
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mei... mei... Beamte werden alimentiert - hat der Beamte genügend zusätzliches Einkommen im Alter, so wird entsprechend die Pension gekürzt.
Gegenüber die "alten" haben unterm Dach eine 4 Zi-Wohnung, sind vielleicht 3 Monate im Jahr hier, ansonsten ???? - genau hab ich nicht Buch geführt, aber mehr als 10 Jahre ziehen sie das schon so durch - ohne entsprechendes Kapital dürfte das nicht möglich sien - dieses Klientel hat Harbeck vermutlich gemeint.
In den nächsten Jahren kommen da noch über 15 Mio Boomer dazu, davon dürften einige im Süden eine Immobilie haben und eine ähnliche Lebensplanung wie die "geister"-Nachbarn haben.
Sie zahlen kaum mehr ein, bringen tun sie nix. also lass sie uns melken dürfte da der eine oder andere Politiker denken.
(Kreta ist gefährlich, da hat sich einer mit den örtlichen Viehdieben überworfen, worauf die radikal reagiert haben - das iss nix dort )
Eigentlich brauchen wir keine Rente, aber die Leute bekommen es alleine halt nicht auf die Kette. Wenn man sich das durchrechnet ist das doch im Grunde für den Einzelnen nichts als ein staatlich verordnetes Zwangsssparen für das Alter.
In der Hauptsache ist die Rente kein Sparen, weil jeweils die Einzahler, vor allem die Lohnabhängigen, für die Rentenauszahlungen aufkommen. Stichwort Generationenvertrag.
Gäbe es für die Renteneinzahlungen keine verpflichtenden Gesetze, wäre die Altersarmut höher und der Staat bzw. die Steuerzahler müssten noch für sehr viel mehr Bedürftige aufkommen.
Sozialabgaben sind aber sehr wohl Personen-Orientiert: nur der bekommt Arbeitslosengeld, der auch dafür eingezahlt hat; nur der bekommt (die meisten) medizinischen Leistungen erstattet, der auch Krankenversicherung zahlt; nur der bekommt Rente, der auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Und anders herum: wer in eines dieser Systeme einzahlt, hat einen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen. Das Prinzip dieser Zusammenhänge muß dann auch bei der Ausweitung der Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge gelten, außer man schafft die Sozialversicherungsbeiträge generell ab und führt nur noch allgemeine Steuern ein, aus denen alles Soziale finanziert wird.
Das stimmt so nicht.
Die Rente wird beispielweise nicht allein aus den Rentenbeiträgen finanziert. Sondern der Bund schießt zusätzliches Geld aus Steuermitteln zu, und zwar jährlich über 100 Milliarden Euro. Das ist ein Viertel des Bundeshaushalts.
Weil das, wie gesagt, Steuermittel sind, zahlen also auch Leute indirekt in die Rentenkasse ein, die keine Rente vom Staat bekommen werden. Dein Argument, nach dem jeder, der in eine Kasse einzahlt, auch Geld daraus erhalten muss, entspricht nicht den Tatsachen.
Die Rente wird beispielweise nicht allein aus den Rentenbeiträgen finanziert. Sondern der Bund schießt zusätzliches Geld aus Steuermitteln zu, und zwar jährlich über 100 Milliarden Euro. Das ist ein Viertel des Bundeshaushalts.
Weil das, wie gesagt, Steuermittel sind, zahlen also auch Leute indirekt in die Rentenkasse ein, die keine Rente vom Staat bekommen werden. Dein Argument, nach dem jeder, der in eine Kasse einzahlt, auch Geld daraus erhalten muss, entspricht nicht den Tatsachen.
Ich würde gerne ergänzen wollen, weil es deswegen immer Missverständnisse gibt, dass es sich bei den Zuschüssen um ganz spezielle Leistungen der Rentenkasse handelt.
Zitat:
Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung stellen keine Subvention dar; vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.