Zitat:
Zitat von cilian
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Da die Frankfurter Stadtpolizei (Ordnungsamt) mit folgendem Slogan wirbt: "Die Stadtpolizei steht mit Rat und Tat rund um die Uhr an der Seite des Bürgers - mitten im Leben und dort, wo man sie braucht!" habe ich einmal eine allgemeine Anfrage zum Thema per Mail dorthin gesandt und auch auf ein konkretes Beispiel im Frankfurter Stadtgebiet verwiesen (L 521 von Büdingen her kommend, Linksabbieger in die Vilbeler Landstrasse). Bin gespannt auf die Antwort und werde das dann an euch weitergeben.
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Die erste Antwort lautete:
"Ihre Beschwerde wurde an mich, Bauunterhaltung an Verkehrstechnischen Einrichtungen in Frankfurt, zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Ich gehe davon aus dass Sie die Kreuzung Nordumgehung Bergen linksabbiegend nach Bergen meinen. Die Anlage ist in der Betreuung der Stadt Frankfurt gehört aber dem Land Hessen.
http://www.verkehr.hessen.de Dienststelle Frankfurt
Die Verkehrssignalanlage ist mit Induktionsschleifen ausgerüstet die auf Metall reagieren. Bei Fahrzeugen die einem hohen Aluminium- oder Karbon- Anteil
können die Schleifen nicht reagieren. Ein Umbau / Nachbau der Anlage mit Sensorik- Technik wäre notwendig die das Land Hessen beauftragen müsste.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung."
Nachdem ich daraufhin nachhakte wurde das ganze dann noch mehrfach weitergereicht. Heute bekam ich vom Strassenverkehrsamt/FFM dann folgende Auskunft:
"zu Ihrer Frage nach dem korrekten Verhalten, möchten wir Ihnen wie folgt antworten:
Sofern eine Ampel rot anzeigt, ist eine Weiterfahrt grundsätzliche verboten (auch für Radfahrer und Fußgänger). Ein diesbezüglicher Verkehrsverstoß wäre entsprechend zu ahnden.
Von einem Funktionsfehler der Ampel ist erst nach einem erheblich langen Zeitraum (länger als 3 Minuten) auszugehen. Dann muss mit besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme die Kreuzung gequert werden.
Diese Aussagen beziehen sich allerdings nur auf einen Ampeldefekt. Ob die technisch bedingte Nichtreaktion einer Ampelanlage hier gleichgestellt ist, ist im Verkehrsrecht nicht explizit ausgeführt. Insbesondere auch die hier relevante Frage, wie nach einem eventuellen dadurch bedingten Unfall entschieden wird, kann nur ein Jurist beantworten.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen hier keine andere Antwort geben können.
Mit freundlichen Grüßen"
Diese Antwort fand ich insgesamt ziemlich frustrierend:

, darum habe ich jetzt nochmal eine Anfrage an den ADFC geschickt:
"Ist dieses Thema, Ihres Wissens nach, schon einmal irgendwo grundsätzlich geklärt worden? Die Antwort des Strassenverkehrsamtes möchte ich ungern so akzeptieren, da letztendlich ich als Radfahrer in jeder Hinsicht volles Risiko für eine Situation übernehmen soll, die von andererer Seite (Strassenplanung/-bau, Gesetztgebung, etc.) unter Missachtung meiner Rechte als Verkehrsteilnehmerin geschaffen wurde.
Für Informationen jeglicher Art wäre ich Ihnen sehr dankbar."
Mal sehen ob sich nicht doch irgendwann schon 'mal eine kompetente, entscheidungsbefugte Stelle etwas aussagekräftiger und intelligenter zum Thema geäussert hat...