Zitat:
Zitat von janosch
Sorry für meine unwissenheit
aber ist er dadurch nicht als unschuldig anzusehen 
Muss auch ehrlich sagen, dass ich den Fall nicht genau kenne!!
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Strafverfahren werden eingestellt, wenn keine öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht und sich z.B. während der Ermittlungen ein Anfangsverdacht auf eine Straftat nicht hinreichend bestätigt hat:
Typisches Beispiel wäre ein Strafverfahren nach dem Auffinden einer beträchtlichen Menge Drogen wegen des Anfangsverdachts auf gewerbsmäßigen Drogenhandel; wenn sich dann beispielsweise bei einem Süchtigen im Verlauf der Ermittlungen herausstellt, daß die bei ihm gefundenen Drogen nur für den Eigenbedarf bestimmt waren, wird das
Strafverfahren eben eingestellt, gleichwohl kann das Ganze aber trotzdem ein Fall für die Sportgerichtsbarkeit sein, wenn es sich bei den drogen um Dopingmittel handelt.
Mit festgestellter
Unschuld hat ein eingestelltes Strafverfahren i.d.R. nichts zu tun.
Michi Weiss wird vorgeworfen sich zum Zweck des Blutdopings mehrmals in den Räumen Humanplasma befunden zu haben. Bludoping war zur damaligen Gesetzeslage in Österreich keine Straftat (von daher ist es richtig, daß das
Strafverfahren eingestellt wurde) aber eben trotzdem
laut Sportordnung (und WADA-Code) verboten.