Michel, das dialektische Verhältnis hatte ich durchaus verstanden. Dude hatte es ein paar Seiten weiter vorne bereits angeführt, und ich hatte bereits darauf geantwortet.
Gelegentlich (jedenfalls hier) entsteht der Eindruck, Du verwechselst die "Interessen des Sportlers" mit den "Interessen des Dopers". Doper sind für mich keine Sportler - jedenfalls nicht in Bereichen, wo Doping nicht quasi Pflicht ist.
Das Interesse der sauberen Sportler muss doch eigentlich fast zwangsläufig sein, dass Doper so lange wir irgend möglich aus dem Verkehr gezogen werden. Und das äußern auch viele so.
Meine Absicht war es, klarzustellen, dass bei einer rechtlichen Bewertung auch die Rechte des Dopers mit einfließen, ob uns das nun gefällt oder nicht. Es sind nicht nur die Rechte des regelaufstellenden Sportverbandes, die zählen.
Michel, das dialektische Verhältnis hatte ich durchaus verstanden. Dude hatte es ein paar Seiten weiter vorne bereits angeführt, und ich hatte bereits darauf geantwortet.
Hm, dann kann ich aber nicht nachvollziehen, warum Du weiterhin mit der heutigen "Rechtsauffassung" kommt (die ja logischerweise nur das Ergebnis von vergangenen Diskursen sein kann)
Denn diese taugt nicht wirklich als Argument in dieser Diskussion.
Wir alle gestalten den moralischen "Raum" mit unseren Haltungen, Diskussionen, Aktivitäten.
Wenn sich daraus Mehrheiten ergeben (oder eben Bedingungen, denen sich die Legislative "beugen" muß), dann ändern sich Recht und damit Rechtsauffassung.
In einer solchen Phase bezogen auf das Doping befinden wir uns evtl. gerade: es gibt eine Bewegung, die immer stärker Position dagegen bezieht (mit allen dabei möglichen Irrtümern) - Verbände und Staat werden daher zunehmend dazu gebracht, zu überlegen, ob sie nachziehen oder nicht.
Und damit wird die Rechtsauffassung von heute zum Kapitel im Rechtsgeschichtsbuch.
Meine Absicht war es, klarzustellen, dass bei einer rechtlichen Bewertung auch die Rechte des Dopers mit einfließen, ob uns das nun gefällt oder nicht.
Wenn Du Rechte des Dopers meinst, solltest Du nicht "Sportler" schreiben.
Und ich bin recht zuversichtlich, dass Gerichte nicht feststellen werden, dass es ein Grundrecht auf freie Dopingausführung gibt.
Hm, dann kann ich aber nicht nachvollziehen, warum Du weiterhin mit der heutigen "Rechtsauffassung" kommt (die ja logischerweise nur das Ergebnis von vergangenen Diskursen sein kann). Denn diese taugt nicht wirklich als Argument in dieser Diskussion.
Zunächst einmal ging es mir darum, was mit der "heutigen Rechtsauffassung" überhaupt gemeint ist, also wo die Argumentationslinien verlaufen. Darin schien mir speziell der Punkt eine Erwähnung zu verdienen, dass man auch die Rechte des Täters berücksichtigen muss, dem ein Berufsverbot im Sport auferlegt werden soll.
(Selbstverständlich ist das aktuell geltende Recht ein zulässiges Argument in dieser Diskussion).
Meine Absicht war es, klarzustellen, dass bei einer rechtlichen Bewertung auch die Rechte des Dopers mit einfließen,
Das ist auch gut so.
Aber auch für die Rechte des Dopers gilt:
Sie unterliegen einem Wandel der Meinung einer Gesellschaft und damit der der darauffolgenden Rechtsauffassung.
Siehe z. B. das Thema der Sicherungsverwahrung.
Daß diese im letzten Jahrzehnt so stark zugenommen hat, liegt u. a. an einem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, dem die Legislative und darauf folgend die Rechtsprechung Rechnung getragen hat.
Die Rechte des Dopers sind daher genauso wenig absolut wie all unsere Rechte (auch wenn wir es gerne hätten, daß das GG unumstößlich Gültigkeit besäße, was es ja in einiige Bereichen nicht mehr tut).
(Selbstverständlich ist das aktuell geltende Recht ein zulässiges Argument in dieser Diskussion).
Arne, liest Du genau, denn ich schrieb nicht, daß es nicht "zulässig" sei, sondern daß es nicht als Argument "taugt" - das ist ein gewaltiger Unterschied.
Es taugt deshalb in DIESER Diskussion nicht, weil z. B. Artikel, wie der von Uli, gerade nicht über den heutigen Status Quo sprechen, sondern über die Vorstellung eines ZUKÜNFTIGEN.
Das aktuell geltende Recht kann daher nur als Ausgangs- und Referenzpunkt dienen, aber nicht als Argument.