NEIN, denn auch der Eiermann hat in seinen AGB nen Haftungsausschluss für alles außer grob fahrlässiges Verhalten, guckst, wenn Du Dich das nächste Mal bei Kai anmeldest auf:
§ 4 Haftungsausschluss
[...]
6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Weiß ich doch
Aber sie betreiben doch für die Sicherheit der Räder einen extem hohen Aufwand und da ärgere ich mich darüber, daß es jemanden möglich ist, unter mehreren Planen nach Material zu suchen, ohne aufzufallen.
dass kenn ich von mir eigentlich gar nicht. Laufzeit 1:57, eigentlich zu langsam, aber angefühlt hat es sich anders. Meine Halbmarathon-Bestzeit bisher blank war 1:45.
Ein Triathlon ist eben kein flaches Einzelzeitfahren mit Einzelstart.
Außerdem ist es ein Breitensport-event für Jedermann - da gibt es eben große Leistungsunterschiede und versch. talente prallen aufeinander. Schau Dir das Interview auf Tri-Mag von YvV an. Sie berichtet kurz über Andrea S. und ihre Angst beim Abfahren auf nasser Straße. Solche Teilnehmer findet man auf allen Triathlonveranstaltungen und die gehören ganz sicher auch dort hin. A.S. will ich damit nicht als Paradebeispiel aufführen, aber wenn Pro´s schon den waghalsigen den weg versperren...sei es den Hobbysportlern doch mehr als genehmigt auch mal von der ideallinie zu fahren.
Auf der Laufstrecke ist es zu voll ?
Ehrlich gesagt, würde ich deine Mail unkommentiert weglöschen - Triathlon ist eben für Alle und nicht nur für Perfektionisten.
Das heißt nicht, das ich alles akzepiere auf der Strecke...aber einen Brief an den Veranstalter zu schicken finde ich in dieser Form unpassend.
Ich will doch niemand seinen Spaß vermiesen, aber jede Strecke hat eine Belastungsgrenze und die war nach Aussagen von fast Allen, mit denen ich gestern geredet hat, mehr als ausgereizt.
Klar, mit mitmachen ist toll, hat mir ja auch Spaß gemacht.
Und trotz allem Event-Charakter und Stampfmusik im Zielbereich findet da immer noch ein RENNEN statt, für das es bestimmt Regeln gibt und bei dem viele schnellstmöglich ins Ziel kommen wollen.
Und dafür gilt es auf Veranstalterseite akzeptable Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf nix anderes hab ich hingewiesen.
Wenn Du Andrea S. ansprichst. Klar ist die langsam gefahren, aber wenigstens auf der rechten Seite der rechten Fahrspur, wie es die StVO vorsieht, wenn Du nicht überholst. Da ist doch alles ok. Wenn aber jemand bei durchgezogener Mittellinie links auf der linken Spur fährt, hört der Spaß auf.
p.s. Was zu volle Strecken angeht, frag mal bei Timo Bracht nach, was der von der Teilnehmerdichte in Ffm 2010 hielt. Irgendwann ist Schluss mit Profitmaximierung durch immer weitere Erhöhung der Starterzahl.
NEIN, denn auch der Eiermann hat in seinen AGB nen Haftungsausschluss für alles außer grob fahrlässiges Verhalten, guckst, wenn Du Dich das nächste Mal bei Kai anmeldest auf:
§ 4 Haftungsausschluss
[...]
6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Na ja, der Haftungsausschuß müßte dann aber in AGB wirksam sein. Ich schau da jetzt nicht im einzelnen nach, denn mir zahlt ja keiner Startgeld , aber wenn da wirklich nur steht, dass der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet, leichte Fahrlässigkeit also komplett ausgeschossen ist, dann dürfte das gegen die Vorschriften über AGB verstoßen. Der Verwender von AGB muß zumindest für Verzug, Unmöglichkein, sog. Kardinalpflichten und Personenschäden (begrenzt) haften. Folge wäre dann, dass die Haftungsbeschränkung wegfällt und die gesetzliche Regelung gilt, also Haftung für jede Form der Fahrlässigkeit. Die Frage ist also, ob der Veranstalter, der die Veranstaltung mit Check-In am Vorabend organisiert hat, alle im Verkehr erforderlichen Pflichten erfüllt hat. Da hat einer der Vorposter ja was zu geschrieben. Bin aber nicht vor Ort gewesen, sondern war bekanntlich bei Sonnenschein in Hückeswagen. Jedenfalls haftet er nur bei Fahrlässigkeit, d.h. bei Verletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen (Helfer, Wachdienst). Die verschuldensunabhängige Haftung greift nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, die hier wohl nicht vorliegen.
Aber sie betreiben doch für die Sicherheit der Räder einen extem hohen Aufwand und da ärgere ich mich darüber, daß es jemanden möglich ist, unter mehreren Planen nach Material zu suchen, ohne aufzufallen.
Bei 2.600 Leuten in T1 vorm Start... wie willst du denn kontrollieren, wer da an wessen Rad rumschraubt? Unmöglich!
Bin bloß froh, dass ich meinen Puter noch kurz vor verlassen von T1 am Sa eingepackt hab!