bisher weiß gerade niemand seid wann diese Regel existiert. Also brauchen wir damit nicht argumentieren. Sofern es niemand rausfindet gehen wir mal vom Anfang des Jahres aus fertig ist.
Eine Willkür kann auch klagen zu folge haben, worauf die WTC bestimmt gerne verzichtet.
Aha. Das ist ja interessant. Wir wissen nicht, wir raten, oder wie? Nix fertig.
Und wenn Herr Armstong unschuldig ist? Dann bleibt zu hoffen, dass sich LA einer Schar von rasiermeserscharfen, sündhaft teuren und exzellenten Rechtsanwälten bedient, um WTC, NADA, USADA usw., die Verantwortlichen, ordentlich verklagt. Möglicherweise beschleunigt dies den Niedergang selbiger Organisationen, so dass man nicht etwa erst schätzungsweise in 5-10 Jahren, sondern schon wesentlich früher über ein funktionierendes Kontrollinstrumintarium verfügt.
Die USADA stützt sich ganz wesentlich auf die vorausgegangenen staatsanwaltlichen Ermittlungen. Leider ist mir nicht bekannt, ob die unter Jeff Novitzky gesammelten Erkenntnisse bereits in schriftlicher Form bei der USADA vorliegen.
Jedenfalls sollen im Rahmen dieser Ermittlungen einige Zeugen eidesstattliche Erklärungen abgegeben haben. Lügt ein Zeuge dabei und wird dessen überführt, hat das Konsequenzen. Daher darf man diesen Zeugenaussagen eine gewisse Beweiskraft zubilligen. Es ist ein Unterschied, ob man einem Radsportjournalisten ins Gesicht lügt, oder einer staatlichen Ermittlungsbehörde.
Armstrong hat wenig Grund, die USADA, die WTC oder ein anderes Organ zu verklagen, das diese Zeugenaussagen verwertet. Stattdessen müsste er die Zeugen verklagen, die falsch gegen ihn aussagen. Ob er das tun wird?
Egal. Das Verbandsgericht der USADA hat über die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen zu befinden. Ich denke, dass Armstrong und seine Helfer bei den Mitgliedern dieses Gremiums den Hebel ansetzen werden.
Aha. Das ist ja interessant. Wir wissen nicht, wir raten, oder wie? Nix fertig.
Genaues Datum? Fehlanzeige!
Um welche Regel geht´s eigentlich...;-)
ich habe es nicht in dem Raum geworfen das vor 1-2 Jahren jemand trotz laufendem Verfahren gestartet ist. Von demjenigen würde ich gerne wissen ob es damals schon so war, dass man während eines Verfahrens nicht Start berechtigt ist. Ich hatte mich mit dem Fall nicht auseinandergesetzt.
Jedenfalls sollen im Rahmen dieser Ermittlungen einige Zeugen eidesstattliche Erklärungen abgegeben haben. Lügt ein Zeuge dabei und wird dessen überführt, hat das Konsequenzen. Daher darf man diesen Zeugenaussagen eine gewisse Beweiskraft zubilligen. Es ist ein Unterschied, ob man einem Radsportjournalisten ins Gesicht lügt, oder einer staatlichen Ermittlungsbehörde.
Dazu kommt noch: auch die Aussage vor der USADA erfolgt unter Eid, d. h. dort getätigte und später als solche erwiesene Lügen bedeuten einen Meineid.
Außerdem können die von diesem Staatsanwalt aus dem Dunstkreis Armstrongs eingestellten Ermittlungen prinzipiell jederzeit wieder aufgenommen werden, da ja nie Anklage erhoben wurde.
Muss ich mir jetzt um mein Humorverständnis Sorgen machen? Abgesehen davon, dass man wieder einmal bemerkt, was Bruno Ganz für ein großartiger Schauspieler ist, fand ich die Untertitel des Videos sehr witzig.
Besonders die Passage, wo er jammert, was er jetzt mit seinem nagelneuen Trek SpeedConcept in Livestrong-Lackierung anfangen soll und dass er nach all den jahrelangen Threads, in denen er LA verteidigt habe, jetzt so blamiert sei, dass er sich einen neuen Forumsnickname zulegen müsse...
Oder:
Zitat:
"Don't cry! Spain is alright!"
;-)
-->das ist hintergründiger Sarkasmus, wie von Harald Schmidt aus seinen besten Tagen!
Danke für den Link. Der beste Humor ist immer der knapp neben der Geschmacklosigkeit.