Zitat:
Zitat von Jörn
Niemand muss „Konsequenzen tragen“, denn genau das bedeutet Meinungsfreiheit.
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Wenn wir den Rechtsstaat und die Meinungsfreiheit so hoch halten, wieso werfen wir es dann bei Özil über Bord?
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Deine Definition von Meinungsfreiheit ist in mehrerer Hinsicht unrichtig.
Art. 5 Abs. 1 GG ist zuvörderst ein Abwehrrecht des Bürgers gegen
staatliche Eingriffe. Selbst dieses Abwehrrecht gegen den Staat gilt aber nicht schrankenlos; lies mal Abs. 2. Zudem kann natürlich ein privater Vertragspartner verlangen, dass man bestimmte Dinge nicht (öffentlich) sagt. Wenn man dieses Angebot annimmt, ist man daran gebunden; Grenzen setzen da nur gesetzliche Verbote (§ 134 BGB) und die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte ins Privatrecht ist natürlich gegeben, aber eben nicht unbegrenzt.
Du verwechselt Meinungsfreiheit mit Folgenfreiheit. Handlungen haben Konsequenzen, und die meisten davon sind legal. Wenn ich z.B. öffentlich über meinen Arbeitgeber herziehe und seine Reputation schädige, dann kann der Staat mir das nicht verbieten. Mein Arbeitgeber aber schon; am Ende kann er mir dann kündigen.
Man muss eine andere Meinung nicht akzeptieren (also sich selbst zu eigen machen), sondern nur tolerieren (also wörtlich "erdulden"), dass jemand eine andere Meinung hat und äußert. Dann aber hat man selbst die Freiheit, darauf zu reagieren. Toleranz ist nicht Beliebigkeit. Man muss nicht alles gut finden, was andere tun oder sagen, nur weil sie es tun oder sagen dürfen.
Zitat:
Zitat von Jörn
Gut, dann fasse ich mal zusammen. Öffentliche Personen werden durch unser Grundgesetz nicht geschützt, stattdessen sind sie Freiwild. Dies kann notwendig sein, wenn unsere demokratischen, freiheitlichen und moralischen Werte verteidigt werden müssen. Indem so jemand wie Özil rausgemobbt wurde, haben wir einen Sieg über Erdogan errungen. Auch wenn nicht alles optimal lief, war es die Sache wert. Das Zusammenleben in Deutschland wurde dadurch einfacher und besser.
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Pseudo-sarkastische Übertreibungen haben noch nie eine Diskussion weitergebracht. Vielleicht solltest Du Dich erst einmal genauer über den tatsächlichen Inhalt und die tatsächliche Reichweite der Meinungsfreiheit informieren, wenn Du hier eine halb-juristische Diskussion führen willst.
Zitat:
Zitat von Jörn
Gilt das Grundgesetz inklusive Meinungsfreiheit für alle, oder sind Leute mit Vorbildfunktion davon ausgenommen?
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Die Frage beantwortet Dir schon das erste Wort des Art. 5 Abs. 1 GG. Wichtiger ist aber die Frage, was Meinungsfreiheit bedeutet und was nicht.