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Alt 27.10.2008, 14:29   #17
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von Zeal Beitrag anzeigen
Egal ob hier aufgrund der Regelung in den AGB (Passformgarantie), der §§ 312b, 355 ff. BGB (Fernabsatz) oder aus Kulanz rückabgewickelt wurde: Verbraucher trägt die ursprünglichen Versandkosten.

Gruß
Z
War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...
Pascal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2008, 14:38   #18
cabby
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Giessen
Beiträge: 326
AGB vom Versender:

Umtausch-Garantie
Wenn Sie mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sind, können Sie unbenutzte Artikel ohne Gebrauchsspuren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Sie erhalten entweder Ihr Geld zurück oder suchen sich einen anderen Artikel aus.

Passform-Garantie
Sollten Sie nach der ersten Anprobe Ihres Laufschuhs bemerken, dass die Passform oder die Größe doch nicht stimmt, können Sie unbenutzte Laufschuhe ohne Gebrauchsspuren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Sie erhalten entweder Ihr Geld zurück, bekommen den Schuh in der passenden Größe oder suchen sich einen anderen Laufschuh aus.

Geld-zurück-Garantie
Beim berechtigten Umtausch einer Ware haben Sie die Wahl, entweder ein anderes Produkt auszusuchen (der Warenwert wird dann verrechnet) oder Ihr Geld in Höhe des Kaufpreises zurück zuerhalten.

Rücksendung / Umtausch
Die Vorgehensweise bei Rücksendung oder Umtausch ist mit uns stets vorab per Kontaktformular abzusprechen.

Deutschland
Durch die Rücksendung entstehen Ihnen keine Versandkosten, da wir diese kostenlos bei Ihnen abholen lassen.
Bei Umtausch können sie die Ware gerne auf Ihre Kosten und Ihr Risiko an uns zurücksenden, sie erhalten dann im Gegenzug den neuen Artikel ebenfalls versandkostenfrei. Gerne holen wir aber ebenso wie bei der Rücksendung die Ware kostenlos bei Ihnen ab. Für den erneuten Versand der Ware werden dann erneut Versandkosten von 6,90 Euro fällig. Bitte geben Sie Ihren Wunsch über die Abwicklung bei der vorherigen Absprache per "Kontaktformular" an.

Ich habe also für den Kauf den Versand gezahlt, und die Schuhe wurden dann kostenlos wieder abgeholt.
cabby ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2008, 14:44   #19
Axel
Szenekenner
 
Benutzerbild von Axel
 
Registriert seit: 20.10.2006
Ort: Burgberg, Allgäu
Beiträge: 1.173
Zitat:
Zitat von cabby Beitrag anzeigen
( Mein anderes Paar hatte ich im Fachhandel gekauft) Na ja wie es nunmal läuft hinterher ist man immer schlauer.


Axel
__________________
Mitglied in Kullerichs Triathlon-100-Club.
www.allgaeu-panorama-marathon.de

Let´s twitter: APMtweets
Axel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2008, 14:52   #20
Zeal
Ist alles so schön bunt hier!
 
Benutzerbild von Zeal
 
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 13
Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...



Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...
__________________
Abschied ist ein schweres Schaf!
Zeal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2008, 14:57   #21
pioto
Auf eigenen Wunsch deaktiviert
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 1.830
Zitat:
Zitat von Zeal Beitrag anzeigen
Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...
Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...atzundmehr.htm

Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).
pioto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2008, 14:58   #22
pioto
Auf eigenen Wunsch deaktiviert
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 1.830
Zitat:
Zitat von Axel Beitrag anzeigen


Axel
Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!
Kann schon Gründe geben, über das Netz zu bestellen. Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht!
pioto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2008, 15:03   #23
jens
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.11.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.125
Zitat:
Zitat von pioto Beitrag anzeigen
Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!
die Händler legen sich aus nachvollziehbaren Gründen nur Schuhe mit 2-stelliger Grösse auf Lager
__________________
Die schönste Zeit bei der Mitteldistanz sind die 5 Minuten zwischen
"Warum tue ich mir das nur an?"
und
"Wann ist das nächste Rennen?"
jens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2008, 15:35   #24
Zeal
Ist alles so schön bunt hier!
 
Benutzerbild von Zeal
 
Registriert seit: 19.10.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 13
Du hast Recht, es ist höchst umstritten, aber höchstrichterlich (noch) nicht entschieden. Der BGH wollte sich nicht ohne Absicherung festlegen. Mal sehen, wie es der EuGH sieht.

Ich halte es nicht für sachgerecht, dem Verkäufer auch die Hinsendekosten aufzuerlegen, aber vielleicht wird es anders entschieden.

Unter diesen Umständen müsste man cabby wohl raten, auch die Hinsendekosten zurückzufordern.

Gruß
Z


Zitat:
Zitat von pioto Beitrag anzeigen
Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...atzundmehr.htm

Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).
__________________
Abschied ist ein schweres Schaf!
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