Zitat:
Zitat von Meik
@FinP: Was ist daran nicht zu verstehen? Absicht ist ein geplanter Betrug der noch nicht durchgeführt wurde. Aushang Startplatz zu verkaufen ist Absicht, hat man den verkauft ist es vollzogener Betrug - oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennt.
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Du wirfst hier mit vielen Begriffen herum, die in solch einer Diskussion meiner Meinung nach vorsichtiger/präziser verwendet werden sollten.
Für den strafbaren Versuch einer Straftat genügt die Planung grundsätzlich nicht, unabhängig davon, ob das jetzt tatsächlich ein Betrug wäre, wenn der Startplatz verkauft wird.
Es handelt sich hier um einen bereits eingegangenen Vertrag, bei dem sich jetzt beide Vertragspartner vorwerfen, sich nicht an die Abmachung zu halten. Da hat das Strafrecht erstmal überhaupt nichts zu suchen.
Die nächste Frage ist, ob der Vertragsbruch - nämlich die Weitergabe des Startplatzes - überhaupt durch den Aushang des Zettels schon eingetreten ist. Zumal ja nach dem Hinweis auf die Bedingungen der Aushang wieder entfernt wurde.