Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand...
Zitat:
Zitat von FinP
Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.
In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.
Und bei den 70 Schildern möglichst auch nicht schneller fahren
Falsch. Die Höchstgeschwindigkeiten die mit angegeben werden schreiben eben diese für Kraftfahrzeuge vor. Deshalb sind die Runden Höchstgeschwindigkeitsschilder egal - nur in "Zonen" müssen wir zB auch 30 fahren, da dort die Vorgabe für alle Verkehrsteilnehmer gilt.
Rhing hat es glaube ich so beschrieben wie es (leider) ist. Ich ziehe auch selbiges Fazit daraus.
Und in der Stadt, immer lieber auf dem Fußweg als auf anderen "falschen" Wegen (zB Radweg auf der falschen Seite), das ist am billigsten falls einem mal jemand mit nem Straftzettel vor das Bike springt.
Grüße.
__________________ Plan für 2012:
Spaß <#> Spaß <#> ... <#> Ffm Mara <#> Urlaub
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand...
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ich werd noch bekloppt hier oO
__________________ Plan für 2012:
Spaß <#> Spaß <#> ... <#> Ffm Mara <#> Urlaub
Is jetzt nix gegen Dich, Marion, aber: eben!
§ 3 I S. 1 f StVO: 1: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Da sind eben 15 km/h vielleicht angesagt. Das das mit den Trainingszielen kollidiert und auch mir "stinkt", ist klar, aber "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", § 1 I StVO, und dabei darf kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr , ans nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, § 1 II StVO.
Und damit haste schon nen Ansatz einer Definition: Keinen gefährden, als weder den Opa noch das Kind, und zwar unter keinen Umständen. Da kannste einfach langsam fahren. Natürlich gilt das auch für die Eigengefährdung, die mußte auch nicht hinnehmen. Da wäre dann die Behinderung anderer, z.B. der Autofahrer, unvermeidbar. Ist also der Radweg so schlecht, dass er auch mit verminderter Geschwindigkeit nicht sicher befahren werden kann, so kannste auf die Straße ausweichen. Das ist aber entgegen zahlreicher Postings im Tourforum und vielen anderen nur selten der Fall. Die generelle Einlassung, dass auf dem Radweg ja eh "überall" Scherben rumliegen, zieht da sicher nicht, da wäre schon ein konkreter Vorfall an der Stelle notwendig. Wenn ich aber so was feststelle, bin ich aber immer schon mitten drin und 2 m weiter ist alles wieder klar. Wenn Du das aber vorher siehst, wäre ein Ausweichen bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit (wenn die nicht erst nach 10 km ist) sicher zulässig. Aber allein geflickter Asphalt ist keine Begründung, da kannste einfach langsamer fahren. Mir ist hier in Bonn bisher nur eine Stelle aufgefallen, an der ich einen Radweg definitiv für unbefahrbar bzw. unzumutbar halte. Der ist ca. 80 cm breit und wird dann noch von Bäumen eingeengt. Außerdem haben die Wurzeln der Bäume den Asphalt angehoben. Klar, auch da haben mich Autos schon angehupt. Fehlende Auffahrmöglichkeiten wären da schon eher ein Thema.
Im Übrigen: Das sehe ich so, dass heißt aber natürlich nicht, dass ich mich immer dran halte. Nur wenn ich ein Ticket bekäme, würde ich keinen Einspruch einlegen.
Damit dürfte zu dem Thema fast alles gesagt sein.
Ob ich ein Ticket zahlen würde, würde ich vom Einzelfall abhängig machen. Manchmal geht es nun wirklich nicht. Meistens wollen wir halt nur nicht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Verwarngeld zahlen muss, ist ja eigentlich eher gering.
Oder wer musste schon mal eins zahlen?
Ich hatte bis jetzt einmal einen Disput mit einem Polizisten, der aber schon irgendwie einen Knall hatte. Trotz aller Streitereien hat er mir keine Verwarngeld angeboten.
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ist doch auch so. Gefährdungshaftung ist das Stichwort (§ 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz).
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Ticket hab ich auch noch nicht bekommen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fahre ich mit dem MTB generell auf'm Radweg, mit dem RR eher auf der Straße. Nie fahre ich auf der linken Seite auf'm Radweg. Aus Einfahrten/Einmündungen kommende Autofahrer schauen nur nach links und da hängt man unweigerlich drin. Außerdem seh ich schon ne ziemliche Gefährdung darin, am Anfang und am Ende der Radwege die Straße kreuzen zu müssen. Ansonsten geht's die Berge rauf eher auf'm Radweg, denn da bin ich sehr langsam, die Berge runter natürlich auf der Straße, da ggfls. auch mit dem MTB. Ansonsten nutz ich Radwege / Straße "nach Gefühl" und Trainingsintensität, im Herbst wegen des Laubes fast gar nicht.
Vielleicht noch mal zu Urteilen à la: Rad darf nur 12 km/h fahren, gilt entsprechend mit dem Auto. Da muß man immer den Sachverhalt berücksichtigen und der geht auch aus den in Fachzeitschriften wiedergegeben Urteilen nicht immer klar hervor, noch weniger aus den Rubriken in "Hör zu" etc. und auch der Tour. Ist doch klar, wenn da ne Gruppe auf'm Radweg sichtbar steht und diskutiert, ist das natürlich nicht richtig. Trotzdem darf man nicht einfach drauf zu fahren. Denn, § 1 StVO, ich darf keinen gefährden. Da muß ich notfalls anhalten. Das ist mit dem Auto aber nicht anders, mal abgesehen davon, dass den Halter eine Kfz eine Gefährdungshaftung trifft, wir Drullse richtig bemerkt. Der Halter hätte also - je nach Einzelfall - auch dann einen Teil zu zahlen, wenn die Gruppe nicht sichtbar wäre.
Ticket hab ich auch noch nicht bekommen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fahre ich mit dem MTB generell auf'm Radweg, mit dem RR eher auf der Straße. Nie fahre ich auf der linken Seite auf'm Radweg. Aus Einfahrten/Einmündungen kommende Autofahrer schauen nur nach links und da hängt man unweigerlich drin. Außerdem seh ich schon ne ziemliche Gefährdung darin, am Anfang und am Ende der Radwege die Straße kreuzen zu müssen. Ansonsten geht's die Berge rauf eher auf'm Radweg, denn da bin ich sehr langsam, die Berge runter natürlich auf der Straße, da ggfls. auch mit dem MTB. Ansonsten nutz ich Radwege / Straße "nach Gefühl" und Trainingsintensität, im Herbst wegen des Laubes fast gar nicht.
Vielleicht noch mal zu Urteilen à la: Rad darf nur 12 km/h fahren, gilt entsprechend mit dem Auto. Da muß man immer den Sachverhalt berücksichtigen und der geht auch aus den in Fachzeitschriften wiedergegeben Urteilen nicht immer klar hervor, noch weniger aus den Rubriken in "Hör zu" etc. und auch der Tour. Ist doch klar, wenn da ne Gruppe auf'm Radweg sichtbar steht und diskutiert, ist das natürlich nicht richtig. Trotzdem darf man nicht einfach drauf zu fahren. Denn, § 1 StVO, ich darf keinen gefährden. Da muß ich notfalls anhalten. Das ist mit dem Auto aber nicht anders, mal abgesehen davon, dass den Halter eine Kfz eine Gefährdungshaftung trifft, wir Drullse richtig bemerkt. Der Halter hätte also - je nach Einzelfall - auch dann einen Teil zu zahlen, wenn die Gruppe nicht sichtbar wäre.