Na ja, der Haftungsausschuß müßte dann aber in AGB wirksam sein. Ich schau da jetzt nicht im einzelnen nach, denn mir zahlt ja keiner Startgeld , aber wenn da wirklich nur steht, dass der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet, leichte Fahrlässigkeit also komplett ausgeschossen ist, dann dürfte das gegen die Vorschriften über AGB verstoßen. Der Verwender von AGB muß zumindest für Verzug, Unmöglichkein, sog. Kardinalpflichten und Personenschäden (begrenzt) haften. Folge wäre dann, dass die Haftungsbeschränkung wegfällt und die gesetzliche Regelung gilt, also Haftung für jede Form der Fahrlässigkeit. Die Frage ist also, ob der Veranstalter, der die Veranstaltung mit Check-In am Vorabend organisiert hat, alle im Verkehr erforderlichen Pflichten erfüllt hat. Da hat einer der Vorposter ja was zu geschrieben. Bin aber nicht vor Ort gewesen, sondern war bekanntlich bei Sonnenschein in Hückeswagen. Jedenfalls haftet er nur bei Fahrlässigkeit, d.h. bei Verletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen (Helfer, Wachdienst). Die verschuldensunabhängige Haftung greift nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, die hier wohl nicht vorliegen.
Hallo Herr Kollege!
Das war hier sehr verkürzt dargestellt, aber die IM-AGB in ihrer Gesamtheit sind spätestens seit dem Diebstahl in WI 2008, der sie einen schönen fünfstelligen Betrag gekostet hat, up to Date, sei Dir sicher!
Wenn aber jemand bei durchgezogener Mittellinie links auf der linken Spur fährt, hört der Spaß auf.
Naja..nasse Straße und enge Kurven treiben eben die ängstlicheren Fahrer zu weit nach außen - auch um die Kurve vllt. doch flüssiger fahren zu können.
Da ist man als Staffelteilnehmer eben schlecht dran. Diese Fahrer hätte man normalerweise als Einzelstarter nicht mehr vor sich, denke ich.
Ärgernisse gibt aber leider immer - so heißt es doch auch das in der Wz niemand behindert werden darf - beim aufsteigen aufs Rad sich aber traditionell Kunststücke abspielen, die mehr als nur einen teilnehmer stören. So ist das eben
...Irgendwann ist Schluss mit Profitmaximierung durch immer weitere Erhöhung der Starterzahl.
Klar, dann, wenn der Profit nach unten geht und das ist bei sinkender Nachfrage der Fall. Momentan also kein Grund zur Beunruhigung auf Veranstalterseite. Sorry, ist nich bös gemeint, aber so ist es.
Ich will doch niemand seinen Spaß vermiesen, aber jede Strecke hat eine Belastungsgrenze und die war nach Aussagen von fast Allen, mit denen ich gestern geredet hat, mehr als ausgereizt.
Auf jeden Fall verkraftet die Strecke nicht noch mehr Teilnehmer. Wobei man auch bedenken muss, dass dieses Jahr der Wettkampf nicht ausgebucht war und einige nicht gestartet sind.
Vor 2 Jahren war es am ersten Anstieg ziemlich schlimm. Ich bin in der 3. Startgruppe gestartet und ALLE Frauen sind in der Gruppe vor der M18/M25 gestartet.
Teils war die Straße nicht breit genug, um in 5. Reihe zu überholen. Trotzdem bin ich letztes Jahr wieder in Wiesbaden gestartet, weil mir die Veranstaltung als solches sehr gut gefällt.
Aber auch letztes Jahr musste ich dann auf der verkürzten Laufstrecke feststellen, dass diese total überfüllt ist (als Zuschauer dieses Jahr sah es noch enger aus, wie mit Tunnelblick im WK).
Da ich letztes Jahr ziemlich flott auf der Laufstrecke unterwegs war, war es teils schwer, überhaupt den nötigen Platz zu finden um andere Teilnehmer zu überholen.
Aber selbst dieser Eindruck schreckt mich nicht ab und ich starte nächstes Jahr wieder in Wiesbaden, weil mir die Strecken und die Organisation sehr gut gefallen.
Wenn man die Laufstrecke wieder verlängern würde, wäre es sicher etwas unproblematischer.
Staffelstartet haben nunmal immer das Problem, dass sie im Vergleich zu den normalen Teilnehmern viel schneller unterwegs sind. Auch in Roth mussten die Staffelstarter auf der Rad- und Laufstrecke Slalom fahren/laufen. Sowas lässt sich leider nicht vermeiden, wenn man eine Staffel anbietet.
....
Was, in Gottes Namen, soll denn noch gemacht werden, damit nichts geklaut wird? Soll der veranstalter 3500 Security-Leute einkaufen und jedes Bike einzeln bewachen lassen?
Ich hatte bisher auch immer sehr großes Vertrausen in die Sicherheitsmaßnahmen. Diesmal ist mein Tacho gestohlen worden, zwar sehr ärgerlich aber das Rad noch fahrtüchtig. Was wenn mein Helm, meine Schnellspanner (Carbon Ti) oder sonstige Sachen abhanden kommen, die zum Start unabdingbar sind?
Zitat:
Zitat von bort
...Ich würde aber auch nie irgendwas am Rad liegen lassen. Helm, Schuhe, Trinkflaschen, Handtuch und Tacho kommen erst Sonntags ans Rad.
Soweit mir bekannt (und auch von meinem Helfer beim Einchecken mitgeteilt) MUSS der Helm beim Rad bleiben.
Zitat:
Zitat von hazelman
Bei 2.600 Leuten in T1 vorm Start... wie willst du denn kontrollieren, wer da an wessen Rad rumschraubt? Unmöglich!
Bin bloß froh, dass ich meinen Puter noch kurz vor verlassen von T1 am Sa eingepackt hab!
Eigentlich schon, aber hier wurde anscheinend bei mehreren Rädern nach lohnenden Objekten geschaut. Und wenn derart viel Security unterwegs ist, könnte das schon auffallen.
... sind spätestens seit dem Diebstahl in WI 2008, der sie einen schönen fünfstelligen Betrag gekostet hat, up to Date, sei Dir sicher!
Herr Kollege, das sagen viele, bis die Gerichte da auch was zu meckern haben. Ich hab sie mir wie gesagt nicht angeschaut, aber in dem Punkt sind reichlich AGB unwirksam. Letztes oder vorletztes Jahr hat der Veranstalter nach meiner Erinnerung freiwillig gezahlt, so dass die Diskussion vermieden wurde. Spricht natürlich einiges dafür, dass da noch mal jemand drüber geschaut hat. Anderseits geht so was auch schnell im Tagesgeschäft unter nach dem Motto: "Das machen wir für's nächste Jahr" und völlig überraschend ist das nächste Jahr schneller da als gedacht.