Was wurde denn dem 70jährigen Teilnehmer zugesichert, was ihm jetzt nicht erfüllt wird?
Daß er an einem Rennen teilnimmt, auf deren Teilnehmer 100 Slots verteilt werden.
Das ist nun nicht mehr der Fall.
Vielleicht muß man noch nachweisen, daß diese Änderung von Relevanz ist.
Ganz allgemein kann man wohl davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz einen wesentlichen Entscheidungsgrund darstellt.
Desweiteren kann man genauso allgemein davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz von 100 größer ist als die auf einen von 75.
Bin kein Jurist, daher nur so drauflosgedacht ...
Aber bitte ... was wäre, wenn es nun gar keinen Slot mehr gäbe ?
Qualifier ohne Quali ?
Ein Rennen, bei dem die Siegprämie gestrichen wird ... gibt keinen Sieger mehr, macht aber nichts, die allermeisten hätten eh nicht gewonnen ...
Siehe dazu FinPs Tombola ...
Gewinner ist für mich derjenige, der klagt, und bei dem die Beklagte keine Verteidigungsabsicht erklärt, weil die Sache ja so "glasklar" ist, bzw. bei dem ein Gericht der Klage zu 100% entspricht.
Auf was genau willste denn klagen ?
Das "glasklare" Rücktrittsrecht wurde ja heute schon großspurig als "kulantes Angebot" eingesehen ...
Einen Slot wird man meiner Meinung nach auch nicht einklagen können ...
Siehe meine Antwort auf Hazelmans Idee ...
Gewinner ist für mich derjenige, der klagt, und bei dem die Beklagte keine Verteidigungsabsicht erklärt, weil die Sache ja so "glasklar" ist, bzw. bei dem ein Gericht der Klage zu 100% entspricht.
"Glasklar" war für mich, dass es das Geld vollständig zurück gibt.
Das gibt es.
Glasklar ist für mich ebenso, dass niemand einen Extra-Startplatz bekommt.
Mag sein, dass es Unterschiede gibt, aber (für mich) ist es so, dass der einzelne seinen Schaden nachweisen muss, und das Argument: "...aber es wurde global reduziert, also muss doch irgendjemand einen Schaden haben...", recht dünn ist.
Ich glaube, du bist zu bescheiden und haust dir aus Pessimismus zu oft selbst auf's Maul, weil's sonst eh ein anderer tun würde ...
In Wirklichkeit soll man nicht verarscht werden ... auch wenn man's hin und wieder doch nicht verhindern kann ...
das ist halt die frage. für mich ist ffm in erster linie ein wettkampfveranstalter und erst in zweiter linie mittler einer startplatzvergabe zwischen athlet und wtc.
macht der Veranstalter von FFM deutlich das er nur Mittler und nicht über die Slots für Hawaii verfügt? wenn nicht, darf man als Unbedarfter davon ausgehen, das FFM über die Slots die bei der Anmeldung angeboten wurden und mit denen auch geworben wurde, auch zum Zeitpunkt des Wettkampfs noch verfügt.
Aber das ist etwas für die Juristen, nicht mein Fachgebiet (im Vertragsrecht gibt es viele schöne Gemeinheiten)
Vielleicht muß man noch nachweisen, daß diese Änderung von Relevanz ist.
Ganz allgemein kann man wohl davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz einen wesentlichen Entscheidungsgrund darstellt.
Desweiteren kann man genauso allgemein davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz von 100 größer ist als die auf einen von 75.
Das hört sich gut an, ist für mich aber gleichzeitig der größte Schwachpunkt.
Kein Mensch kam bisher auf die Idee zu klagen, weil z.B. 3Tage vor dem Rennen 2 Slots von AK 30 auf AK40 verschoben wurden.
Die verbindlichen WK Details werden im Juni 2012 benannt. So auch die Slotverteilung.
Irgendwelche 25 Leute sind beschissen worden, keine Frage. Aber rauszufinden, wer das ist, und wie er das beweisen will, und dann noch nachweisen, dass ihm vor Anmeldung vertraglich was anderes zugesichert wurde, halte ich für unmöglich.
Zitat:
Zitat von Flow
Aber bitte ... was wäre, wenn es nun gar keinen Slot mehr gäbe ?
Qualifier ohne Quali ?
Soweit ich weiss, bekommt weiterhin jeder AK Athlet die Möglichkeit, sich für Hawaii zu qualifizieren.
du willst nicht hören. In Deutschland gibt es ein klar geregeltes Vertragsrecht, weiß nicht wie das in dem Land ist in dem du lebst, aber hier ist das so.
Es wurde die Zahl der Slots reduziert und die Abmeldebedingungen geändert. Beides sind ausreichende Gründe um den abgeschlossenen Vertrag (xdream bekommt Geld, der Athlet einen Wettkampf unter den Bedingungen die bei Anmeldung kommuniziert waren.) rückgängig zu machen und beide Vertragspartner wieder in den Zustand zurückzuversetzen der vor Vertragsabschluß war. Hier muß keinerlei Schaden nachgewiesen werden oder entstanden sein. Nachträglich darf ein Vertrag nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden.
Weiß nicht was du mit Schadensersatz hast, aber davon redet hier meiner Meinung nach niemand.