Da wird die lange Geschichte des mir bekannten Streits um die Nato-Osterweiterung dargestellt, die im Kontext des Vertrags-Abschlusses zwischen Russland / USA mündlich ausgeschlossen worden ist. Das hat eine ganz andere völkerrrechtliche Bedeutung / Relevanz als die schriftlich besiegelten Vertragsartikel durch DE und die Alliierten. Dann wird noch ein russischer Politiker zitiert, der den Vertrag kündigen möchte, weil er die Präambel verletzt sieht. Irrelevant.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt zur Gültigkeit des 2plus4 Vertrages 2024 fest:
Zitat:
.... Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das Völkerrecht (in Gestalt der rechtlichen Instrumente der Wiener Vertragsrechtskonvention, WVRK) keinen praktikablen und rechtlich gangbaren Weg für eine Loslösung Deutschlands vom Zwei-plus-Vier-Vertrag vorsieht (etwa durch Kündigung, Suspendierung, Vertragsbeendigung aufgrund einer erheblichen Vertragsverletzung oder wegen grundlegender Änderung von externen Umständen nach Maßgabe von Art. 62 WVRK6).....
Da wird die lange Geschichte des mir bekannten Streits um die Nato-Osterweiterung dargestellt, die im Kontext des Vertrags-Abschlusses zwischen Russland / USA mündlich verabredet worden ist. Das hat eine ganz andere völkerrrechtliche Bedeutung / Relevanz als die schriftlich besiegelten Vertragsartikel durch DE und die Allierten. Dann wird noch ein russischer Politiker zitiert, der den Vertrag kündigen möchte, weil er die Präambel verletzt sieht. Irrelevant.
Also wenn Genscher im Rahmen des 2plus4 Vertrags den Ausschluss der NATO Osterweiterung zwei mal öffentlich bekräftigt und Baker als damals amtierender US Aussenminister das nochmal öffentlich bestätigt, kann man das schon als Zusage sehen, oder?
Hinterher sagen, dass es so genau nicht im Vertrag drin stand, ist ja bissi albern. So schliesst man keine vertrauensvollen Verträge. Sehe da mindestens einen Wortbruch.
Vielleicht gehört auch eine solche Vereinbarung in den NATO Vertrag, weiss ich nicht. Wurde aber hinterher anscheinend nicht gemacht. Die USA/DE hätte bei den betreffenden Beitrittsgesuchen sagen können: "Können wir nicht machen, haben das den Sowiets zugesagt." Oder halt "Wir kündigen den 2plus4 Vertrag und vereinbaren was neues. Dann könnt ihr zu uns."
Jetzt ist hier eine neue Situation zwischen den Vertragsparteien und da ist es Zeit, was neues zu vereinbaren.
....
Jetzt ist hier eine neue Situation zwischen den Vertragsparteien und da ist es Zeit, was neues zu vereinbaren.
Logisch, Änderungen mit Zustimmung aller sind möglich. Solange es die nicht gibt, gelten die bestehenden Verträge und Verpflichtungen, siehe Wissenschaftlicher Dienst Bundestag zu dem Thema Atombewaffnung DE.
Abgesehen von der nicht den aktuellen Wählerwillen berücksichtigenden Abstimmung im alten Bundestag über Grundgesetzänderungen für die neue Legislaturperiode, finde ich es eine ziemliche Verfahrenstrickserei, die Änderung über die Verteidigung-, über die Ukrainehilfe, die über die Infrastruktur- und die über die Klimaausgaben nicht einzeln zur Abstimmung zu stellen, was ansonsten jede Vereinsversammlung und jedes Schülerparlament tun würde und müsste, sondern nur insgesamt.
Die Möglichkeit der unbegrenzten Hilfe für die Ukraine auf Schuldenbasis (Verteidigungskriegskredite) befindet sich u.U. ab morgen im GG, zulasten der kommenden Generationen.
Zitat:
"Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen."
Die Regierung sollte jetzt mit dieser GG-Änderung unbedingt Milliardenbeträge an Hilfen für Libyen, den Irak und Jemen zur Verfügung stellen, neben der Ukraine.
nicht den aktuellen Wählerwillen berücksichtigenden Abstimmung im alten Bundestag
Wie du weißt hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der aktuelle Bundestag keinerlei Beschränkungen in seiner Beschlussfassung unterliegt, solange bis der neue zusammengetreten ist. Da das für den 25.3. geplant ist sind bis dahin Mehrheiten so wie sie aktuell sind.
Oder willst du dich gegen das Bundesverfassungsgericht stellen?
Was ich vor ca einem halben Jahr schon brutal zum Kotzen fand (bevor ich in die Politik-Threads hier dann erstmal nicht mehr reingeschaut habe) ist deine feige Täter-Opfer-Umkehr, die Russen als Aggressoren kommen bei dir nie vor, es sind immer die die gezwungen sind Leib und Leben zu verteidigen die sich moralisch angeblich ach so verwerflich verhalten, sollen die doch gefälligst alle stillhalten während sie massakriert werden, dass wäre mal so richtig pazifistisch.
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Grüße
Tri-K
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Wie du weißt hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der aktuelle Bundestag keinerlei Beschränkungen in seiner Beschlussfassung unterliegt, solange bis der neue zusammengetreten ist. Da das für den 25.3. geplant ist sind bis dahin Mehrheiten so wie sie aktuell sind.
Oder willst du dich gegen das Bundesverfassungsgericht stellen?
Ich habe keine andere Entscheidung auf der juristischen Ebene erwartet.
Inhaltlich und politisch bewertet bleibe ich bei meiner Auffassung und ich denke, viele, viele Wähler und Medien genauso, weil sie inhaltlich und politisch denken, nicht formaljuristisch. Die Wähler haben neu entschieden, der Bundestag stimmt noch nach Mehrheiten von vor 4 Jahren ab über eine Vorlage der neuen Regierungskoalition, weil die neue Regierung damit politisch die neuen Mehrheiten im neu zusammengesetzten Parlament umgehen will (der einzige Grund!). Das finde ich extrem undemokratisch und verwerflich. Zum Glück gibt es wenigstens in der CH eine direkte Demokratie, die solche undemokratischen Tricksereien ausschliesst.
In diesem Forum ist vor nicht allzulanger Zeit, direkt nach dem Ampelrücktritt, mir mit der gleichen Heftigkeit wie Du jetzt auftrittst, mir entgegnet worden, man könne nicht mehr über das Klimageld oder die Kindergrundsicherung abstimmen, als ich das vorgeschlagen habe (stand im Koalitionsvertrag der Ampel!), weil die Ampel zurückgetreten wäre und eine Neuwahl wäre in Vorbereitung. Jetzt bekommen wir nach der Neuwahl, 10 Tage vor der Konstituierung des neuen Bundestag, eine GG-Änderung, veranlasst durch die zu erwartenden Regierung (nicht der Ampel!), die es in sich hat. Für das Klimageld z.B. hätte es nur eine einfache Mehrheit im alten Bundestag gebraucht!
Inhaltlich und politisch bewertet bleibe ich bei meiner Auffassung und ich denke, viele, viele Wähler und Medien genauso, weil sie inhaltlich und politisch denken, nicht formaljuristisch. Die Wähler haben neu entschieden, der Bundestag stimmt noch nach Mehrheiten von vor 4 Jahren ab über eine Vorlage der neuen Regierungskoalition, weil die neue Regierung damit politisch die neuen Mehrheiten im neu zusammengesetzten Parlament umgehen will (der einzige Grund!).
Aus meiner Sicht hast Du da schon einen Punkt.
Zu Deinem Argument der aktuellen Mehrheiten muss man erschwerend hinzufügen, dass die CDU sich stets unmissverständlich gegen eine erhöhte Schuldenaufnahme ausgesprochen hat. Das war ein zentrales Wahlkampfthema. Wer darin eine Wählertäuschung sieht, hat größtenteils recht. Das schwächt aus meiner Sicht die demokratische Legitimation weiter.
Als die CDU noch in der Opposition war, hat sie sich bei Finanzierungsfragen stets quer gestellt. Aus heutiger Sicht entsteht der Eindruck, dass sie damit das Ziel verfolgte, die Handlungsfähigkeit der Regierung zu schwächen, um selbst an die Macht zu kommen. Heute erwartet die CDU von der Opposition, das Gegenteil von dem zu tun, was sie selber tat: Nämlich die Interessen des Landes über die eigenen Machtinteressen zu stellen.
Ich finde, die CDU hätte entweder bei dem bleiben müssen, wofür sie im Wahlkampf stand. Oder sie hätte eine öffentliche Debatte führen müssen, warum sie ihre Meinung ins Gegenteil verkehrt hat – selbst wenn das Zeit braucht und daher vom neuen Bundestag verhandelt wird.
Die CDU ist kein Kanzlerwahlverein, der alles zu unternehmen hat, um Friedrich Merz zum Kanzler zu machen. Sie besteht aus Mitgliedern und gewählten Vertretern dieser Mitglieder, die sich auf eine politische Position geeinigt haben. Man kann sie nicht von oben her, also vom Häuflein der Bundestagsfraktion her, ins Gegenteil drehen. Auch innerhalb der CDU hätte es einer Debatte bedurft, die das aktuelle Vorgehen legitimiert.