Tja, hab alles gelesen und ist auch so in etwa korrekt.
Was mich immer überrascht hat, ist die Tatsache, daß man bei einer Beschuldigung auch eine Gegenklage miteinreichen kann.
Kommen viele nicht drauf. Wenns also - was ich nicht glaube - tatsächlich zu einer Verhandlung kommt, dann klage doch wider:
z.B. mit der Behauptung, durch die Überlassung eines Passwortes sei Deine Tochter zum Mißbrauch der Seite verleitet worden (Anstiftung zur Straftat).
Hört sich zwar blöd an, wird dann aber gleichzeitig verhandelt und gibt ziemlich sicher einen Vergleich: ihr dürft das beide nicht wieder tun.
Im übrigen: Ball flach halten, keine Schule einschalten, nix bei der Polizei sagen. Erstmal hören und ruhig bleiben. Danach! nochmal posten und weiterüberlegen. Laß das Jugendamt mal draußen vor, die legen nur eine Akte an, die dir dann 100 Jahre nachläuft.
Den Umgang mit dem Mädchen würd ich versuchen meiner Tochter auszureden, sonst hast du alle 2 Monate ne Anzeige.
Nebenbei: was hindert den Vater dieser Holden eigentlich daran, zu lügen? Nix. Denk drüber nach. Manche Leute sind auch so.
Nirgendwo wird soviel gelogen wie vor Gericht.
danke,das hört sich plausibel an.
Meine Tochter sagt und bleibt dabei das sie das nicht gemacht hat, das soll am 1/2 Weihnachtstag 08 passiert sein, da war sie nicht am PC.
Wir haben also an diesem Tag auch keinen Verlauf zum Ausdrucken.Die werden wohl nicht den PC durchsuchen wollen
__________________ Meerjungfrau
wenn Apfelsinen gegen Orangenhaut helfen dann will ich auch noch Mandarinen und Clementinen
Letzten Endes wird jeder Eintrag von einer IP-Adresse aus abgeschickt. Da geht die Kette los, über den Internet-Provider kann man den Nutzer am Ende der Kette ermitteln. Das ist aber im allgemeinen euer Hub/Modem, mit dem die ganze Familie vielleicht auch von verschiedenen PCs ins Internet geht oder der Nachbar, der euer ungesichertes WLAN mitbenutzt. Wer auf die Tasten gehauen hat, ist dann nur noch ganz schwer festzustellen sein. Du, deine andere Tochter, eine Freundin deiner Tochter? Ob dann der Vertragspartner des Anschlusses (also vermutlich du) verantwortlich ist, weiß ich nicht.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Du, deine andere Tochter, eine Freundin deiner Tochter? Ob dann der Vertragspartner des Anschlusses (also vermutlich du) verantwortlich ist, weiß ich nicht.
wenn denn die IP-Adresse der Wohnung von hellhimmelblau zugeordnet werden kann, würde das Wohl als Indiz für die Tat der Tochter genommen.
ABER:
momentan reden wir hier über eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei. Danach geht das ganze erstmal zum Staatsanwalt und dort wird dann entschieden ob weiter ermittelt wird (eben z.b. die Ermittlung der IP-Adresse und die zugehörige Anschrift) oder ob das ganze eingestellt wird.
Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung, noch haben wir in Deutschland sowas wie die Unschuldsvermutung. Und wie der Vater stichhaltig beweisen will, dass es deine Tochter gewesen sein soll, ist mir aktuell ein wenig schleierhaft.
du hast ja selber im Post 7 geschrieben, dass der Vater nicht genau weiß wie das gewesen ist, von daher dürfte auch die Anzeige entsprechend schwammig ausgefallen sein. Die Polizei ist leider verpflichtet dem nachzugehen und erst der Staatsanwalt kann die Ermittlungen einstellen.
Ich hab z.b. mal jemanden angezeigt der mit nem Beil auf mich losgegangen ist (zum glück nicht richtig getroffen hat), und dieses Verfahren wurde eingestellt weil angeblich die Schuld nicht beweisbar war (lag wahrscheinlich eher an anderen dingen *g*)
ich würde erstmal zusammen zum Vernehmungstermin gehen und dort auch sehr gezielt nachfragen was denn deiner Tochter genau vorgeworfen wird und nur auf Fragen antworten und sonst nix erzählen.
ja wir waren heute zur Vernehmung.Zur Frage wie geht es jetzt weiter? also die vernehmende Polizistin wollte ja alles ganz genau wissen und hat ein langes Interview mit meiner Tochter geführt.Da war mein Versuch das ganze mit einem kurzem "Nein,nicht schuldig"abzuhacken vergebenes.Nun ist es eine sehr ausführliche Aussage geworden und wir reichen noch eine Verlaufskopie aus dem PC zur Entlastung ein und dann müssen wir abwarten.Auf jedenfall habe ich nicht viel geredet und meine Tochter hat sich hoffentlich nicht um Kopf und Kragen geredet, obwohl ihr nichts anderes übrig blieb als alles mögliche zu erzählen.Sie wurde ja regelrecht ausgequetscht von der diensteifrigen Frau.Eigentlich sieht das nach Einstellung des Verfahrens aus sagte sie wollte sich aber nicht 100%ig festlegen.Auf meine Frage warum man so eine Anzeige dieses Mädchen überhaupt annimmt und sie stattdessen nicht lieber nachhause geschickt hat mit der Ermahnung die Passwörter doch lieber geheim zu halten sagte sie, jeder kann eine Anzeige machen.Ok, wir können auch eine Anzeige machen aber sinnvoller wäre es abzuwarten bis die Schuldige gefunden ist und diese dann anzuzeigen auch wegen Beleidigung weil dieser/diese ja auch meine Tochter Beleidigt hat.Eine Anzeige wegen "Anstiftung zur Straftat"wegen Überlassung des Passwortes geht nicht, weil meine Tochter ja nichts mit dem Passwort angestellt hat was sie da zugeflüstert bekam.So, falls das jetzt wieder alles zu kompliziert war, macht euch nichts draus.Ich verstehe es auch nicht so ganz alles weitere dann....
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