Ok, das ist'n Argument. Ich hoffe, Ihr findet jemanden, der sich den Fall zutraut. Solche A********** sollten nicht nur finanziell bluten müssen. Führerschein abnehmen ist IMHO genauso wichtig. So jemand ist definitiv nicht befähigt, am Straßenverkehr teilzunehmen.
aus eigenen erfahrungen will ich mal behaupten, dass dies weder zur sprache kommt, der führerschein nicht zur debatte steht. wenn er glück hat und hinterher ist, kann er was zum pfefferspray erreichen.
dass dies weder zur sprache kommt, der führerschein nicht zur debatte steht.
Selbstverständlich steht der Führerschein zur Debatte:
"Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
§69 StGB, dazu auch §3 StVG. Stichwort charakterliche Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis kann auch "nur" eine MPU angeordnet werden um diese zu behalten.
aus eigenen erfahrungen will ich mal behaupten, dass dies weder zur sprache kommt, der führerschein nicht zur debatte steht. wenn er glück hat und hinterher ist, kann er was zum pfefferspray erreichen.
Klar, da muss man schon an den richtigen Richter geraten. Das mit dem Pfefferspray sollte aber eindeutiger sein (IMHO).
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
sorry, aber die realität sieht leider anders aus .....
Die Problematik ist schlicht die: Der Richter war nicht dabei und muss sich aus den Aussagen beider Seiten ein Bild zusammenreimen. Das Geschehen wird der andere (egal ob wahr oder nicht) vor Gericht sicher ganz anders erzählen, da wird was von Fahrradrambos und Co. kommen.
Dazu kommt die Vorgeschichte ob gegen die Person schonmal was im Straßenverkehr vorlag. Bei Wiederholungstätern ist die Fleppe sehr schnell weg, bei Ersttätern wird eher ein Auge zugedrückt. Daher führt kein Weg daran vorbei den Typen anzuzeigen damit der Vorfall auch aktenkundig wird.
Und Pfefferspray ist schon eine ganz andere Qualität als eine Nötigung oder andere Vergehen im Straßenverkehr. Das fällt unter Körperverletzung und eine Notwehrsituation wo er Angst um sein Leben haben musste lag ja wohl nicht vor.
Wahnsinn, bin echt schockiert über solche "Menschen"...
Leider hat man bei allen theoretischen rechtlichen Möglichkeiten in der Praxis wenig zu melden was gefährliches Schneiden, Abdrängen etc. betrifft.
In dem Fall sollte das Ganze eindeutig sein, da er euch vor Zeugen tätlich angegriffen hat.
Ansonsten bleibt man häufig auf dem Ärgern "sitzen", weil man nichts in der Hand hat.
Bei mir fällt da der Ärger besonders groß aus, weil ich finde es ist eine Sauerei, wenn ein Autofahrer meint einen Radfahrer maßregelen zu müssen und dabei die Gesundheit des Radfahrers aufs Spiel setzt.
Da wird mir jeder zustimmen, dass so jemand definitiv nicht die Eignung besitzt ein Kraftfahrzeug zu führen...
Euch beiden eine gute Genesung & ich hoffe ihr bekommt den Täter dran!
da werden wir von einem Autofahrer laut hupend dicht überholt, ja wir sind auf der Straße gefahren, ärgert mich zwar, aber das passiert so oft, haben es ignoriert.
Ich will auf keinen Fall rechtfertigen, was der Idiot getan hat. Aber die Vermutung liegt nahe, dass Ihr irgendwie mehr getan habt, als nur auf der Straße zu fahren. Nebeneinander gefahren? Oder betont weit links gefahren? Damit macht man sich nicht unbedingt Freunde.