Sorry, aber als jemand der Gesetzestexte lesen, verstehen und anwenden muss, muss ich Dich in dem Punkt korrigieren. Dieses "soll" würde umgangssprachlich "muss" bedeuten.
Denn zwar ist eine "Soll"-Vorschrift keine "Kann"-Vorschrift, und bedeutet, dass in der Regel auf bestimmte Weise verfahren wird. "Soll"-Vorschriften aber sind im Gegensatz zu gebundenen Entscheidungen, für die das Gesetz formuliert, das etwas zu erfolgen "hat", gerade offen für Ausnahmen, wenn bestimmte Fälle eintreten.
Ob die DTU den Namen Steffen Schreibers veröffentlichen soll oder muss, spielt doch keine Rolle mehr. Sie hat ihn bereits veröffentlicht.
(Im Fall eines anderen gedopten Altersklassenathleten hat sie sich anders entschieden, damals noch unter anderem Präsidium und anders besetzter Anti-Doping-Kommission. Der Name wurde nicht offiziell bekannt gegeben, kam aber auf Umwegen doch heraus.)
Ob die DTU den Namen Steffen Schreibers veröffentlichen soll oder muss, spielt doch keine Rolle mehr. Sie hat ihn bereits veröffentlicht.
(Im Fall eines anderen gedopten Altersklassenathleten hat sie sich anders entschieden, damals noch unter anderem Präsidium und anders besetzter Anti-Doping-Kommission. Der Name wurde nicht offiziell bekannt gegeben, kam aber auf Umwegen doch heraus.)
Grüße,
Arne
Darum ging es mir doch auch nicht, Arne. Guter Brief übrigens.
Also ich hoffe jetzt mal dass wenn Du Gesetzestexte lesen, verstehen und insbs. anwenden musst, noch jemanden an der Seite hast, das das nachprüft, bevor es rausgeht.
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Was soll der persönliche Angriff ?
Und vor allem dieses Infragestellen meiner beruflichen Qualifikation?
Ich mache Dir jetzt einen Vorschlag:
Komm zu einer meiner nächsten Verhandlungen, die öffentlich ist und bei der ich als Vorsitzender fungiere. Und dann verkünde, dass ich inkompetent bin. Und staune darüber, was dann passiert.
Also komm oder halte dich in Zukunft mit solch diffamierenden Äußerungen zurück. Irgendwo gibts dann doch eine Grenze.
Wer bist du eigentlich? Wie heißt du und wo wohnst du?
Das Schreiben von Arne an die Anti-Dopingbeauftragten der DTU, finde ich den richtigen Weg. Gerne dranbleiben.
Evtl. auch über die Staatanwaltschaft, die sich um die weiteren Ermittlungen bzw. Auswirkungen auf seine Praxis kümmern sollte.
Evtl. war ja die Veröffentlichung des Namen von S. Sch. der DTU, ein Versuch den Dopingkampf entschlossener anzugehen.
Das wäre doch wünschenswert. http://www.dtu-info.de/anti-doping.html
Wie soll eigentlich die 2-Jährige Trainingssperre kontrolliert werden, wenn u.U. schon ein Start bei einem Wettkampf nur durch aufmerksame Dopingjäger erkannt wird.
Dieser Zusatz der Sperre ist doch wohl eine Lachnummer, oder ?.
War in Wiesbaden beim 70.3 Triathlon, eigentlich bereits bei der Startnummernvergabe bzw. Wettkampfbesprechung, die Dopingkontrolle bei den AK'lern?
Laut DTU ist er ja bereits am 14.08.2010 positiv getestet worden, der 70.3, war aber doch am Sonntag den 15.08.10.....
Und vor allem dieses Infragestellen meiner beruflichen Qualifikation?
Ich mache Dir jetzt einen Vorschlag:
Komm zu einer meiner nächsten Verhandlungen, die öffentlich ist und bei der ich als Vorsitzender fungiere. Und dann verkünde, dass ich inkompetent bin. Und staune darüber, was dann passiert.
Also komm oder halte dich in Zukunft mit solch diffamierenden Äußerungen zurück. Irgendwo gibts dann doch eine Grenze.
Wer bist du eigentlich? Wie heißt du und wo wohnst du?
Um vorbeizukommen müßte ich wissen, wo Du "wohnst". Das aber, entnehme ich Deinem Profil, willst du hier gerade nicht preis geben. Völlig in Ordnung für mich.
Deshalb würde ich mal sagen, wir verlegen alles weitere auf persönliche Kommunikation, ok? Will heissen: Hast ne, hoffentlich deeskalierende, PN.
Sehr geehrter Herr Rennies,
sehr geehrter Herr Raue,
ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport sowie als Anti-Doping-Beauftragter der Deutschen Triathlon Union. Es geht um den wegen Epo-Dopings gesperrten Athleten Steffen Schreiber aus Mittweida.
Mein Name ist Arne Dyck, ich bin inhaltlich verantwortlich für das Triathlon-Portal triathlon-szene.de.
Die Sperre von Herrn Steffen Schreiber ist seit dem 14.08.2010 wirksam. Nun ist beim "Abu Dhabi International Triathlon 2011" ein Athlet gleichen Namens und gleicher Altersklasse in den Ergebnislisten geführt (siehe hier). Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei um den gesperrten Athleten handelt. Der Athlet wäre damit trotz Dopingsperre bei einem Triathlonwettkampf gestartet.
Dazu habe ich drei Fragen an Sie mit der höflichen Bitte um Beantwortung:
1. Gilt für das Rennen in Abu Dhabi der WADA-Code und damit die verhängte Wettkampfsperre?
2. Wird von der DTU oder der NADA geprüft, ob es sich bei dem in Abu Dhabi gestarteten Athleten um den gesperrten Steffen Schreiber handelt?
3. Hat diese Prüfung bereits stattgefunden, und wie lautet das Ergebnis?
4. Der NADA-Code sieht unter Artikel 10.10.2 eine Verlängerung der Sperre vor, falls gegen das Teilnahmeverbot verstoßen wurde. Wird über diese Verlängerung ggf. auf der DTU-Website informiert?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
(Kopie an das Deutsche Sportschiedsgericht)
Arne Dyck
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