Sorry, aber Du übersiehst Art. 4, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Da muß ne Güterabwägung stattfinden zwischen der Körperlichen Unversehrtheit und Religionsfreiheit (wenn man mal unterstellt, dass Beschneidung religiös vorgegeben ist). Beide Rechte werden normalerweise von den Eltern für die nicht entscheidungsfähigen Kinder vorgenommen. Die Frage ist "nur", wo die Grenzen der Eltern sind.
Es verhält sich etwas anders.
Die Eltern in der Ausübung der Personensorge sind zunächst verpflichtet, diese zentralen Grundrechte ihrer Kinder zu schützen und zu respektieren. (Z.B. gilt bekanntlich die körperliche Unversehrtheit auch für ungeborenes Leben.). Der Art. 4 bedeutet nicht, dass die Eltern die Kinder zur Ausübung ihrer Religion zwingen dürfen und andere den Kindern verbieten.
Ein Grundschulkind, das in einem katholischen Elternhaus aufwachsend lieber zu den evangelischen Pfadfindern oder Naturfreunden geht, weil da z.B. die Freundinnen hingehen, darf nicht zu den katholischen Pfadfindern gezwungen werden und umgekehrt.
Sorry, aber Du übersiehst Art. 4, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Da muß ne Güterabwägung stattfinden zwischen der Körperlichen Unversehrtheit und Religionsfreiheit (wenn man mal unterstellt, dass Beschneidung religiös vorgegeben ist). Beide Rechte werden normalerweise von den Eltern für die nicht entscheidungsfähigen Kinder vorgenommen. Die Frage ist "nur", wo die Grenzen der Eltern sind.
Ich halte die körperliche Unversehrtheit für höher gestellt (k.a. ob das wirklich so ist aber sonst würde es das Thema ja nicht geben). Im Idealfall würden also religiösen Eltern, welche die Religion unter das Grundgesetz stellen, das Kind nicht beschneiden lassen aber ihm gleichzeitig die Bedeutung des Rituals in ihrer Religion vermitteln.
Derartige Rituale "einfach so" zu machen weil es halt Brauch ist, bringt niemanden der Religion näher (wenn die Eltern im frühen Kindesalter entscheiden). Aber zu erkennen, dass man nicht beschnitten ist und die Eltern einem erzählt haben, dass es in der Religion wichtig ist Beschnitten zu sein und man die Religion annimmt indem man Beschnitten wird und sich DANN dazu entscheidet, das ist freie Religionsausübung, auch der Eltern.
Meiner Meinung nach der richtige Umgang mit diesem Thema.
Es verhält sich etwas anders.
Die Eltern in der Ausübung der Personensorge sind zunächst verpflichtet, diese zentralen Grundrechte ihrer Kinder zu schützen. (Z.B. gilt bekanntlich die körperliche Unversehrtheit auch für ungeborenes Leben.). Der Art. 4 bedeutet nicht, dass die Eltern die Kinder zur Ausübung ihrer Religion zwingen dürfen und andere den Kindern verbieten.
Ein Grundschulkind, das in einem katholischen Elternhaus aufwachsend lieber zu den evangelischen Pfadfindern oder Naturfreunden geht, weil da z.B. die Freundinnen hingehen, darf nicht zu den katholischen Pfadfindern gezwungen werden und umgekehrt.
-qbz
Hier geht einiges durcheinander. Die Grundrechte gelten nicht direkt zwischen Kind und Eltern, sondern die Grundrechte sind erstmal nur Abwehrrechte des einzelnen Menschen gegenüber dem Staat.
Beispiel:
Gleichheitsgrundsatz - der Staat darf nicht Menschen auf Grund ihres Geschlechts, Religion oder Herkunft unterschiedlich behandeln. Ich als Privatperson darf das erstmal schon und mache davon auch regen Gebrauch.
Das Kind hat also gegenüber dem Staat einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und daraus abgeleitet einen Anspruch gegenüber dem Staat, dass dieser Gesetze erlässt, die die Unversehrtheit gegenüber dritten schützt.
Jetzt zu sagen, ein Grundrecht ist höher einzustufen als ein anderes, muss fehlgehen. Ganz oben steht die Würde des Menschen und danach alles gleichrangig.
Ansonsten - was steht höher: Recht auf Unversehrtheit, Recht auf Eigentum? Schonmal über Selbstverteidigungsrecht und Notwehr nachgedacht?
Die Grundrechte bestehen nebeneinander und wo sie sich widersprechen muss mehr oder weniger mühsam abgewogen werden.
Und das Abschaffen derer. Wer entsprechenden Glaubens ist, soll halt Urlaub nehmen.
Sehr schön. Gibt es eine Partei die explizit dafür eintritt alle kirchlichen Feiertage zu streichen und dann bei jedem Arbeitnehmer dafür werben muss, dass er 9 Arbeitstage mehr arbeiten soll?
Ich vermisse den Aufschrei aller "Ungläubigen", die auch gerne alle Vorteile wie sie christliche Feiertage darstellen in Anspruch nehmen.
Ein Grundschulkind, das in einem katholischen Elternhaus aufwachsend lieber zu den evangelischen Pfadfindern oder Naturfreunden geht, weil da z.B. die Freundinnen hingehen, darf nicht zu den katholischen Pfadfindern gezwungen werden und umgekehrt.
Natürlich dürfen Eltern darüber entscheiden, in welche Gehirnwäscheeinrichtung sie ihr Kind schicken. Wo steht was gegenteiliges? Es gibt genug Kinder, die zum Blockflötenunterricht genötigt werden, und das ist ganz sicher nicht von der Religionsfreiheit gedeckt.
Auf Grundlage der Zahl von rund 60.000 in Deutschland lebenden Frauen aus Ländern, in denen es eine Beschneidungs-Tradition gibt, gehen die Schätzungen der Nichtregierungsorganisationen hier von bis zu 30.000 betroffenen oder bedrohten Mädchen und Frauen aus. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzte 2005, dass in Deutschland mindestens 18.000 Frauen bereits betroffen und weitere 5000 bis 6000 Mädchen gefährdet sind. Für die Schweiz schätzt UNICEF die Zahl beschnittener oder von Beschneidung bedrohter Mädchen und Frauen auf etwa 6.700.
Das sind Zahlen aus 2005.
Die weibliche Genitalverstümmlung ist eine Straft (Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB).
Bislang ist es in Deutschland zu keinem einzigen Fall einer Verurteilung oder eines Strafverfahrens gekommen.
Zitat:
Zitat von Wikipedia
“In contrast to female genital mutilation, male circumcision has significant health benefits that outweigh the very low risk of complications when performed by adequately-equipped and well-trained providers in hygienic settings. Circumcision has been shown to lower men's risk for HIV acquisition by about 60% (Auvert et al., 2005; Bailey et al., 2007; Gray et al., 2007) and is now recognized as an additional intervention to reduce infection in men in settings where there is a high prevalence of HIV (UNAIDS, 2007).”
„Im Gegensatz zur Genetialverstümmelung von Frauen, hat die Beschneidung von Männern erhebliche gesundheitliche Vorteile, die das sehr geringe Risiko von Komplikationen überwiegen, wenn sie von entsprechend ausgerüsteten und gut ausgebildeten Anbietern in hygienischer Umgebung durchgeführt wird. Zirkumzision senkt nachweislich das HIV-Ansteckungsrisiko von Männern um 60% (Auvert et al., 2005; Bailey et al., 2007; Gray et al., 2007) und ist inzwischen als eine zusätzliche Intervention zur Infektionsreduktion bei Männern in Umgebungen mit hoher HIV-Prävalenz anerkannt (UNAIDS, 2007).“
- Weltgesundheitsorganisation, 2008
Grundsätzlich bewerte ich persönlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gerade von Kindern!, höher als religiöse Riten. Werden sie auch jahrtausendelang praktiziert, rechtfertigt sie daß in einer sich kultiviert nennenden Welt noch lange nicht.
Ganz ehrlich, ich finde diese Diskussion entlarvend und menschenverachtend.
Ich vermisse den Aufschrei aller "Ungläubigen", die auch gerne alle Vorteile wie sie christliche Feiertage darstellen in Anspruch nehmen.
Man könnte ja erstens die frei verfügbaren Feiertage erhöhen oder es wie die Schweizer (mit unerwartetem Ergebnis) zur Abstimmung stellen. Die Wähler sind nicht so doof, wie man sie immer hält.
Religiöse Vereinigungen haben für mich die gleichen Status wie ein Sportverein oder jeder sonstige gemeinnützige Verein. Steuerbefreiung und gut ist. Religion ist in Deutschland halt leider keine Privatsache.
...
Man könnte ja erstens die frei verfügbaren Feiertage erhöhen oder es wie die Schweizer (mit unerwartetem Ergebnis) zur Abstimmung stellen. Die Wähler sind nicht so doof, wie man sie immer hält.
Full ACK. Zeig mir die Partei, die diese Positionen vertritt, und ich wähle sie sofort.*
*Wenn sie nicht in anderen Teilen Ihres Parteiprogramms totalen Unfug verzapft.
Geändert von schnodo (20.07.2012 um 11:12 Uhr).
Grund: An sehr ungünstiger Stelle vertippt.