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Alt 12.10.2010, 15:19   #1425
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.277
"Nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. Das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz.

In Contadors Probe worden 0,000.000.000.050 Gramm Clenbuterol entdeckt. Ich bin froh darüber und finde es beeindruckend, dass man solche extrem kleinen Mengen aufspüren kann. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese extrem kleine Menge auch ohne Absicht in seinen Körper gekommen sein kann. Man mag das für unwahrscheinlich halten, aber die Möglichkeit als solche ist nicht zu bestreiten.

Schau Dir den oben verlinkten Fall des deutschen Tischtennisspielers an. Er hatte eine positive Probe in China, wo man bekanntlich Clenbuterol bei der Tiermast verwendet.

Man kann heute durch Analysen des Flusswassers im Rhein Aussagen darüber machen, wie viel Kokain in den einzelnen Städten konsumiert wird (Köln führt vor Mannheim und Düsseldorf). In unserer Umwelt und in unseren Nahrungsmitteln findet sich fast jeder Dreck in winzigsten Mengen. Wenn die Nachweismethoden nur genügend genau werden, ist jeder von uns positiv. Deshalb sind extrem empfindliche Nachweismethoden zwar sehr begrüßenswert, aber sie sind auch problematisch. Keine Strafe ohne Schuld.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist offline  
Alt 12.10.2010, 15:26   #1426
hazelman
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von hazelman
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
Beiträge: 6.274
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
"Nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. Das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz.
Grüße,
Arne
Stimmt, aber was Doping angeht gilt eben "strict liability".

Das besagt zusammengefasst: Wenn ne körperfremde Substanz im Blut gefunden wird, die auf der Liste steht & für die der Grenzwert (bei Clenbuterol ist es wohl der Nachweis überhaupt) überschritten ist, dann greift eine Beweislanstumkehr. D.h. dann muss der Athlet beweisen, dass er NICHT gedopt hat!

Ja, das Prinzip der strict liability ist rechtsstaatlich bedenklich, keine Frage. Aber wenn man "in dubio PRO reo" anwenden würde und der Anklage einen positiven Dopingbeweis abfordern würde, könnte man die Dopingbekämpfung gleich lassen.
hazelman ist offline  
Alt 12.10.2010, 15:35   #1427
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
"Nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. Das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz.
...der aber bei Dopingverfahren im Sportrecht bekanntlich nicht gilt. Hier gilt der "Anscheinsbeweis": Wenn eine verbotene Substanz im Körper des Athleten gefunden wird, dann wechselt die Beweislast (es gilt also auch kein in "dubio pro reo" mehr) und der Athlet ist es, der mit hinreichender Plausibilität darlegen muss, wie die Substanz ohne sein Zutun in ihn gelangt ist.

Contador könnte beispielsweise erklären, woher er die exorbitanten Fleischmengen, die er laut eigener Aussage am Ruhetag in sich hineingeschaufelt hat, bezogen hat, so dass man erstens die Angabe überprüfen kann, ob er wirklich so viel Fleisch gegessen haben könnte, wie angegeben und zweiten die entsprechenden Lieferante auf Clenbuterol-Missbrauch testen kann. Bekanntlich hat er diese Angaben verweigert, was doch die Schuldfrage automatisch "klärt".

(Welches Interesse sollte ein unschuldiger Athlet haben, die "Fleischindustrie nicht in Verruf bringen zu wollen????")
 
Alt 12.10.2010, 15:37   #1428
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von hazelman Beitrag anzeigen
Stimmt, aber was Doping angeht gilt eben "strict liability".

Das besagt zusammengefasst: Wenn ne körperfremde Substanz im Blut gefunden wird, die auf der Liste steht & für die der Grenzwert (bei Clenbuterol ist es wohl der Nachweis überhaupt) überschritten ist, dann greift eine Beweislanstumkehr. D.h. dann muss der Athlet beweisen, dass er NICHT gedopt hat!

Ja, das Prinzip der strict liability ist rechtsstaatlich bedenklich, keine Frage. Aber wenn man "in dubio PRO reo" anwenden würde und der Anklage einen positiven Dopingbeweis abfordern würde, könnte man die Dopingbekämpfung gleich lassen.
Sowas, da tippe ich fleißig meinen Text, poste... und dann steht da schon alles von Hazelman

Ich muss mich in Zukunft kürzer fassen!
 
Alt 12.10.2010, 15:37   #1429
frederik
Szenekenner
 
Benutzerbild von frederik
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 389
Man müsste ja als Leistungssportler nebenbei noch einen Bauernhof mit Ackerbau und Viehzucht betreiben um garantiert "saubere" Nahrung zu sich zu nehmen. Im Ausland essen wird dann schon gefährlich. Ich halte das alles auch für übertrieben.
frederik ist offline  
Alt 12.10.2010, 15:40   #1430
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.277
Die "strikt liability" ist ein Anscheinsbeweis. Wenn etwas nach Doping aussieht, wird Doping als Tatsache angenommen, es sei denn, der Athlet beweist das Gegenteil.

An die Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises sind hohe Anforderungen zu stellen, denn er enthält eine Umkehr der Beweislast und eine Abkehr vom Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Das sind in einem Rechtsstaat keine Kleinigkeiten. Es muss also ein deutlicher und überzeugender Anschein sein.

Ist der Anschein des vorsätzlichen, bewussten Dopings bei einer Menge von 0,000.000.000.050 Gramm Clenbuterol ausreichend gegeben? Und was ist mit dem Zehntel dieser Menge, oder einem Tausendstel? Genügt das immer noch für einen Anscheinsbeweis?

Ich habe keine Antworten auf diese Frage, möchte aber darauf hinweisen, dass hier ein grundsätzliches Problem besteht. Mir liegt es fern, Contador zu verteidigen (ausgerechnet!). Man darf Indizien nicht mit Beweisen verwechseln.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist offline  
Alt 12.10.2010, 15:43   #1431
arist17
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von frederik Beitrag anzeigen
Man müsste ja als Leistungssportler nebenbei noch einen Bauernhof mit Ackerbau und Viehzucht betreiben um garantiert "saubere" Nahrung zu sich zu nehmen. Im Ausland essen wird dann schon gefährlich. Ich halte das alles auch für übertrieben.
ich fänd es viel glaubwürdiger, wenn ein so ertappter, aber "ganz sicher unschuldiger athlet", mal den jeweiligen händler und oder hersteller verklagen würde auf körperverletzung, schadensersatz für imageschädigung, rechtsanwaltausgaben, verlust von sponsorengeldern, entgangenen gewinn, etc. ...

die haben doch alle rechtsanwälte!

deshalb sind die für mich alle unglaubwürdig.
am besten beim trainingslager in den usa, bei der höhe von kohle, die da rausspringt.
 
Alt 12.10.2010, 16:49   #1432
rookie2006
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 813
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ist der Anschein des vorsätzlichen, bewussten Dopings bei einer Menge von 0,000.000.000.050 Gramm Clenbuterol ausreichend gegeben? Und was ist mit dem Zehntel dieser Menge, oder einem Tausendstel? Genügt das immer noch für einen Anscheinsbeweis?
wenn man zusätzlich noch sagt, dass dafür mehrere kilo der innerein nötig sind, um diesen wert zu erreichen, dann ist das hier gegeben. Nur weil eine Menge noch so klein ist, muss man es in relation sehen!
rookie2006 ist offline  
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