Zitat:
Zitat von kupferle
Fristgerecht gekündigt-bedeutet 3 Monate aufs Quartalsende(31.12. in meinem Fall)
Ich würde aber gerne früher wechseln und deshalb wurde zusätzlich angefragt, ob ein Auflösungsvertrag möglich ist.
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Ah, nun verstehe ich das.
Interessante Kündigungsfrist. 3 Monte zum Ende Quartal.
Ist das im öffentlichem Dienst?
Kleiner Hinweis wenn Du über die Auflösung verhandelst.
Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1).
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen.
Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend.
Immer Vorausgesetzt deutsches Vertragsverhältnis und AG nicht ÖD, damit kenne ich mich nämlich nicht aus.
Heinrich