Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Nein, bei einem Notfall braucht es keine Genehmigung. Die braucht man nur, wenn es kein Notfall ist und auch keine klinische Untersuchung. Offenbar ist die Regel schwer zu verstehen, deshalb hier noch einmal von der NADA:
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Offensichtlich, da steht nämlich nix von NOTFALL.
Notwendig ist vielmehr ne Krankenhauseinweisung (Fall 1 und 2) oder eine chirurgische OP (Fall 3), nicht auf Notfälle eingeschränkt, oder eine Infusion im Rahmen von klinischen Untersuchungen, also ebenfalls nicht auf Notfälle beschränkt. Der letzte Fall ist in übrigen neu gegenüber dem Newsletter, der am Anfang des Threads gepostet wurde.
Das Infusionen nach nem Wettkampf nix zu suchen haben, es sei denn, sie sind medizinisch indiziert, sehe ich auch so. Allerdings auf der Grundlage des "normalen Menschenverstandes" (hoffentlich), obwohl hier eigentlich Regeln gelten sollten. Das sollte ja auch kein Problem sein, wenn ein paar Beispiele aufgeführt sind und das ganze mit "insbesondere" oder ähnlichem eingeleitet wird. Hab ja schon was dazu gepostet. Oder man fängt eben (in die Tüte formuliert) an mit "Soweit keine Genehmigung vorliegt, ist eine Infusion nur zulässig, wenn ein Notfal vorliegt und
1. Notbehandlungen einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus) oder
2. Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus) oder
3. Chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation oder
4. Infusionen im Rahmen von klinischen Untersuchungen
vorliegen.
Kann sein, dass sowas schon irgendjemand geschrieben hat, sorry, aber Ihr habt mich heute morgen "abgehängt". Ich hab hier schließlich noch'n Job.