Ich habe gehört, dass in Forst der original Fronttank am Liv abmontiert werden musste, da der Abstand zum Reifen unter 2cm ist. Das ist bei S und XS Rahmen tatsächlich ein Problem und in meinen Augen schon ziemliche Benachteiligung von kleinen Athleten.
Dafür passt aber bei kleineren Athleten mit niedrigerer Sattelhöhe in die hintere 30x30 Box neben den Flaschenhalter eventuell auch noch eine am Rahmen montierte Storage Box.
Zitat:
Zitat von Kachelzaehler
Hallo zusammen, ich bin mir gerade unsicher ob mein Setup für die Challenge Roth nun i.O. ist oder nicht...So wie ich die Sportordnung lese und die zur Verfügung gestellte Abbildungen interpretiere sollte es passen...kann das jemand bestätigen?
So wie ich die Sportordnung lese sollte das erlaubt sein, sofern die Arme von oben nicht überdeckt werden, ist aus der Seitenansicht nicht zu erkennen. Ob das im "Geist" der Regeln ist, ist doch vollkommen egal, immerhin wurden die neuen Regeln ja aufgestellt um die Konformität der Setups eindeutig feststellen zu können.
Zitat:
Zitat von Michitri
Ich bin mir auch unsicher, da genau so ein Setup ja Ziel des Verbotes war: Flasche über dem Steuerkopflager, die dann die beine berührt? wenn eingelenkt..
Evtl. zieht man diese Regel, es darf ja kein Körperteil berühren..
Da wären die 25cm aber hinfällig, da man ja einen 25cm Vorbau bräuchte um nicht über das Steuerkopflager hinaus zu kommen.
Dafür passt aber bei kleineren Athleten mit niedrigerer Sattelhöhe in die hintere 30x30 Box neben den Flaschenhalter eventuell auch noch eine am Rahmen montierte Storage Box.
Ich fahre "nur" 52cm rahmengröße und selbst bei mir hab ich teilweise das Problem das ich die Flaschen am ehesten seitwärts rausdrehen muss, weil so wenig Platz nach oben ist um die Flaschen normal aus den Flaschenhalter zu ziehen, ich weiß also wirklich nicht wie du da noch irgendwie eine Storage Box unterkriegen willst.
Wir werden aber oft eingeladen, in Roth zu helfen, vielleicht sollte ich da mal annehmen.
Ich dachte, der Veranstalter kann da nix machen und die Regeln kommen von der DTU und Vor-Ort Verantwortlich ist der Einsatzleiter? Und gerade Roth hazt doch auch immer eine Genehmigungsnummer der DTU (aktuell: 02-25-01-05877) D.h. doch dann aber auch, dass ist in dem Moment veranstalterunabhängig und es müssen überall die selben Maßstäbe angelegt werden, oder?
Es ist nicht möglich, die untere Flasche während der Fahrt herauszuziehen, ohne sich selbst und andere Athleten zu gefährden. Falls das gar nicht das Ziel ist sondern die Flasche sowieso leer ist und nur der Aerodynamik dient: es mag regelkonform sein, damit belaste ich mich gar nicht sondern hole einen Bundeskampfrichter.
Warum sollte es unmöglich sein, die untere Flasche rauszunehmen? Ich fahre ein ähnliches Setup und kann die Flasche ohne Gefahr für mich und andere rausnehmen, trinken und wieder reinstecken.
Das Bewegungstalent, das das nicht gefahrlos schafft, soll bitte erst recht keinen Flaschenhalter hinterm Sattel fahren und am Besten auch kein Triathlonrad, sondern nur ein Rennrad ohne Auflieger.
Das Setup ist nach neuer DTU Sportordnung legal, WTC sowieso.
Dafür passt aber bei kleineren Athleten mit niedrigerer Sattelhöhe in die hintere 30x30 Box neben den Flaschenhalter eventuell auch noch eine am Rahmen montierte Storage Box.
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Und das hilft jetzt den Menschen mit einem Liv Avow oder Giant Trinity in wiefern?
Also ich würde mich bedanken, wenn mein Rad im Werkszustand nach ein paar Jahren einfach als "illegal" deklariert wird. So ein Rad kostet ja nix.
Also ich würde mich bedanken, wenn mein Rad im Werkszustand nach ein paar Jahren einfach als "illegal" deklariert wird. So ein Rad kostet ja nix.
Ich finde es ehrlich gesagt auch ziemlich absurd. Prinzipiell finde ich es zwar gut, dass die Exzesse mit Flaschentürmen und Boxen, die vorrangig aerodynamischen Zwecken dienen, eingedämmt werden.
Andererseits muss man doch klar sagen: Abgesehen von elektrischer Schaltung und Scheibenbremsen ist der größte Nutzen eines aktuellen Radmodelles doch das integrierte und aerodynamische Storage- und Trinksystem. Wenn man das jetzt abbauen muss oder sogar nicht kann, ist das bei Anschaffungspreisen über 10.000€ schon übel.
Regelwerk mit Bestandsschutz für Modelle auf dem Markt oder großzügige Übergangsfristen wären eine gute Lösung gewesen.
Warum sollte es unmöglich sein, die untere Flasche rauszunehmen? Ich fahre ein ähnliches Setup und kann die Flasche ohne Gefahr für mich und andere rausnehmen, trinken und wieder reinstecken.
Das Bewegungstalent, das das nicht gefahrlos schafft, soll bitte erst recht keinen Flaschenhalter hinterm Sattel fahren und am Besten auch kein Triathlonrad, sondern nur ein Rennrad ohne Auflieger.
Das Setup ist nach neuer DTU Sportordnung legal, WTC sowieso.
Dann ist ja alles in bester Ordnung. Weisst Du, wie oft bei so einem Wettkampf Flaschen runterfallen? Das ist jedes Mal gefährlich für die Nachfolgenden. Die Geschicklichkeit auf dem Rad nimmt mit zunehmender Zielzeit stark ab aber eben: wenn regelkonform dann willkommen in TA.
Dann ist ja alles in bester Ordnung. Weisst Du, wie oft bei so einem Wettkampf Flaschen runterfallen? Das ist jedes Mal gefährlich für die Nachfolgenden. Die Geschicklichkeit auf dem Rad nimmt mit zunehmender Zielzeit stark ab aber eben: wenn regelkonform dann willkommen in TA.
Ja und woran liegt das? Zu 95% an Heckflaschenhalter wo Pros und Amateure gleichermaßen die Flaschen nicht wieder ordentlich reingesteckt bekommen. Alternativ liegt es an den 18g Flaschenhaltern, die die Flaschen nicht sicher halten.
Ich bleibe dabei. So eine Lösung wie im Bild ist zig mal sicherer als jeder Falschenhalter hinter dem Sattel, der nur blind bedient werden kann.
Wenn man mit dem Sicherheitsaspekt unbedingt kommen will, müssen alle Flaschenhalter hinter dem Sattel verboten werden!
Hinter dem Hintern hat nur Zeug was verloren, das man während der Fahrt nicht braucht!