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Alt 06.09.2012, 11:57   #113
Duafüxin
Szenekenner
 
Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 7.100
Glückwunsch zu dem Mut den Job zu kündigen.

Was machst Du denn im neuen? Bademeister?

Viel Glück und Spass!
__________________
Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Duafüxin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2012, 12:01   #114
kupferle
Szenekenner
 
Benutzerbild von kupferle
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 3.022
Zitat:
Zitat von Duafüxin Beitrag anzeigen
Glückwunsch zu dem Mut den Job zu kündigen.

Was machst Du denn im neuen? Bademeister?

Viel Glück und Spass!
Yep...Bade- und Saunameister...Spass macht der Job auf jeden Fall...wenn man den Leuten ne gute Zeit bereitet, find ich das ne gelungene Arbeit.
__________________
Einfach Spass an der Bewegung haben!
Der Rest kommt von allein....
kupferle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2012, 12:27   #115
silbermond
Szenekenner
 
Benutzerbild von silbermond
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: FUHH
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von kupferle Beitrag anzeigen
Fristgerecht gekündigt-bedeutet 3 Monate aufs Quartalsende(31.12. in meinem Fall)
Ich würde aber gerne früher wechseln und deshalb wurde zusätzlich angefragt, ob ein Auflösungsvertrag möglich ist.
Ah, nun verstehe ich das.

Interessante Kündigungsfrist. 3 Monte zum Ende Quartal.

Ist das im öffentlichem Dienst?

Kleiner Hinweis wenn Du über die Auflösung verhandelst.

Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1).

Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen.

Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend.

Immer Vorausgesetzt deutsches Vertragsverhältnis und AG nicht ÖD, damit kenne ich mich nämlich nicht aus.

Heinrich
silbermond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2012, 12:37   #116
Straik
Szenekenner
 
Benutzerbild von Straik
 
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 1.107
Zitat:
Zitat von silbermond Beitrag anzeigen

Immer Vorausgesetzt deutsches Vertragsverhältnis und AG nicht ÖD, damit kenne ich mich nämlich nicht aus.

Heinrich
Zitat:
Zitat von kupferle Beitrag anzeigen

Und die Aussage bezüglich der Entscheidung kam ja nicht von mir, sondern von unserem Hauptamtsleiter.
Womit die Frage ja beantwortet wäre.
__________________
Rule #56 // Espresso or macchiato only.
Straik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2012, 12:54   #117
arist17
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von silbermond Beitrag anzeigen

Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1).

Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen.

Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend.

Bist Du Dir da sicher?

Zitat:
Beim Günstigkeitsvergleich ist immer auf das individuelle Interesse des einzelnen Arbeitnehmers abzustellen (Gesamtinteressen der Belegschaft sind nicht maßgeblich) und nach objektiven Kriterien die Günstigkeit zu bewerten und nicht nach dem subjektiven Urteil des Betroffenen. Beispiel: Ist etwa eine Kündigungsfristenregelung für den Arbeitnehmer günstiger, weil sie im Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung längere Fristen als ein Tarifvertrag oder § 622 BGB vorsieht, kann sich ein Arbeitnehmer, wenn er selbst kündigen will, nicht darauf berufen, jetzt sei der Arbeitsvertrag für ihn ungünstiger.
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Alt 06.09.2012, 14:07   #118
kupferle
Szenekenner
 
Benutzerbild von kupferle
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 3.022
Zitat:
Zitat von silbermond Beitrag anzeigen
Ah, nun verstehe ich das.

Interessante Kündigungsfrist. 3 Monte zum Ende Quartal.

Ist das im öffentlichem Dienst?

Kleiner Hinweis wenn Du über die Auflösung verhandelst.

Es gelten die Kündigungsfristen gem. BGB § 622 (1).

Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt regelmäßig das sogenannte Günstigkeitsprinzip, d. h. Du könntest auch mit einer Frist von einem Monat zur Monatsmitte/Monatsende kündigen.

Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist dahingehend nur für den Arbeitgeber bindend.

Immer Vorausgesetzt deutsches Vertragsverhältnis und AG nicht ÖD, damit kenne ich mich nämlich nicht aus.

Heinrich
ja, ist der öffentliche Dienst...

ich hoff ja, dass mein Chef die typisch schwäbischen Eigenschaften an den Tag legt!Wenn er mich meine Frist aussitzen lässt, muss er 2500€ Sonderzahlung abdrücken-die entfällt, wenn er mich früher gehen lässt....und ansonsten ist es ein richtiger Schwab...
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kupferle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2012, 14:14   #119
silbermond
Szenekenner
 
Benutzerbild von silbermond
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: FUHH
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von arist17 Beitrag anzeigen
Bist Du Dir da sicher?
Ja, weil vor knapp vier Wochen im Arbeitsrechtsseminar noch mal so vermittelt bekommen.

Heinrich
silbermond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2012, 15:04   #120
DirectX
Szenekenner
 
Benutzerbild von DirectX
 
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Voreifel
Beiträge: 180
Das sehe ich anders.

Und das Bundesarbeitsgericht wohl auch..

Zitat:
Ziff 13 Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland - MTN - vom 24. Januar 1997 ändert § 622 Abs 1 BGB ab, indem die Grundkündigungsfrist abweichend geregelt wird; im übrigen wird auf das Gesetz verwiesen. Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte beiderseitige längere Kündigungsfrist ist einzuhalten; sie verstößt nicht gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs 3 TVG.
Gesamte Quelle/Urteil

Ich habe selbst schon vorzeitig gekündigt, also vor Ablauf des im Arbeitsvertrages vorgesehenen Zeitraums. Das ging bei mir aber nur über einen Aufhebungsvertrag. Und ich fürchte auch hier führt daran kein Weg vorbei.
DirectX ist offline   Mit Zitat antworten
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