Habe mich mal an den Antworten zu den Zusatzfragen versucht. Da ich nur interessierter Laie bin, wäre ich über Ergänzungen/Anmerkungen natürlich dankbar.
1. Gibt es in Deutschland eine Radwegbenutzungspflicht?
Nein, gibt es nicht. Radwege sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig. Die Benutzungspflicht darf nur ausnahmsweise und aufgrund konkret (!) begründeter Einzelfallprüfung angeordnet werden. Leider hält sich kaum eine Behörde daran.
2. Wie muss ein Fahrrad ausgestattet sein?
Das steht in der StVZO:
- helltönende Klingel (§64a – andere Sachen sind nicht zulässig, leider also auch keine AirZound, wenn man die allerdings am Rucksack befestigt...)
- 2 unabhängige Bremsen (§65: Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag. Manche Gerichte sehen bei Fixies die zweite Bremse durch die starre Nabe als gegeben an.)
- lichttechnische Einrichtungen, jetzt wird es dreckig...
Lichtmaschine für nach vorne gerichteten, weißen Scheinwerfer und rote Schlussleuchte, mindestens 3 W, 6 V. Zustäzlich (!) darf diese mit einer Batterie unterstützt werden (6V). (Damit bekommt man dann Standlichtfunktionen etc. hin.)
Der Lichtkegel ist in der Neigung vorgegeben.
Nach vorne ein weißer Rückstrahler (kann mit Lampe kombiniert sein).
Schlussleuchte muss 25 cm über dem Boden sein.
Hinten ein roter Rückstrahler, nicht höher als 60 cm (kann mit Schlussleuchte kombiniert sein.
Ein weiterer roter Großflächenrückstrahler hinten.
Fahrradpedale müssen nach vorne und hinten gelbe Rückstrahler haben.
Zwei Speichenrückstrahler pro Rad oder Reflektorstreifen auf dem Mantel des Rades. Es dürfen mehr angebracht werden, dann müssen die aber gleichmäßig verteilt werden.
Alle Einrichtungen brauchen eine Zulassung (siehe K-Nummer).
3. Gibt es Ausnahmen für Sporträder, wenn ja für welche?
Ja, gibt es.
Die Lichtmaschine darf durch Batterien ersetzt werden. Scheinwerfer und Rückleuchte müssen nicht fest montiert sein und müssen IMMER mitgeführt werden.
Diese Ausnahme gilt nur für Rennräder unter 11kg Gesamtgewicht. Fraglich ist, erstens was ein Rennrad zu einem Rennrad macht und wie das Gewicht bestimmt wird (mit oder ohne die gesamten, vorgeschriebenen Anbauteile.)
In genehmigten Rennen brauchen keine lichttechnischen Einrichtungen angebracht/mitgeführt werden. Allerdings wieder nur an Rennrädern (diesmal ohne Gewichtsbeschränkung).
4. Gibt es für Fahrräder mit Anhängern Ausnahmen oder muss man immer überall dort fahren, wo auch die normalen Fahrräder fahren?
Ja, es gibt Ausnahmen. Wo man nicht fahren kann, muss man nicht fahren.
ist der Radweg zu schmal, darf die Straße benutzt werden, ist der Radweg nicht erreichbar (beispielsweise bepollert), muss die Straße benutzt werden.
5. Gibt es eine Helmpflicht?
Nein, gibt es nicht. Es gibt aber teilweise bei Unfällen eine Mithaftung, wenn man keinen Helm trägt. Dies ist alles aber noch sehr strittig. Ein Mitverschuldensvorwurf kann eventuell daraus konstruiert werden, wenn man sich als Sportler besonderen Gefahren aussetzt.
6. Was für Batterieleuchten sind erlaubt und an welchen Fahrrädern?
Nur mit sog. K-Nummer zugelassene sind an allen Fahrrädern als zusätzliche Beleuchtung zugelassen.
Als alleinige aktive Beleuchtung nur an Rennrädern unter 11 kg.
7. Dürfen Rennradfahrer mit einer Lizenz immer auf der Straße fahren?
Nein. Benutzungspflichtige Radwege sind auch für Lizenzinhaber benutzungspflichtig. Das Märchen hält sich aber erstaunlich lange...
8. Ist Windschattenfahren erlaubt?
Zunächst gilt §4 StVO: Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss groß genug sein, um dahinter sicher bremsen zu können. Wer es trotzdem tut, verzichtet damit simpel ausgedrückt auf Haftungsansprüche.
9. Ein benutzungspflichtiger Radweg entspricht nicht den Bestimmungen, muss ich ihn dennoch benutzen?
Ja, ich darf aber bei der veranlassenden Behörde einen Widerspruch gegen die Anordnung der Benutzungspflicht stellen. Ausnahme nur: unbenutzbare Radwege. Ein Radweg wird aber in der Regel nicht dadurch unbenutzbar, dass man langsam fahren muss.
10. Shimano oder Campa?
Die Antwort ist doch eindeutig...
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?
Nach dem Wortlaut eigentlich fast immer. §2 StVO sagt:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Es sind nur wenige Konstellationen denkbar, in denen der Verkehr durch das tatsächliche Nebeneinanderfahren behindert wird. Der wütende Autofahrer sieht das aber sicherlich anders.
12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen?
Anhalten kann nötig sein, um eine nachfolgende Schlange von Fahrzeugen passieren zu lassen. Das ist teilweise z.B. an engen Passstrassen denkbar.
§5 StVO: Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte?
Wer abbiegen möchte, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Wie man das macht, ist einem grundsätzlich selbst überlassen. Wenn man den Arm raushält muss man dies natürlich nicht während des gesamten Abbiegevorgangs machen.
Nach dem Wortlaut genügt also eine eindeutige Fahrweise, die implizit den Abbiegewunsch verdeutlicht (also z.B. links einordnen.). Nachts im Dunkeln ist es ja eh zwecklos den Arm rauszuhalten.
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren?
Nur dann, wenn dies explizit gekennzeichnet ist.
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen?
Nein.
16. Wie schnell darf ich dort fahren?
Es handelt sich nicht um einen Radweg, sondern einen Gehweg. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen rumspringen wie sie wollen. Die Geschwindigkeit muss an die Fußgänger angepasst werden. Es ist aber keine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben (seit 2009 nicht mehr).
17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren?
Beides nein. Kinder bis zur Altersgrenze von 8 müssen auf dem Gehweg fahren. Zwischen 8 und 10 haben sie dann Wahlfreiheit. Die Kinder auf dem Gehweg müssen bei jeder Straßenüberquerung absteigen und schieben.
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren?
Ja.
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren?
Man kann auf Speichenreflektoren verzichten, wenn man retroreflektierende Streifen auf dem Mantel hat.
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen?
Warum nicht? Allerdings nur links. Es gelten die gleichen Regeln wie sonst bei Überholvorgängen, das bedeutet, dass der Geschwindigkeitsunterschied schon erheblich ist (laut der Gerichtsurteile, die ich gefunden habe etwa 10 km/h).
Rechts darf man nur an wartenden Autos vorbei, dann aber auch nur ganz rechts und nicht zwischen zwei Fahrzeugkolonnen.
21. Wie schnell darf ich in Fahrradstraßen fahren?
Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde?
Die Frage ist doppelt.
23. Wo müssen Inliner fahren? Auf der Straße, auf dem Radweg auf dem Fußweg?
Gehweg.
24. Auf welcher Straßenseite müssen Inliner fahren, wenn weder Fußweg noch Radweg vorhanden ist?
Links (!).
25. Wie verhält es sich mit Pedelecs. Sind das Fahrräder?
Gelten als Fahrräder. Es sei denn, sie sind zu leistungsstark, dann gelten sie als Kleinkrafträder.