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Laufräder nach Unfall weiter nutzen?
Eine Frage an die Radexperten:
Nach einem schweren Radunfall -mir hat ein entgegenkommender Linksabbieger bei ca. Tempo 40km/h die Vorfahrt genommen und ist seitlich in mich rein gebrettert - schlage ich mich jetzt mit der gegnerischen Versicherung rum. Den Rahmen, der sichtbar durchgebrochen ist, und einige Kleinteile wollen sie zwar immerhin ersetzen, nicht aber meine Carbon-Laufräder (Mark 1 TT). Die Versicherung hat ein Gutachten eines ausgewiesenen "Ingenieur- und Sachverständigenbüros für Fahrradtechnik" eingeholt. Der Sachverständige schreibt zu den Rädern folgendes: "Die Laufräder wurden einer erweiterten Steifigkeitsprüfung unterzogen. Die Laufräder weisen Steifigkeiten (VR 37 N/mm und HR 33 N/mm) auf, die über dem Niveau eines vergleichsweise gemessenen Laufradsatzes im Neuzustand liegen. Risse an den Oberflächen, die auf eine Überlastung hindeuten, sind auch unter Belastung nicht vorhanden. Geräusche traten bei den mehrfach wiederholten Prüfungen nicht auf. Die Struktur der Laufräder ist somit nicht beschädigt. Die Haltbarkeit und die Funktion sind im Umfang der konstruktiven Auslegung vollumfänglich gewährleistet" Ich trau dem Braten nicht und möchte die Räder nicht mehr fahren. Auch mein Radhändler hat - vor allem beim Hinterrad - erhebliche Bedenken, weil hier beim Aufprall deutliche seitliche Kräfte gewirkt haben, wie ja der Rahmenbruch zeigt. Meine Frage jetzt: Wie sicher und verlässlich sind die von dem Sachverständigen durchgeführten Prüfungen? Kann man die Räder bedenkenlos weiter nutzen? Oder: Was kann man der Versicherung und dem Sachverständigen fachlich entgegenhalten, warum die Räder doch nicht mehr gefahrlos nutzbar sind? Grüße Frank P.S. Ach ja, mir geht´s wieder gut. Der Unfall war schon im September, ich hatte 3 gebrochene Rippen und etliche Schürfwunden, ist aber alles wieder ausgeheilt :) |
Zitat:
Hast du mal den Hersteller angefragt, ob die dir dazu etwas schreiben können? |
Also wenn die von einem zertifiziertem Prüfulabor geprüft wurden, dann sollten die schon Wissen was mit deinen Laufrädern ist und ob sie noch in einem gebrauchstüchtigen Zustand sind. Und wenn das Labor nicht zertifiziert gewesen wäre dürfte es auch nicht vor Gericht verwendet werden.
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Zitat:
Das ist natürlich ein von der Versicherung beauftragter Gutachten, der natürlich auf weitere Aufträge der Versicherung hofft. Was nicht heißt, dass er ein falsches Gutachten erstellt hat. Aber Versicherungsgutachter arbeiten halt "im Zweifel für den Auftraggeber". Du hättest selbst ein Gutachten einholen sollen. Das wäre dir ersetzt worden. Ob die dir das jetzt noch ersetzen, wenn du selbst einen beauftragst, ist fraglich. Wahrscheinlich hast du den Versicherungsgutachter akzeptiert und daher keinen Anspruch auf einen weiteren mehr. Wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich vielleicht dagegen angehen und den Ersatz der Laufräder trotzdem fordern. Denk aber im Zweifel auch an die Selbstbeteiligung bei der RS-Versicherung. Du bewegst dich da vom Wert der Laufräder her sicher in einem Bereich, in dem die Selbstbeteiligung ausschlaggebend ist bei der Frage, ob sich das lohnt. |
Warum hat die Versicherung den Sachverstänigen beauftragt und nicht Du als Geschädigter? Einem Sachverständigen, den die Versicherung aussucht, würde ich nicht übern Weg trauen.
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Die Frage die hier eigentlich interessant ist und nur von einem Juristen beantwortet werden kann, in wie weit haftet der Gutachter sollte seine Aussage bezüglich der Verkehrssicherheit nicht stimmen und man Schaden kommt.
Haftet er voll, dann würde ich der Aussage glauben, haftet er gar nicht, dann würde ich dagegen angehen. |
Lass die Laufräder doch mal bei Xentis durchchecken...ich denke das Ergebnis sollte klar sein und auch vor Gericht Bestand haben. Wer sollte besser über ein Produkt urteilen können als der Hersteller selbst.
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