![]() |
Laufshop tätigt keine Rücküberweisung. Was tun?
Hallo,
ich habe am 6.09.08 Laufschuhe online bei einem Versender bestellt. (Namen möchte ich öffentlich bezüglich der "üblen Nachrede" nicht nennen.) Leider musste ich beim anziehen der Schuhe feststellen das sie mir nicht passen. Die Länge stimmte nur die Breite leider nicht. Ich hatte extra online bestellt da ich diesen Laufschuh schon einmal im Laden ausprobiert hatte allerdings das ältere Modell. Damals hatte ich mich aber für ein Konkurrenzprodukt entschieden. Ich habe aber diesen Schuh im Hinterkopf behalten und wollte aufgrund der Kostenersparnis online bestellen. ( Mein anderes Paar hatte ich im Fachhandel gekauft) Na ja wie es nunmal läuft hinterher ist man immer schlauer.:( Ich habe dem Versandhändler dann eine Mail geschrieben, das die Schuhe nicht passen und ich Ihm die Ware zurück sende , und ganz gerne mein Geld zurück überwiesen haben möchte. Er hat am 26.09.08 die Schuhe zurück erhalten. Ich habe dann nachdem kein Geld bei mir auftauchte höflich nachgefragt ob denn überwiesen wurde. Daraufhin kam nach 1-2 Tagen folgende Antwort (15.10.08): Hallo, vielen Dank für Deine Nachricht. Die Schuhe müssen immer durch eine Sichtprüfung, dass dauert immer etwas bei den Bergen von Schuhen die wir hier abzuarbeiten haben. Du erhältst nach Rücküberweisung automatisch eine Nachricht. Leider habe ich immer noch kein Geld geschweige denn eine Mail erhalten, und bin nun am überlegen was ich machen sollte. Frist setzen? Anwalt bei einem Betrag von um die 110 Euro?Eher nicht oder? mfg cabby |
Vielleicht mal anrufen? Oft ist in zwei Minuten alles geklärt, was durch x-maliges hin- und herschreiben nicht besser wird. Ich weiß schon, bisschen zu Old-School vielleicht... ;)
|
hi kaiseravb,
das habe ich auch schon probiert doch leider geht da immer nur der AB ohne Aufnahmefunktion dran... |
Na dann...
1. Nochmal eine freundliche Erinnerungsmail schreiben, um telefonische Rückmeldung bitten, paar Tage Zeit geben, zu reagieren 2. Freundlichen Brief schreiben, um telefonische Rückmeldung bitten, paar Tage Zeit geben... 3. Schriftlich anmahnen mit Frist und Hinweis auf Eintreibung, als Übergabe-Einschreiben mit Rückschein verschicken. 4. Rechtsanwalt bedarfsgerecht anpassbar, aber so in etwa. Ich nehme an, dass Du Deine 14 Tage eingehalten hast und das im Bedarfsfall auch nachweisen kannst. |
Hi kaiseravb,
danke für deine schnelle Antwort! Ja ich habe meine 14 Tage eingehalten, müsste unter Zuhilfenahme des E-Mail Verkehrs nachweisbar sein. Deine Schritte hören sich gut an. Dann werde ich die mal befolgen. mfg cabby PS: Irgendwie Erfahrung im Bereich Jura?Evtl. Jurist? |
Es ist übrigens auch keine üble Nachrede wenn Deine Aussagen stimmen und Du den Namen des Versenders nennst.
Heinrich |
Hallo,
den Namen des Vesenders würden wir hier alle gerne wissen... Viel Erfolg beim Eintreiben Deiner Forderungen und viele Grüße Alex |
Kleiner Tip:
Man kann auch selbst Briefe per Postzustellungsurkunde verschicken. An jedem Amtsgricht gibts einen Gerichtsvollzieher, dort gibt man sein Schreiben in zweifacher Ausfertigung in nicht verschlossenem Umschlag ab, mit dem Auftrag, eins davon zuzustellen. Macht der Mann dann, kostet allerdings. Ist die mW einzige Möglichkeit, eine Zustellung gerichtsverwertbar nachzuweisen. 4 Wochen für eine Prüfung der Rücksendung sollten reichen. Setze Frist mit Anwaltsdrohung und gehe danach zu selbigem. Es gibt tatsächlich Versender, die sich auf solche Art zu bereichern gedenken. Seriöse Händler erreicht man übrigens auch telefonisch. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:42 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.