Zitat:
Zitat von 4SeasonBiker
...Ich würde Widerspruch einlegen. Das Urteil ist - für mich als Laie und in dieser verkürzten Darstellung - doch völlig Banane. Es gibt nun mal keine Helmpflicht. Bekommt ein Autofahrer auch eine Mitschuld, wenn sein Auto keine 17 Airbags hat?
Ja is' denn das Sommerloch immer noch nicht vorbei?
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Das Urteil steht in Übereinstimmung zur üblichen Rechtspraxis: in den 60er Jahren, als es noch keine Gurtpflicht gab haben Autofahrer, die wegen nicht angelegtem Gurt Verletzungen erlitten haben, die mit Gurt möglicherweise geringer ausgefallen wären auch regelmäßig eine Teilschuld zugewiesen bekommen. Und auch mit der Helmpflicht bei Motorradfahrern (die gibt es auch noch gar nicht so lange!) war es früher ähnlich.
Nicht anders ist die Rechtssituation jetzt für Rennradler.
Es ist doch ohnehin paradox: Mofa-Fahrer, deren Gefährt auf max. 25 km/h (selbst bergab) gedrosselt ist, müssen in Deutschland einen Helm tragen und sportliche Rennradfahrer, die bergab oder mit Rückenwind ohne weiteres 50km/h fahren können haben keine Helmpflicht.