Keine Ahnung wie das juristisch getrennt wird, wer da wem eine Auffforderung zur Angebotsabgabe gibt, aber normalerweise solltest ein Unerwünschter nicht bei "meinem" Rennen starten können.
Wenn die Veranstaltung einer Verbandsgenehmigung bedarf und dieser Verband einen Start nach WADA-Regeln vorsieht, dann kann die Bewilligung des Rennens bei Nichteinhaltung dieser Regeln natuerlich entzogen werden.
Wichtig an dieser Stelle aber: der italienische Radsportverband verweigert ab diesem Jahr Dopern, die laenger als ein halbes Jahr gesperrt wurden, die Amateur-Rennlizenz. MaW: der Verband kann durchaus auch anders agieren.
Meinst du dass er Teilnehmer zulassen muss? Keine Ahnung wie das juristisch getrennt wird, wer da wem eine Auffforderung zur Angebotsabgabe gibt, aber normalerweise solltest ein Unerwünschter nicht bei "meinem" Rennen starten können.
Unabhängig davon, was er ausgefressen hat und wenn er nur die falschen Schuhe trägt.
Ich dachte jetzt mehr in Richtung Hausrecht, also wirklich "meine Veranstaltung, ich bestimme, wer startet". Deine Anmerkung ist aber sicher auch nicht unwichtig. Das Anmeldeprocedere muss halt so geändert werden, dass die Anmeldung nicht mit dem "Klick" erfolgt, sondern erst nach Bestätigung durch den Veranstalter, wie dies bei vielen Onlineshops auch der Fall ist. Das bekommt man häufig erst eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch den Anbieter oder z.B. durch Versenden der Ware erfolgt. Dann eventuell noch den Zusatz rein, dass man sich die Rücknahme bei Verstoß gegen Dopingrichtlinien, Verschweigen eines solchen, falscher Angaben etc. vorgehält. Keine Ahnung, ob ein Verband so handeln darf. Als privater Veranstalter sollte das aber möglich sein, oder?
Ich dachte jetzt mehr in Richtung Hausrecht, also wirklich "meine Veranstaltung, ich bestimme, wer startet". Deine Anmerkung ist aber sicher auch nicht unwichtig. Das Anmeldeprocedere muss halt so geändert werden, dass die Anmeldung nicht mit dem "Klick" erfolgt, sondern erst nach Bestätigung durch den Veranstalter, wie dies bei vielen Onlineshops auch der Fall ist. Das bekommt man häufig erst eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch den Anbieter oder z.B. durch Versenden der Ware erfolgt. Dann eventuell noch den Zusatz rein, dass man sich die Rücknahme bei Verstoß gegen Dopingrichtlinien, Verschweigen eines solchen, falscher Angaben etc. vorgehält. Keine Ahnung, ob ein Verband so handeln darf. Als privater Veranstalter sollte das aber möglich sein, oder?
Sofern der private Veranstalter keinen Richtlinien Dritter unterliegt, reicht ein entsprechendes Reglement, das mit der Anmeldung vom Teilnehmer akzeptiert wird, damit der Veranstalter die Anmeldung rueckgaengig machen kann.
Pauschales, lebenslanges Startverbot für Ersttäter ist zu heftig.
Ich stelle mir gerade mich mit 18, 19 Jahren vor: MTB-Lizenz-Fahrer und am Wochenende war Party. Nach dem fünften Bier vielleicht mal nen Joint mitgeraucht, wie das eben so ist.
Und dafür sollte ich heute, mit 40, noch immer gesperrt sein, falls ich damals getestet worden wäre?
Und dafür sollte ich heute, mit 40, noch immer gesperrt sein, falls ich damals getestet worden wäre?
Du unterschaetzt die Antidopinginstitutionen bei ihrer Arbeit gewaltig. Unterhalte Dich da mal mit jemandem und Du wirst sehen, dass Deine Aengste unbegruendet sind.
Du unterschaetzt die Antidopinginstitutionen bei ihrer Arbeit gewaltig. Unterhalte Dich da mal mit jemandem und Du wirst sehen, dass Deine Aengste unbegruendet sind.
Wie soll ich das verstehen? Die Agenturen haben einen gewissen Spielraum, oder was? Ein junger Typie, mit ein bissel THC intus wird durchgewunken? Ist das wirklich so?
Ich dachte immer, die sind froh, wenn sie überhaupt mal einen erwischen.