7. Grundsätzlich wundere ich mich immer sehr, wie deutlich sich Auftritte Auge in Auge, (anonymen) Postings oder persönlichen Mails unterscheiden. Die im Web laut schreien sind im realen oftmals nicht zu erkennen wenn sie vor einem stehen - ich bin wahrlich eher ein Stehzwerg und kein Sitzriese ;-) Eine direkte Ansprache ist da evtl. vorzuziehen.
Good luck @ Kaihawaii
Wenn der Punkt 7 auch nicht der wichtigtse ist, so hast du hier mein full acknowledge, mir bleibt da auch oft der Munde offenstehen.
@ DasOe
Was ist denn die Kosequenz, solte jemand gegen die gemachte Ehrenerklärung verstossen?
@ DasOe
Was ist denn die Kosequenz, solte jemand gegen die gemachte Ehrenerklärung verstossen?
Dazu zitiere ich aus dem Antrag:
"Für das Teilzeit- oder Hauptamt sind Sanktionskataloge den entsprechenden Arbeitsverträgen anzuhängen, für das Ehrenamt schließt sich die weitere Mitarbeit aus."
9. Wie am Verbandstag kommuniziert, arbeite ich lösungsorientiert. Manchmal muss man dazu auch 3 x gegen eine Wand laufen: 1 x zum Testen, das 2 x zum Anreißen, um dann beim 3 x zu schauen ob der Kopf hart genug ist.
... Ich hoffe nicht, dass du an der "Andrea Ypsilanti-Krankheit" leidest und nicht entsprechend auch so enden wirst. (Ich bin nicht Herr Beck aus Rheinland-Pfalz, sondern Winnetou aus Deutschland)
"Für das Teilzeit- oder Hauptamt sind Sanktionskataloge den entsprechenden Arbeitsverträgen anzuhängen, für das Ehrenamt schließt sich die weitere Mitarbeit aus."
Wie die konkreten Sanktionen aussehen sollen wird durch das jeweilige Präsidium definiert.
Wie soll das arbeitsrechtlich laufen? Per Änderungskündigung? Die Abgabe dieser Erklärungen ist ja wohl bislang nicht Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses, daher wird man einen Angestellten auf Basis seines aktuellen Vertrags nicht sanktionieren können, wenn er die Abgabe verweigert.