Von den Gefasele von der lebenslangen Sperre für Ersttäter mal ganz zu schweigen. Das geht rechtlich einfach nicht!
Bei einem Vollprofi vielleicht nicht, aber bei jedem Amateur und sicher auch bei Halbprofis. Zudem: lass' ein Rennen das mal fuer sich selbst entscheiden. Dann muss der Doper sich einklagen. Die daraus folgende Presse allein rechtfertigt das Vorgehen schon.
Zitat:
Zitat von drullse
Es mag rechtlich ok sein, wenn so jemand wieder an der Startlinie steht, das Recht, dies nicht gut zu finden und das auch zu artikulieren hat man aber nach wie vor.
Allerdings!
Zitat:
Zitat von Trimichi
Geht laut Heidelberg/Jura nicht (Heidelberg !!!). Daraus folgt: Nein.
Zitat:
[i]Lebenslänglich bei Erstvergehen? Schwierig. Rechtlich käme das für Profis einem Berufsverbot gleich und hat somit juristisch keine Chance auf Durchsetzbarkeit.
Ich bleibe dabei: das muss man als Veranstalter nicht so einfach akzeptieren. Ein Fall (Krabbe) macht da noch kein Gesetz. Ich wuesste da genuegend Ansatzpunkte.
Fuer mein Hobbyrennen gilt: Doper werden lebenslaenglich gesperrt und denunziert.
Bei einem Vollprofi vielleicht nicht, aber bei jedem Amateur und sicher auch bei Halbprofis. Zudem: lass' ein Rennen das mal fuer sich selbst entscheiden. Dann muss der Doper sich einklagen. Die daraus folgende Presse allein rechtfertigt das Vorgehen schon.
Wenn man wie Dein GFNY ein eigenständiges Rennen außerhalb der Sportverbände (korrekt?) ist, mag das sicher gehen.
Wenn Dein Rennen aber unter dem Dach eines Sportverbandes und unter dessen Regelwerk läuft wird's schon schwieriger. Denn wer bspw. eine durch die DTU genehmigte Veranstaltung durchführt, den treffen da andere Verpflichtungen. Insbs. wird dieser Veranstalter, der entgegen der von ihn im Genehmigungsprozess akzeptierten Bedingungen Leute sperrt, ein Problem haben, diese Genehmigung in Folgejahr zu erhelten.
Da braucht es gar keine klagenden Sportler, es sei denn die Verbände entschließen sich, entgegen der Regeln zu handeln.
Dass ich das kalte bekommen könnte, wenn ich sehe, wie Frau "Ich-weiss-gar-nicht-wie man-ungedopt-Rennen-gewinnen-können-soll Hüttaler" mal wieder nen Rennen gewinnt, steht übrigens außer Frage!
Korrupte Polizisten werden beim ersten Vergehen für immer aus dem Staatsdienst entfern.
Pädophile Kita-Betreuer werden auf Lebenszeit von keinem Kindergarten oder Kita mehr eingestellt.
(Es lassen sich noch viele andere Beispiele finden und aufzählen. Gerade in Berufen, in denen mit einem Vertrauensvorschuss gearbeitet wird, weil Arbeitgeber/ Kunden den Betreffenden nicht ständig kontrollieren können, gibt es bei nachgewiesenen schweren Vergehen keine zweite Chance, weil der Vertrauensvorschus ein für allemal verspielt ist!
Genau so ist es.
Und bei den von Dir genannten Beispielen ist das sicher richtig.
Aber: Hier geht's nicht um Leib & Leben, sondern "nur" um Sport!
Dann muss der Doper sich einklagen. Die daraus folgende Presse allein rechtfertigt das Vorgehen schon.
Das finde ich sehr bedenklich. Sicher, über die Presse kann man einen Menschen auch abseits von Richtern und Gerichten fertig machen. Aber wollen wir wirklich, dass durch die Schlagzeilen der Boulevardpresse Recht gesprochen wird?
Ich denke, wir sind alle gegen Doping. Aber ist deshalb jedes Mittel recht?
Ich bleibe dabei: das muss man als Veranstalter nicht so einfach akzeptieren. Ein Fall (Krabbe) macht da noch kein Gesetz. Ich wuesste da genuegend Ansatzpunkte.
Fuer mein Hobbyrennen gilt: Doper werden lebenslaenglich gesperrt und denunziert.
Aha. Geht also! *erstaunt* :-) . Wusste nicht, dass du ein Hobbyrennen veranstaltest.
Allerdings impliziert dieses, dass du über die notwendige Fachkompetenz verfügst einschätzen zu können, wer lebenslang gesperrt werden soll und wer nicht. Will ich dir nicht absprechen, Gott bewahre.
Welche Ansatzpunkte meinst du? Wenn man Veranstaltungsrecht vor Menschenrechte stellt (jurist. Prinzip der Geltung spezieller Rechtsvorschriften vor allgemeinen Rechtsvorschriften) gibts wirklich viele Ansatzpunkte.
Leider, und das weiß ich aus sehr guter Quelle, ist man im Profitum nicht daran interessiert gegen das Doping vorzugehen. Grund: ist schlecht für´s business. Wobei: vllt. hat sich mein Informant nur aufgebläht und weis nix. Naja, is ja auch wurst.
Jeder der dopt begeht Selbstbetrug. Ist Strafe genug. Wer um Preisgelder fährt kann den Beruf wechseln. Schade ist`s nicht nur um diverse Age-Grouper ...
Das finde ich sehr bedenklich. Sicher, über die Presse kann man einen Menschen auch abseits von Richtern und Gerichten fertig machen. Aber wollen wir wirklich, dass durch die Schlagzeilen der Boulevardpresse Recht gesprochen wird?
Ich denke, wir sind alle gegen Doping. Aber ist deshalb jedes Mittel recht?
Grüße,
Arne
Finde ich nicht sehr bedenklich. Jeder Veranstalter sollte das Recht haben zu entscheiden wenn er zu seinem Rennen zuläßt und wenn nicht. Genauso hat dann jeder Doper das Recht sich einzuklagen. Was dann passiert ist halt die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Diese Auseinandersetzung ist gut, wenn der Doper die Öffentlichkeit nicht will, klagt er sich halt nicht ein.
Der Inhaber einer Gaststätte kann selbstverständlich einer Person die in dieser Gaststätte eine Körperverletzung begangen hat ein lebenslanges Hausverbot erteilen. Geschieht jeden Tag in jeder Großstadt Deutschlands.
Wenn die Gaststätten ihre Hausverbote unter einander bekannt geben würden, könnte dies auch für andere Gaststätten gelten (juristisch eindeutig geklärt). Vergleichbar auch mit Hausverboten für Spielbanken.
Finde ich nicht sehr bedenklich. Jeder Veranstalter sollte das Recht haben zu entscheiden wenn er zu seinem Rennen zuläßt und wenn nicht. Genauso hat dann jeder Doper das Recht sich einzuklagen.
Nein, sie können nicht beide gleichzeitig recht haben.
Zitat:
Zitat von TriBlade
Der Inhaber einer Gaststätte kann selbstverständlich einer Person die in dieser Gaststätte eine Körperverletzung begangen hat ein lebenslanges Hausverbot erteilen. Geschieht jeden Tag in jeder Großstadt Deutschlands.
Wenn die Gaststätten ihre Hausverbote unter einander bekannt geben würden, könnte dies auch für andere Gaststätten gelten (juristisch eindeutig geklärt). Vergleichbar auch mit Hausverboten für Spielbanken.
Ich kenne mich bei Gaststätten und Spielbanken nicht aus, finde diese Beispiele aber hier auch nicht relevant. Bei Berufsverboten ist ein verfassungsmäßig verankertes Grundrecht berührt. Grundrechte sind zu schützen. Falls nötig auch vor der Bildzeitung.