Und genau das hat für den "Endkunden" keine direkte Bedeutung - es sei denn, Du möchtest Dir einen unliebsamen benutzungspflichtigen Radweg wegklagen..
Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.
Nicht ohne Grund verzichten die meisten Städte darauf den Nichtgebrauch von Radwegen zu ahnden, die wollen die folgende Klagewelle vermeiden. Danach gäbe es innerorts kaum noch Radwege und Kinder oder unsicherere ältere Leute sind mit ihrem Tempo und Fahrkünsten auch auf etwas schlechteren Radwegen besser aufgehoben als auf der Straße.
Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig. Du darfst Dich nicht über die Pflicht einfach hinwegsetzen. Wenn das jeder nach Gutdünken machen würde bei allen Vorschriften, dann wäre ganz schönes Chaos. (An dieser Bushaltestelle ist sicherlich der Atomwaffensperrvertrag nicht in Kraft! Also ein Bußgeld auch nicht durchsetzbar....)
Der zweite Absatz stimmt allerdings unabhängig vom ersten. Da bei Bußgeld wohl auch ne Aufhebungsklage (richtiges Wort) käme. Wobei Du zwei Denkfehler hast:
1. Die Aufhebung der Benutzungspflicht hebt ja nicht das Vorhandensein des Radwegs auf.
2. Der Beweis für die größere Sicherheit auf dem Radweg fehlt.
Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig
Abwarten - ein Bußgeld gegen den Verstoß gegen eine offensichtlich rechtswidrige Anordnung durchzusetzten wird für die Ordnungsbehörden nicht leicht
Den Bußgeldbescheid gibt es natürlich erstmal. Eine Kopie der Verwaltungsvorschriften mit dem Hinweis dass man gleich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einlegen wird erspart einem schonmal eine Diskussion oder überhaupt ein Bußgeld.
Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.
Haste da grad mal'n Urteil da? Würd' mich interessierten. Ansonsten ist das erst mal Wunschdenken, es sei denn Du definierst die "perfekte Begründung" als "könnte man mit durchkommen, wenn der Richter keinen Bock hat" oder "mir fällt auch nix besseres ein" , was bei mir der Fall ist. Bleibt aber trotzdem Wunschdenken, genauso wie
Zitat:
Zitat von Meik
... wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte
Für's messen der Übertretung brauchste'n Tacho und Vorsatz wird man Dir nicht nachweisen können, aber Fahrlässigkeit geht locker durch.
Da
steht da jedenfalls nix drüber und alles weitere sind
Zitat:
Zitat von Meik
Vermutungen, Meinungen und Ansichten
und die
Zitat:
Zitat von Meik
zählen dagegen wenig.
Oder weshalb durftest Du ein Bußgeld zahlen?
Ein Verwaltungsakt (VA, Schild), ob rechtswidrig oder nicht, ist erst mal ohne Widerspruch bestandkräftig. Wenn Du'n Knöllchen kriegst und Du legst dagegen Einspruch ein, geht das zum Gericht. In der Verhandlung wird man Dir sagen, dass der VA bestandskräftig ist. Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig, also z.B. wenn die Behörde das Komma um 3 Stellen nach rechts verschiebt und bei nem Abgabenbescheid statt 100 EUR plötzlich 100.000 zu zahlen sind.
PS: Ich hätt noch'n paar Smilies reingebaut, aber 6 sind das Maximum und Deine wollt ich nicht rausschmeißen. Schließlich will ich ja korrekt zitieren. *Grinssmilie*
@FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?
Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig
1) Nee, so weit ist es nicht gekommen. Kenne diverse Fälle - einen bei mir eingeschlossen - wo die Behörde den Bußgeldbescheid direkt zurückgenommen hat mit entsprechender Begründung. Das letzte Mal vor 1 Woche wg. eines Tempoverstoßes und Aufstellung von Tempobegrenzungsschildern die im Widerspruch zu den VwV standen.
2) Einmal mit gemessenen 52 bei erlaubten 30 - aufgrund nicht vorgeschriebenen Geschwindigkeitsmessers (!!) aber nicht nach offizieller Tabelle mit 22km/h innerorts zuviel sondern nur 20€ - Begründung der Behörde: Da man ohne Tacho nicht genau wissen kann wie schnell man fährt kann man auch keinen Verstoß feststellen, den Unterschied zwischen 30 und 50 merkt aber auch ein Radfahrer.
3)Eben, ein unzumutbarer Radweg, ein in beide Richtungen befahrbarer der kaum über 1m breit ist usw. ist offensichtlich. Wobei es da natürlich immer eine Einzelfallentscheidung ist wann ein Radweg zumutbar und vermeintlich sicherer ist als die Fahrbahn. Bei einem brauchbaren Radweg der nur 10cm schmaler ist als vorgeschrieben wird man damit aber nicht durchkommen. Da ich solche Radwege aber auch benutze hatte ich die Probleme noch nicht.
1) + 3) Eben weil es auf die örtlichen Verhältnisse ankommt ist es nicht offensichtlich. Was dann die Behörde wegen des Einschreitenermessens macht, ist ne andere Sache, aber ne gerichtliche Entscheidung sieht anders aus.
2) Mit'm Rad besteht ne erheblich geringere Fremdgefährdung, so dass der Bußgeldkatalog eh nicht bzw. deutlich reduziert zieht. Daraus folgt ja erst mal, dass ein bußgeldpflichtiges Verhalten auch nach Meinung der Behörde vorliegt und die Strafzumessung ne andere ist. Bei der Strafzumessung könnte man Deine Argumentation sicherlich auch gut anbringen, um ggfls. das Bußgeld zu reduzieren, aber raus kommste damit nicht, wenn die Behörde nicht will. Als Verteidiger würd ich deshalb die Story natürlich auch bringen.
@FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?
Den Vergleich verstehe ich gerade nicht, wird aber an mir, meiner BAK und der späten Stunde liegen...
Trotz BAK (für die Nichtjuristen: Karnevalsauswirkungen ) Man meint, man hätte "alle" überzeugt, und dann kommt wieder einer um die Ecke, der überzeugt werden will. Obwohl ich Meik damit unrecht tue, denn er diskutiert ja sehr sachlich-locker-lustig. Besser sind eigentlich die Helm-Threads, da weißt Du sofort, was ich meine. Man überzeugt 10, dann kommt der 11. mit ner Studie, die im besten Fall neu, im schlechten Fall schon 10 Seiten vorher "beerdigt" wurde.