Eine Frage an die Radexperten:
Nach einem schweren Radunfall -mir hat ein entgegenkommender Linksabbieger bei ca. Tempo 40km/h die Vorfahrt genommen und ist seitlich in mich rein gebrettert - schlage ich mich jetzt mit der gegnerischen Versicherung rum.
Den Rahmen, der sichtbar durchgebrochen ist, und einige Kleinteile wollen sie zwar immerhin ersetzen, nicht aber meine Carbon-Laufräder (Mark 1 TT).
Die Versicherung hat ein Gutachten eines ausgewiesenen "Ingenieur- und Sachverständigenbüros für Fahrradtechnik" eingeholt. Der Sachverständige schreibt zu den Rädern folgendes:
"Die Laufräder wurden einer erweiterten Steifigkeitsprüfung unterzogen. Die Laufräder weisen Steifigkeiten (VR 37 N/mm und HR 33 N/mm) auf, die über dem Niveau eines vergleichsweise gemessenen Laufradsatzes im Neuzustand liegen. Risse an den Oberflächen, die auf eine Überlastung hindeuten, sind auch unter Belastung nicht vorhanden. Geräusche traten bei den mehrfach wiederholten Prüfungen nicht auf. Die Struktur der Laufräder ist somit nicht beschädigt. Die Haltbarkeit und die Funktion sind im Umfang der konstruktiven Auslegung vollumfänglich gewährleistet"
Ich trau dem Braten nicht und möchte die Räder nicht mehr fahren. Auch mein Radhändler hat - vor allem beim Hinterrad - erhebliche Bedenken, weil hier beim Aufprall deutliche seitliche Kräfte gewirkt haben, wie ja der Rahmenbruch zeigt.
Meine Frage jetzt: Wie sicher und verlässlich sind die von dem Sachverständigen durchgeführten Prüfungen? Kann man die Räder bedenkenlos weiter nutzen?
Oder: Was kann man der Versicherung und dem Sachverständigen fachlich entgegenhalten, warum die Räder doch nicht mehr gefahrlos nutzbar sind?
Grüße
Frank
P.S. Ach ja, mir geht´s wieder gut. Der Unfall war schon im September, ich hatte 3 gebrochene Rippen und etliche Schürfwunden, ist aber alles wieder ausgeheilt
