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Hafu 08.07.2011 11:23

Teste Dein Fahrradwissen!
 
Gerade auf Zeit online entdeckt und gemacht:

Fahrrad-Verkehrsregeln-Quiz

Ich dachte, ich kenn' mich überdurchschnittlich gut mit den Fahrradvorschriften der StvO aus, aber tatsächlich hab' ich gerade mal 5 von 10 Fragen richtig beantwortet. Peinlich. :Huhu: Wo ich überall falsch lag, schreib ich hier erstmal nicht, sonst wird es für euch witzlos.

Wo liegt ihr? Wer ist der Checker hier im Forum?;)

DeRosa_ITA 08.07.2011 11:31

7/10... falsch:

Frage 3: Dürfen Radfahrer Musik über Kopfhörer hören?
Richtige Antwort: Ja, aber nur so leise, dass man noch alles mitbekommt, was auf der Straße passiert.
Ihre Antwort: Nein, das ist strikt verboten. falsch

Frage 4: Alkohol ist auch am Fahrradlenker verboten. Ab welcher Promillegrenze ist man absolut fahruntüchtig?
Richtige Antwort: bei 1,6 Promille
Ihre Antwort: bei 0,6 Promille falsch

Frage 8: Welche Sonderregelungen gelten für Gruppen von Radfahrern (mit mehr als 15 Menschen)?
Richtige Antwort: Sie bilden einen sogenannten geschlossenen Verband und gelten als ein Verkehrsteilnehmer. Wenn also die ersten Radfahrer über eine Ampelkreuzung fahren und die Ampel auf rot schaltet, bevor die letzten auf die Kreuzung fahren, dürfen alle weiterfahren.
Ihre Antwort: Keine, für sie gelten dieselben Vorschriften wie für einzelne Fahrradfahrer. falsch


lezteres find ich lustig :-)

TriVet 08.07.2011 11:34

Auch nur fünf von zehn, dabei dachte ich, ich wäre schlauer.:Lachen2:

Nordexpress 08.07.2011 11:34

9/10

die Promillefrage war falsch.
Aber da ich eh nix trink, hab ich eine gute Ausrede für die Wissenslücke

Pascal 08.07.2011 11:34

6 von 10 richtig.

Ich dachte auch mehr zu wissen.

maifelder 08.07.2011 11:35

Ui, 8 von 10, ich habe schon Schlimmstes befürchtet.

Ok, die eine betrifft mich nicht und bei der anderen war ich total überrascht, wusste ich gar nicht.

Nordexpress 08.07.2011 11:36

Zitat:

Zitat von DeRosa_ITA (Beitrag 603553)
Frage 8: Welche Sonderregelungen gelten für Gruppen von Radfahrern (mit mehr als 15 Menschen)?
Richtige Antwort: Sie bilden einen sogenannten geschlossenen Verband und gelten als ein Verkehrsteilnehmer. Wenn also die ersten Radfahrer über eine Ampelkreuzung fahren und die Ampel auf rot schaltet, bevor die letzten auf die Kreuzung fahren, dürfen alle weiterfahren.
Ihre Antwort: Keine, für sie gelten dieselben Vorschriften wie für einzelne Fahrradfahrer. falsch


lezteres find ich lustig :-)

Das ist auch lustig, die blöden Gesichter zu sehen.
Wir hatten im Frühjahr Brevetstart mit 120 Mann in 2er-Reihe voll durch Freiburg.:Cheese:

magicman 08.07.2011 11:36

4 falsche :Cheese:


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