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Zitat von tandem65
Ob das dann Steuern sind ist auch noch fraglich für mich Oder Tatsächlich SV-Beiträge
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Ich hatte den Vorschlag schon so verstanden, dass es um die Finanzierung der Sozialsysteme geht. Das genau ist ja der Unterschied im Wesen zwischen Steuern und Sozialabgaben: Steuern dienen der Finanzierung des Staates im Allgemeinen und Sozialabgaben der Finanzierung der Sozialversicherung im Besonderen. Steuern sind also nicht zweckgebunden, Sozialversicherungsbeiträge sind zweckgebunden.
Zitat:
Zitat von tandem65
Dann bist Du aber auch schneller bei der Beitragsbemessungsgrenze. 
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So richtig passt der Begriff nicht in die Debatte - was nicht heißt dass man ihn in Zukunft nicht passend machen kann. Das is dann Teil des Aufwandes, den ich weiter oben mal angesprochen habe. Hier benötigt es unbedingt Digitalisierung, sonst eskaliert das aufwandstechnisch.
Aktuell ist es so, dass die Beitragsbemessungsgrenze eine Konzept ist, das eng mit dem Begriff "sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt" zu tun hat. Alle an der Stelle ist es halt leider jetzt schon kompliziert.
Beispiel: Menschen, die zwei Arbeitsverhältnisse mit jeweiligem Arbeitsentgelt nahe oder über der Beitragsbemessungsgrenze haben, triggern einen riesigen Aufwand um nicht doppelt Sozialabgaben und in Summe über der Beitragsbemessungsgrenze zu bezahlen. Gerade diejenigen sind es aber, auf die der Vorschlag abzielt: Das sind sehr gut Verdienende. Ich kenne in meinem näheren Umfeld drei Personen (u.a. meine Frau) bei denen das der Fall ist. Im wesentlichen sieht sowas so aus, dass man (sozialversicherungspflichtiger) angestellter Geschäftsführer von mehreren Töchtern einer Mutter ist und jeweils mit der jeweiligen Tochter einen AV hat. Es ist ein Chaos.
Das zweite Thema mit der Beitragsbemessungsgrenze ist: Gerade diejenigen, die genügend freies Cash haben um überhaupt entsprechend Kapitalerträge generieren zu können, diejenigen sind nicht selten überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig angestellt. Das trifft z.B. auf alle Vorstände zu und mittlerweile auch in allen Bundesländern auf fast alle Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs. Selbstständige sind je nach konkreter Situation wenigstens von Teilen der Sozialversicherungspflicht (z.B. in der Rentenversicherung) befreit.
Meine ganz persönliche Meinung: Bevor man hier wieder mit - lass mich ein Bild verwenden - einer Schönheitsreparatur am einsturzgefährdeten Haus anfängt, sollte man wenigstens dafür sorgen, dass alle in die Sozialversicherungen einzahlen. Du hast das Stichwort Bürgerversicherung gebraucht.
Noch lieber wäre es mir, wenn man eine Grundsatzdebatte anstößt, wie wir in Zukunft eine sozialgerechte Verteilung der Staats- und Sozialstaatsfinanzierung hinkriegen.
