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Alt 26.06.2013, 16:38   #3929
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
Benutzerbild von dude
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: NYC
Beiträge: 19.259
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wettkampfsperren von mehr als zwei Jahren bei Ersttätern gelten nach allgemein anerkannter Rechtsprechung als nicht angemessen.
Kannst Du dafuer Rechtssprechungssbeispiele jenseits des Falls Krabbe bringen? Insbesondere solche, die den Amateursport betreffen.

Zitat:
Hier stellt sich also der Staat vor den Sportler und begrenzt die Verbandshoheit.
Das ist lediglich ein von Dir konstruierter Gedankensprung. Der Staat schuetzt den Sportler genauso wie den Veranstalter, greift aber in Deutschland nicht direkt ein.

Zitat:
Damit ist klargestellt, dass es nicht genügen würde, die Regeln der Verbände oder der WADA zu verschärfen, um zu einer lebenslangen Wettkampfsperre für Doping-Ersttäter zu gelangen. Es müsste zunächst etwas an den Gesetzen oder der daraus sich ergebenden Rechtsprechung geändert werden,
Richtig! Denn der WADA code ist eine Richtlinie und nicht Gesetz des Staates. Staatlich verordnete Gesetze und insbesondere natuerlich auch die bereits erwaehnten Grundrechte stehen darueber. Fehlt es an Gesetzen, wird die vom Sportler angefochtetene Dopingsperre an den Grundrechten gemessen, denn Gesetze dazu gibt es ja nicht.

Zitat:
denn beide begrenzen die Strafe für Ersttäter auf maximal 2 Jahre. Längere Strafen sind illegal.
Falsch! Zunaechst einmal ist sie nicht "illegal" da die Gesetzgebung voellig aussen vor ist. Eine laengere Strafe wurde allein im Fall Krabbe von einem Gericht als unrechtmaessig (von der Rechtssprechung, nicht dem Gesetzgeber!) angesehen. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass ein anderes Gericht in einem gleich gelagerten Fall genauso entscheiden wuerde. Da in der Entscheidung aber ausdruecklich die Einschraenkung der Berufsfreiheit aufgefuehrt wurde, ist in allen anderen Faellen (Amateursportler, Halbprofis) mit grosser Wahrscheinlichkeit von einer anderen Entscheidung auszugehen (laengere Sperre ist rechtmaessig). Zudem ist nicht garantiert, dass ein anderes Gericht nicht zu einer anderen Entscheidung kaeme.

Zitat:
Neben der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Gesellschaft es wirklich wollen, dass Veranstalter etwas durchziehen, was nicht rechtens ist.
Wie oben dargelegt hat lediglich ein Gericht entschieden, dass in einem konkreten Fall eine laengere Sperre unrechtmaessig war. Das heisst weder, dass ein anderes Gericht in einem anderen Fall genauso entscheiden wuerde, noch dass die Nichtakzeptanz des Veranstalters der Zweijahressperre rechtswidrig ist. Es fehlt ja schon am Gesetz dafuer!

Ich bitte Dich in Deiner Argumentation kuenftig auf Profisportler zu konzentrieren, denn fuer alle anderen Teilnehmer hat ein Veranstalter vollste Vertragsfreiheit und muss hoechstens mit verbandspolitischen Konsequenzen rechnen.

Die einzige Frage ist also immernoch: ist eine Sperre von laenger als zwei Jahren ein Eingriff in die Berufsfreiheit? Bedenke, dass auch die WADA im Wiederholungsfall oder im Fall von Dopinghandel laengere Strafen vorsieht. Mit anderen Worten: es ist immer eine Abwaegung basierend auf dem Einzelfall. Die Zweijahressperre ist lediglich kleinster gemeinsamer Nenner und bei weitem nicht in Stein gemeisseltes Gesetz.
__________________
@ulif | GFNY
dude ist offline  
Alt 26.06.2013, 17:27   #3930
Kurt D.
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 1.971
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen

Kurt, ich glaube Du verwechselst da etwas.

a) Die Athleten dopen nicht, um in unserer Sendung aufzutreten, sondern um bei den Triathlon-Events, die Du vor einigen Jahren mit veranstaltest hast, an die große Kohle zu kommen. Ohne die Kommerzialisierung des Sports, die Du im Eigeninteresse sehr erfolgreich betrieben hast, wäre das Dopingproblem im Triathlon viel kleiner als es ist. Bitte mache Dir mal Deine eigene Rolle in dem Sportzirkus klar.

b) Es ist mehr als albern, wenn Du mir und der kleinen Gemeinde der Zuschauer vorwirfst, wir seien ein Problem im Kampf gegen Doping. Ebenso gut könnte die Societé de Tour de France dem Grevenbroicher Tageblatt vorwerfen, deren Interview mit einem ehemals gedopten Radsportler fördere Doping. Ich habe selten so einen Quatsch von Dir gelesen. Man merkt, dass Du unsere Sendungen gar nicht anschaust, sonst würdest Du Dich kaum zu solchen Behauptungen versteigen.

Grüße,
Arne
...Arne, und ich befürchte, du merkst nicht wie du dich verrannt hast.

Zu a) Glaubst du allen Ernstes (ich befürchte es fast...), dass erst seit der Einführung des Ironman in Frankfurt und später in Wiesbaden, im Triathlon das Doping ein Thema geworden ist? Da wirst du aber nun extrem unseriös.
Geld (Kommerz) war lange vor mir schon da. Bei Detlef Kühnel in Roth wurden u.a. 100.000 Deutschmark ausgelobt, wenn der Rekord gebrochen wird....übrigens später auch noch in Euronen.
Das war weit vor "meiner Zeit".
Ich habe z.B. niemals Prämien ausgelobt für Rekorde!
Es gab immer nur Siegprämien und diese waren von der WTC vorgegeben.
Die Antrittsgelder, welche an klare Vertragsbedingungen gebunden waren (z.B. das Recht auf Verdachtskündigung ... ) - waren Marktüblich und jeder Profi hat seinen Marktwert von mir erhalten.

Du solltest auch mal überlegen, was und wie und ob überhaupt (!) in der Vergangenheit (vor Frankfurt) getestet wurde. Ich kann dir gerne die Tel.Nr. von Detlef Kühnel geben....

Zu b) Ich werfe nicht der "kleinen Gemeinde" der Zuschauer (deine Worte) etwas vor, sondern explizit nur DIR. Du bist ein "Wanderer zwischen den Welten" in Bezug auf den Anti-Dopingkampf. Und du selbst merkst es nicht. Viele Andere hier (so lese ich es zumindest) haben es aber bemerkt.
Du wirst dich nicht ändern. Dies ist mir bewusst, weil du deine kruden Thesen wie eine Art Image pflegst um als "Experte" anerkannt zu sein.

Aber ich werde deinem diesbezüglichen Schwadronieren immer widersprechen(weil ich aus der Praxis komme, im Gegensatz zu dir...), ähnlich wie es auch Dude hier macht, denn die "Nägel" im Anti-Dopingkampf haben nicht Leute wie Du in die schwierige Wand geschlagen, sondern Leute wie er und ich. Du bist der theoretische Typ, welcher davor steht und erklärt dass es schlimm sei wenn beim reinschlagen der "Putz bröckelt"..., aber genau so steif erklärt, dass "er natürlich für das reinschlagen des Nagels sei"..., nur es müsse unbedingt das "gerade halten des Hammers beachtet werden"!

Wenn es dir zu anstrengend ist und du dein selbst gebautes "Rechts-Saubermann" Image durch meine Worte gefährdet siehst, kannst du ja - wie bei anderen früheren kritischen Usern auch geschehen - die Meinung vernichten und mich abschalten.

PS: Ich habe sehr viel Geld in die Hand genommen, sehr viel privates und sehr viel gesammeltes Geld, um "Nägel" in diesem extrem schwierigen Metier in die Wand zu schlagen. In eine Wand an die sich vorher keine "Sau" je heran getraut hat!
Du bist ein junger Mann der geschmeidigen theoretischen Worte, der sich gerne hinter "Rechtswerten" versteckt. Dieser Typus bemäkelt immer gerne die Menschen, welche den Hammer in die Hand genommen haben. Selbst machen tut er nichts - obwohl er es sogar glaubt zu tun und entsprechend tönt, denn für ihn ist zuschauen und danach herum mäkeln auch gleich mit "etwas tun", ein sogenannter selbsternannter "Experte"!

Genieße weiter deine Selbstherrlichkeit und Selbstgerechtigkeit.

Mit sportlichem Gruß und Hang Loose,
Kurt
Kurt D. ist offline  
Alt 26.06.2013, 18:35   #3931
JENS-KLEVE
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Hat ein Veranstalter nicht Hausrecht? Kann er nicht bestimmten Personen ein Hausverbot erteilen? Ich kenn das jetzt nur von Geschäften, Discotheken, Konzerten, Festivals, Fußballspielen - wenn einer Person ausdrücklich erklärt wird, dass sie unerwünscht ist, nutzt selbst ein Ticket nichts.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
JENS-KLEVE ist gerade online  
Alt 26.06.2013, 18:46   #3932
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.275
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ich verstehe Dein Argument. In der Praxis könnte es jedoch im Allgemeinen anders laufen. Denn die Leute melden sich bei Dir online an, vermute ich? Dann besteht zwischen Dir und dem Teilnehmer ab dem Moment der Anmeldung (oder des Geldeingangs) ein Vertrag.

An diesen Vertrag bist Du gebunden. Der Athlet muss sich nicht reinklagen, sondern Du musst ihn rausklagen. Ob Du ihn wirklich auf Schadenersatz verklagen kannst, nachdem Du seine Anmeldung akzeptiert hast?

Ich bin jedoch bekanntermaßen kein Jurist und lasse mich gerne aufklären.

Grüße,
Arne
Würde sich doch sicher so ähnlich regeln lassen, wie das in vielen Online-Shops auch üblich ist. Da kommst erstmal eine Bestätigung des Bestelleingangs/Auftragseingangs mit dem Vermerk, dass der Vertrag erst zu Stande kommt, wenn zusätzlich eine Bestätigung (oder im Falle einiger Online-Shops die Ware) verschickt wird.

Matthias
Matthias75 ist gerade online  
Alt 26.06.2013, 19:44   #3933
LidlRacer
Szenekenner
 
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.835
Zitat:
Zitat von dude Beitrag anzeigen
Die einzige Frage ist also immernoch: ist eine Sperre von laenger als zwei Jahren ein Eingriff in die Berufsfreiheit? Bedenke, dass auch die WADA im Wiederholungsfall oder im Fall von Dopinghandel laengere Strafen vorsieht. Mit anderen Worten: es ist immer eine Abwaegung basierend auf dem Einzelfall. Die Zweijahressperre ist lediglich kleinster gemeinsamer Nenner und bei weitem nicht in Stein gemeisseltes Gesetz.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass längere Sperren rechtmäßig sein können. Die würde man ja sicher nicht verhängen, wenn jemand minimalste Spuren irgendeiner kaum wirksamen Substanz ungeklärter Herkunft aufweist, sondern es käme sicher nur für - wie Franke es in dem FAZ-Artikel nennt - "satte Doper" in Frage.

Ob der Fall Krabbe überhaupt als Muster taugt, scheint mir sehr fraglich. Ihr wurde kein Hardcore-Doping nachgewiesen sondern Clenbuterol, was damals laut Wikipedia NICHT auf der Dopingliste stand und die Sperre wurde erst später wegen "unsportlichen Verhaltens" von 1 auf 3 Jahre verlängert.

Im Fall Krabbe hat das Gericht vermutlich auch den Aspekt unberücksichtigt gelassen, dass Doping nach einer kurzen Sperre immer noch einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen kann.

Wenn es nochmal zu einem ähnlichen Prozess käme, könnte man auch vertieft die Frage diskutieren, in wie weit die Berufsfreiheit für Leute gilt, die die Regeln dieses Berufs mit Füßen treten.

Auch die Rechtsprechung unterliegt ja in gewissem Maße dem Wandel des Zeitgeistes. Zur Zeit von Krabbe war Doping kaum ein öffentliches Thema. Heute ist das deutlich anders. Damals gab es auch weder WADA noch NADA.

Übrigens wird von Gegnern längerer Sperren teils widersprüchlich argumentiert. Mal heißt es, Doper würden sich von der Höhe der Strafe ohnehin nicht abschrecken lassen, dann heißt es wieder, längere Sperren seien unzumutbar. Was denn nun?

Etliche interessante Meinungen zum Thema finden sich auch in diesem neueren Artikel:
Und sie bleiben immer Betrüger

Übrigens fordert auch Tony Martin längere Sperren und sogar Gefängnisstrafen.

Schließlich halte ich es nicht für zielführend, wenn sich hier diverse Dopinggegener gegenseitig mit Vorwürfen überschütten.
Was soll der Quatsch?
LidlRacer ist offline  
Alt 26.06.2013, 19:50   #3934
Danksta
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von Danksta
 
Registriert seit: 13.10.2006
Ort: LE
Beiträge: 4.178
Führt irgendwie nirgendwohin, aber das ist ne super Gelegenheit auch noch seinen Senf abzugeben.

1. Sind Doper Versager, Betrüger, ...
2. Sollten die so lange wie rechtsmöglich machbar vom Wettkampfsport fern gehalten werden.
3. Möchte ich so wenig wie möglich von denen im Fernsehen sehen.
4. Finde ich Veranstalter wie Kurt / Uli gut, die lieber die dicke Kelle rausholen.
5. hege ich die leise Hoffnung, dass so sympathische Jungs wie viele unser Triathlon Pros sie sind, sauber sind
__________________
Danksta ist offline  
Alt 26.06.2013, 19:57   #3935
Megalodon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Hat ein Veranstalter nicht Hausrecht? Kann er nicht bestimmten Personen ein Hausverbot erteilen? Ich kenn das jetzt nur von Geschäften, Discotheken, Konzerten, Festivals, Fußballspielen - wenn einer Person ausdrücklich erklärt wird, dass sie unerwünscht ist, nutzt selbst ein Ticket nichts.
Nicht nur Veranstalter.

Damit ein Anwalt überhaupt vor mir aufsprechen darf, braucht er eine Zulassung (und eine Vollmacht seines Mandanten). Die vergeben wir und die können wir in extremen Fällen auch wieder entziehen, was dann einem lebenslangen Berufsverbot gleichkommt.

Die Chancen, sich vor einem ordentlichen Gericht wieder "rein zu klagen": gleich Null !!

Der Wada Code sieht übrigens auch eine lebenslange Sperre, also ein lebenslanges Berufsverbot vor. Unsere Grundrechte scheinen die an der Stelle offenkundig wenig zu interessieren. Ich glaube, die 2-jährige Sperre beim Ersttäter hat vielmehr mit einem Einstufen des Dopings als minderschweres Vergehen zu tun, als mit der Berücksichtigung irgendwelcher deutscher Gerichtsurteile (Krabbe) oder der Gesetzeslage in irgendeinem Land.

Artikel 10.3.2. WADA Code
An anti-doping rule violation involving a Minor shall be considered a particularly serious violation and, if committed by Athlete Support Personnel for violations other than Specified Substances referenced in Article 4.2.2, shall result in lifetime Ineligibility forAthlete Support Personnel.

Wer Jugendliche als Trainer mit Dopingsubstanzen in Kontakt bringt, soll also für immer seine Lizenzen verlieren. Ob sich ein A-Trainer mit Berufung auf die Berufsfreiheit wieder ins "Spiel" reinklagen kann, nachdem ihm die DTU seine Lizenz aberkannt hat ??

Geändert von Megalodon (26.06.2013 um 20:17 Uhr). Grund: ortho
 
Alt 26.06.2013, 20:01   #3936
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.346
Zitat:
Zitat von dude Beitrag anzeigen
Kannst Du dafuer Rechtssprechungssbeispiele jenseits des Falls Krabbe bringen? Insbesondere solche, die den Amateursport betreffen.
Bereits auf der Ebene des Sportrechts sind für Ersttäter längere Strafen, als vom WADA-Code vorgegeben, nicht zulässig. Das hat das oberste Sportgericht CAS erst im Mai 2012 klargestellt.

Eine eigenmächtig verlängerte Strafe würde also bereits auf der Ebene des Sportrechts scheitern. Das Anrufen eines ordentlichen Gerichtes ist in diesem Punkt überflüssig.

Vertiefende Literatur mit Urteilen habe ich oben bereits genannt.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist gerade online  
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