Da darauf keinerlei Reaktion kam, wollte ich nicht nerven. Muss mal bei Gelegenheit die Antworten aufschreiben - solange darf natürlich gerätstelt und hier auch spekuliert werden.
Nachgucken zählt natürlich nicht.
Na dann lehne ich mich mal aus dem Fenster. Wenn ich weniger als 5 richtig mache, wende ich mich an den Selbshilfeblog...
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren? => nein
12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen? => wenn man sie unverhaeltnismaessig stark behindert (glingt nach gutem Verwaltungsdeutsch)
13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte? => ja
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren? => nein – nur wenn ein Fahradweg fuer meine Richtung existiert
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen? => ja
16. Wie schnell darf ich dort fahren? => Schrittgeschwindigkeit
17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren? => nein – bis 8 nur Buergersteig
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren? => nein
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren? => Rennraeder
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen? => ja
21. Wie schnell darf ich in Fahrradstraßen fahren? => so schnell ich kann
22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde? => Mitschuld wohl nicht, aber moeglicherweise einen Teil der Heilungskosten am Bein
23. Wo müssen Inliner fahren? Auf der Straße, auf dem Radweg auf dem Fußweg? => Fussweg
24. Auf welcher Straßenseite müssen Inliner fahren, wenn weder Fußweg noch Radweg vorhanden ist? => links – wie Fussgaenger
25. Wie verhält es sich mit Pedelecs. Sind das Fahrräder? => ja – ausser sie haben ein Versicherungsschild...
Dass man dauerhaft nebeneinanderfahren darf - so lange man keinen behindert - ist gut zu wissen fuer das freundliche Gespraech mit dem wild gestikulierenden Automobilisten
Ort: Hamburg, Bremen, Augsburg, St. Nazaire, Toulouse
Beiträge: 489
Zitat:
Zitat von FroschCH
Na dann lehne ich mich mal aus dem Fenster. Wenn ich weniger als 5 richtig mache, wende ich mich an den Selbshilfeblog...
*schubs*
Zitat:
Zitat von FroschCH
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren? => nein
Ja, sie dürfen. (Abhängig von der Verkehrssituation)
Zitat:
Zitat von FroschCH
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen? => ja
Nein, Fußwege mit einem Fahrzeug zu benutzen ist grundsätzliche verboten. In diesem speziellen Fall muss ich mich den Fußgängern unterordnen und darf mich nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegen (siehe 16.).
Zitat:
Zitat von FroschCH
16. Wie schnell darf ich dort fahren? => Schrittgeschwindigkeit
Zitat:
Zitat von FroschCH
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren? => nein
und
Zitat:
Zitat von FroschCH
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren? => Rennraeder
Nein, solche Ausnahmen für Rennraeder gibt es nicht (siehe 2. und 3.).
Zitat:
Zitat von FinP
Fahrradpedale müssen nach vorne und hinten gelbe Rückstrahler haben ...
Zitat:
Zitat von FroschCH
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen? => ja
Ja, insbesondere, weil Kraftfahrzeuge in geschlossener Ortschaft nur 50 km/h fahren und es für Radfahrer keine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. ;-)
Zitat:
Zitat von FroschCH
22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde? => Mitschuld wohl nicht, aber moeglicherweise einen Teil der Heilungskosten am Bein.
Nein!
(Ich liebe es, als Laie meine Meinung zu juristischen Fragen kund zu tun. Besonders gegenüber anderen Halb- und Unwissenden )
Die StVO ist ja eine Frechheit! Habt ihr die Begründung zur Höchstgeschwindigkeit gelesen? Da steht, wir wären keine Kraftfahrzeuge?! Ja, wollen die mich den beleidigen? Behaupten einfach, ich hätte keine Kraft! Sollen mal mit zum K2 Training kommen
Ich bin sogar angenehm überrascht, daß ich bei manchen Antworten falsch gelegen habe, da man als Radfahrer wesentlich mehr darf als gedacht:
- ich fühl mich oft unsicher wenn ich Ohrstöpsel drin habe weil ich dachte er sei eigentlich verboten...wohl nicht
- ich dachte man dürfte nicht soviel trinken wenn man Rad fährt. Zum wohl
- ich wußte nicht, daß man Einkaufstaschen am Lenker baumeln lassen darf, aber kratzt mich auch nicht wirklich, da ich einen 30 Liter Ortlieb Kuriertasche benutze.
- die Sonderreglungen von Gruppen wußte ich auch nicht, da ich nie in Gruppen fahre...so whatever
- ich wußte nicht, daß man rechts nicht überholen kann wenn ein Auto fährt...hmmmm,
ob sich irgendjemand daran hält?
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren? => nein – nur wenn ein Fahradweg fuer meine Richtung existiert
Häh?? Ich darf grundsätzlich gegen die vorgesehene Richtung fahren, wenn ein Schild es erlaubt, auch ohne Radweg. In Köln gibt es reichlich Straßen, die so beschildert sind.
9/10 - und bei der zehnten biin ich unsicher, ob die Zeit recht hat
Zitat:
Zitat von Zeit
Frage 5: Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten für Radfahrer?
Richtige Antwort: Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten aus der Straßenverkehrsordnung gelten ausdrücklich nur für Fahrer von Kraftfahrzeugen – Radfahrer dürfen also zum Beispiel generell innerorts schneller als 50 km/h fahren. Schreibt ein Schild an einem bestimmten Straßenabschnitt eine bestimmte Geschwindigkeit vor, müssen sich aber auch Radfahrer daran halten.
Ihre Antwort: Radfahrer müssen sich weder an die in der Straßenverkehrsordnung genannten allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten noch an Schilder mit bestimmten Geschwindigkeiten halten. Es gilt nur eine indirekte Geschwindigkeitsbeschränkung: Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie sie ihr Fahrzeug auch sicher beherrschen. falsch
Ich meine mich zu erinnern, dass laut gängiger Rechtsprechung Radfahrer nicht an Geschwindigkeitsbeschrenkungen gebunden sind, mit der Begründung, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Tacho zu haben und folglich nicht verpflichtet sind die eigenen Geschwindigkeit zu kennen.
Was stimmt nu?
Gruß Torsten
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Halbmarathon Trainingsplan
Trainingspläne für den Halbmarathon. Alle mal anschnallen: In diesem Beitrag erläutere ich einen Trainingsplan für eine Zielzeit von 1:10 Stunden, den ich für den Halbmarathon-Landesmeister Finian Götz entwickelt habe. Gezeigt werden die Trainingsumfänge sowie die Schlüsseleinheiten beim Tempotraining. Anschließend setzen wir das Konzept für Zielzeiten von 1:15, 1:20, 1:30, 1:40, 1:50 und 2:00 Stunden um. Von Arne Dyck
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