Beim ersten mal hatten sie findige Anwälte noch rausgepaukt (Proben angeblich falsch gelagert/ transportiert wenn ich mich recht erinnere).
Aber es ist trotzdem mal wieder ein typisches Beispiel für "einmal Doper immmer Doper". Und warum man Doper aus dem Prof-Wettkampfsport entfernen sollte!
Aber es ist trotzdem mal wieder ein typisches Beispiel für "einmal Doper immmer Doper". Und warum man Doper aus dem Prof-Wettkampfsport entfernen sollte!
Ja.
Ja.
Und: Ja!
Man kann es nicht oft genug wiederholen.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Beim ersten mal hatten sie findige Anwälte noch rausgepaukt (Proben angeblich falsch gelagert/ transportiert wenn ich mich recht erinnere).
Du erinnerst Dich falsch. Das Verfahren wurde auf anraten der WADA seitens des zuständigen Sportverbandes niedergelegt. Die Ursache für diese Empfehlung war die von Dir genannte Lagerung der Proben, aber auch generelle wissenschaftliche Zweifel am damaligen Analyseverfahren. Wissenschaftler haben in der Folge gezeigt, dass der Test zu falsch positiven Ergebnissen führen kann. Die WADA hat das Testverfahren 4 Monate später geändert.
Eine nicht ausreichend gekühlte Dopingprobe ist als Beweismittel abzulehnen. In Berasateguis Fall war es so, dass der Wettkampf am Samstag war (Lanzarote 2005), die Proben jedoch erst am Dienstag im Madrider Labor ankamen. Zwar kann die Probe an diesem Tag noch gut geeignet für eine Analyse sein. Doch wenn die beschuldigte Athletin später mit dieser Probe einen Gegenbeweis antreten will, ist die Probe aufgrund der zuvor mangelhaften Lagerung verdorben und dafür nicht mehr brauchbar. Daher ist die Probe als Beweismittel abzulehnen.
Zur Veranschaulichung stelle man sich vor, es flattert einem eine Handyrechnung von EUR 10.000,- ins Haus. Als Beweis gibt es die Verbindungsprotokolle, die die Telekom aufzeichnet. Dummerweise hat sie diese gelöscht, just am Tag bevor Du diese Protokolle einsehen willst, um zu beweisen, dass Du die fraglichen Gespräche gar nicht geführt hast. Du kannst den Gegenbeweis nicht antreten. Daher fallen diese Verbindungsprotokolle auch für den Ankläger (Telekom) als zulässiges Beweismittel aus. Man kann nicht jemanden anklagen mit Beweismitteln, die man nach erfolgter Anklage selbst unbrauchbar für einen Gegenbeweis gemacht hat. Das ist nicht die Idee findiger Winkeladvokaten, sondern gutes Recht.
Wir bewegen uns auf dem Niveau der Lynchjustiz, wenn wir uns den Weg zu Recht und Gerechtigkeit zu einfach machen. Ich weiß nicht, ob Virginia damals gedopt war. Vielleicht ja, vielleicht nein. Aber es stimmt nicht, dass "findige Anwälte" sie "rausgepaukt" hätten. Eine Verurteilung wäre nicht rechtens gewesen, selbst wenn sie voll bis unter’s Dach war.
Grüße,
Arne
P.S.: Es wurden damals auf Lanzarote Proben von 10 Athleten genommen, 6 davon waren angeblich positiv.
"Sport-Sonntagsfrage (6) Haben Doper eine zweite Chance verdient?
14.06.2013 · Einmal Betrüger, immer Betrüger? Dürfen Athleten sich weigern, gegen überführte Doper anzutreten? Oder hat jeder nach Verbüßen seiner Strafe eine zweite Chance verdient? Was meinen Sie?"
Beim ersten mal hatten sie findige Anwälte noch rausgepaukt (Proben angeblich falsch gelagert/ transportiert wenn ich mich recht erinnere).
Aber es ist trotzdem mal wieder ein typisches Beispiel für "einmal Doper immmer Doper". Und warum man Doper aus dem Prof-Wettkampfsport entfernen sollte!
Kannste nicht machen. Weil es eben die Realität ist, dass ein Test falsch sein _kann_, ein Sportler aus Versehen unerlaubte Mittel nehmen könnte (Verunreinigungen sind keine Erfindung) und weil selbst Mörder nicht lebenslänglich bestraft werden. Gut, dagegen steht das Argument, dass das Doping auch nach 10 Jahren noch einen positiven Effekt hat, wenn auch gering, weil derjenige ja mehr trainieren konnte.
In diesem Fall, schade drum, ist ne ganz nette. Ich kenne sie nur sehr flüchtig, sie war aber wirklich sympathisch. Das ist aber ja bei Ulle und diversen anderen nicht anders.
@Arne: Ich bin da ganz bei dir. Bei 6 von 10 positiv will der Zyniker in mir aber entgegnen, dass das eher für die Validität des Tests spricht. Die waren wohl einfach überrascht, dass getestet wird und hatten gut getankt. Damals war das mit der Testerei ja noch nicht so üblich...
... Eine nicht ausreichend gekühlte Dopingprobe ist als Beweismittel abzulehnen. In Berasateguis Fall war es so, dass der Wettkampf am Samstag war (Lanzarote 2005), die Proben jedoch erst am Dienstag im Madrider Labor ankamen. Zwar kann die Probe an diesem Tag noch gut geeignet für eine Analyse sein. Doch wenn die beschuldigte Athletin später mit dieser Probe einen Gegenbeweis antreten will, ist die Probe aufgrund der zuvor mangelhaften Lagerung verdorben und dafür nicht mehr brauchbar. Daher ist die Probe als Beweismittel abzulehnen.
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Jetzt könnten wir wieder von Beweislastumkehrund Anscheinsbeweis reden und dass es im Doping-Sportrecht kein "in dubio pro reo" gibt, sondern man dann von einem Dopingfall auszugehen hat, wenn deutlich mehr für die Schuld eines Betroffenen als für die Unschuld spricht.
Ich weiß, dass du anders darüber denkst, Arne und einen Dopingfall am liebsten so behandeln würdest, wie man es im Strafrecht üblicherweise prozessual tut und respektiere auch deine Meinung, aber du musst auch zur Kenntnis nehmen, dass manche deiner Standpunkte sich nicht mit dem Sportrecht decken.
Außerdem bin ich, wie schon ein paarmal geäußert der Meinung, dass die Dopinggeißel eine derartige Bedrohung und existenzielles Problem für den Hochleistungssport darstellt, dass es beser ist auch mal das geringe Risiko eines zu Unrecht Verurteilten in Kauf zu nehmen (Fehlurteile gibt es auch in sämtlichen anderen Sparten der Justiz ohne das wir deshalb das ganze Rechtssystem in Frage stellen), als ständig am laufenden Band Schuldige laufen zu lassen.
Der Drops bei Berasategui ist ja mittlerweile längst gelutscht, so das die Diskussion an dieser Stelle müßig ist.
Urinproben sind im übrigen wesentlich stabiler als Blutproben und gehen in der Regel auch bei mehrtägiger Lagerung nicht kaputt sofern die Probe nicht bakteriell kontaminiert ist, was ohne Harnwegsinfekt der Sportlerin sehr unwahrscheinlich ist, da nur mit sterilen Behältnissen bei der Probenentnahme gearbeitet wird.
Auch heute werden Urinproben nach Ennahme bei Dopingproben erstmal nicht gekühlt und werden auch nicht am selben Tag untersucht.
Eine bakterielle Kontamination kann im Labor sehr leicht festgestellt werden. Man sieht es alleine schon an der ph-Wertmessung, die bei der Probenentnahme als erstes durchgeführt wird und mit der ph-Messung des Kontrolleurs verglichen wird. Wenn der ph-WErt sich innerhalb der Transport- ujnd Lagerperiode nicht veröndert hat, dann hat man bereits ein ganz starkes Indiz dafür, das die Probe intakt ist. Wenn sich der ph-Wert deutlich verändert hat, dann muss die Probe ohnehin verworfen werden und man kann sich die ganze restliche Analyse schenken.
Die B-Probe wird eingefroren und hat dann ohnehin denselben Zustand wie die A-Probe zum Analysezeitpunkt.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung: die Verfahrenseinstellung damals erfolgte aus Feigheit, schlüssige Kausalketten darzulegen, und seine Standpunkte notfalls auch vor Gericht zu verteidigen.
Mir tun all' die sauberen Profi-Athletinnen (Ja, die gibt es!!) leid, die in den letzten Jahren von Berasategui um Erfolge und Plazierungen gebracht worden sind.
Also, ich würd an sich schon Arne rechtgeben, so mit Rechtsstaatlichkeit und 'im Zweifel für den Angeklagten' und so...
Ich steh da eigentlich schon drauf und hätte gerne, dass das auch für mich gilt und so gehalten wird, wenn ich mal Dreck am Stecken hätte.
Ich würde aber auch hergehen und für die Schice, die ich (wirklich) gebaut hab, einstehen.
Daher stinken mir die Winkelzüge der Advokaten.
Die Frage, die ich mir hier nämlich stelle, ist: wenn meine Blut- oder Urinprobe n paar Tage nicht im Kühlschrank liegt, wie kommt dann ne Dopingsubstanz dadurch da rein?
Der Franzose sagt "honi soit qui mal y pense", und ich denk mir allmählich "im Zweifel für die Betrogenen".
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Living people eat dead mushrooms, living mushrooms eat dead people.